Die Maurer formirten durch die verschiedenen Corporationen, nur Eine Gesellschaft durch ganz Deutschland: aber sie erhielt erst 20 Jahr nach der Vollendung des Thurms zu Straßburg Festig- keit. Die verschiedenen Meister der einzelnen Lo- gen versammelten sich zu Regensburg, wo sie den 25. April 1459. eine Verbrüderungsacte abschlossen, nach welcher sie den Meister der Haupthütte zu Straßburg und seine Nachfolger zu den einzigen und beständigen Groß-Meistern der Brüderschaft der befreiten Maurer in Deutschland einsetzten, und jährlich Provinzial-Versammlungen, auch zu- weilen General-Versammlungen zu halten be- schlossen, welches 1464. und 1469. geschah. Kaiser Maximilian bestättigte diese Einrichtung durch sein Diplom, und befreite sie, Straßburg den 3. October 1498.. Carl V., Ferdinand und ihre Nachfolger erneuerten das Privilegium. -- Die Gesellschaft bestand aus Meistern, Gesellen und Lehrlingen, und hatte ihre eigne Gerichtsbarkeit. Die Gesellschaft zu Straßburg umfaßte alle übri- gen in Deutschland. Sie hielt ihr Gericht in der Loge und urtheilte ohne Appellation über alle Rechtssachen, die vor sie gebracht wurden, nach den Regeln und Statuten der Brüderschaft. (v. unten J. 1563.)
1460 etc.
JacobIII. v. Schottland bediente sich der Maurer-Zunft zu Aufführung schöner Werke.
1459.
Die Maurer formirten durch die verſchiedenen Corporationen, nur Eine Geſellſchaft durch ganz Deutſchland: aber ſie erhielt erſt 20 Jahr nach der Vollendung des Thurms zu Straßburg Feſtig- keit. Die verſchiedenen Meiſter der einzelnen Lo- gen verſammelten ſich zu Regensburg, wo ſie den 25. April 1459. eine Verbruͤderungsacte abſchloſſen, nach welcher ſie den Meiſter der Haupthuͤtte zu Straßburg und ſeine Nachfolger zu den einzigen und beſtaͤndigen Groß-Meiſtern der Bruͤderſchaft der befreiten Maurer in Deutſchland einſetzten, und jaͤhrlich Provinzial-Verſammlungen, auch zu- weilen General-Verſammlungen zu halten be- ſchloſſen, welches 1464. und 1469. geſchah. Kaiſer Maximilian beſtaͤttigte dieſe Einrichtung durch ſein Diplom, und befreite ſie, Straßburg den 3. October 1498.. Carl V., Ferdinand und ihre Nachfolger erneuerten das Privilegium. — Die Geſellſchaft beſtand aus Meiſtern, Geſellen und Lehrlingen, und hatte ihre eigne Gerichtsbarkeit. Die Geſellſchaft zu Straßburg umfaßte alle uͤbri- gen in Deutſchland. Sie hielt ihr Gericht in der Loge und urtheilte ohne Appellation uͤber alle Rechtsſachen, die vor ſie gebracht wurden, nach den Regeln und Statuten der Bruͤderſchaft. (v. unten J. 1563.)
1460 ꝛc.
JacobIII. v. Schottland bediente ſich der Maurer-Zunft zu Auffuͤhrung ſchoͤner Werke.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><pbfacs="#f0171"n="149"/><divn="3"><head>1459.</head><lb/><p>Die Maurer formirten durch die verſchiedenen<lb/>
Corporationen, nur Eine Geſellſchaft durch ganz<lb/>
Deutſchland: aber ſie erhielt erſt 20 Jahr nach<lb/>
der Vollendung des Thurms zu Straßburg Feſtig-<lb/>
keit. Die verſchiedenen Meiſter der einzelnen Lo-<lb/>
gen verſammelten ſich zu Regensburg, wo ſie den<lb/>
25. April 1459. eine Verbruͤderungsacte abſchloſſen,<lb/>
nach welcher ſie den Meiſter der Haupthuͤtte zu<lb/>
Straßburg und ſeine Nachfolger zu den einzigen<lb/>
und beſtaͤndigen Groß-Meiſtern der Bruͤderſchaft<lb/>
der befreiten Maurer in Deutſchland einſetzten,<lb/>
und jaͤhrlich Provinzial-Verſammlungen, auch zu-<lb/>
weilen General-Verſammlungen zu halten be-<lb/>ſchloſſen, welches 1464. und 1469. geſchah. Kaiſer<lb/><hirendition="#g">Maximilian</hi> beſtaͤttigte dieſe Einrichtung durch<lb/>ſein Diplom, und befreite ſie, Straßburg den 3.<lb/>
October 1498.. <hirendition="#g">Carl <hirendition="#aq">V.</hi>, Ferdinand</hi> und ihre<lb/>
Nachfolger erneuerten das Privilegium. — Die<lb/>
Geſellſchaft beſtand aus Meiſtern, Geſellen und<lb/>
Lehrlingen, und hatte ihre eigne Gerichtsbarkeit.<lb/>
Die Geſellſchaft zu Straßburg umfaßte alle uͤbri-<lb/>
gen in Deutſchland. Sie hielt ihr Gericht in der<lb/>
Loge und urtheilte ohne Appellation uͤber alle<lb/>
Rechtsſachen, die vor ſie gebracht wurden, nach den<lb/>
Regeln und Statuten der Bruͤderſchaft. (<hirendition="#aq">v.</hi> unten<lb/>
J. 1563.)</p></div><lb/><divn="3"><head>1460 ꝛc.</head><lb/><p><hirendition="#g">Jacob</hi><hirendition="#aq">III.</hi> v. Schottland bediente ſich der<lb/>
Maurer-Zunft zu Auffuͤhrung ſchoͤner Werke.<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[149/0171]
1459.
Die Maurer formirten durch die verſchiedenen
Corporationen, nur Eine Geſellſchaft durch ganz
Deutſchland: aber ſie erhielt erſt 20 Jahr nach
der Vollendung des Thurms zu Straßburg Feſtig-
keit. Die verſchiedenen Meiſter der einzelnen Lo-
gen verſammelten ſich zu Regensburg, wo ſie den
25. April 1459. eine Verbruͤderungsacte abſchloſſen,
nach welcher ſie den Meiſter der Haupthuͤtte zu
Straßburg und ſeine Nachfolger zu den einzigen
und beſtaͤndigen Groß-Meiſtern der Bruͤderſchaft
der befreiten Maurer in Deutſchland einſetzten,
und jaͤhrlich Provinzial-Verſammlungen, auch zu-
weilen General-Verſammlungen zu halten be-
ſchloſſen, welches 1464. und 1469. geſchah. Kaiſer
Maximilian beſtaͤttigte dieſe Einrichtung durch
ſein Diplom, und befreite ſie, Straßburg den 3.
October 1498.. Carl V., Ferdinand und ihre
Nachfolger erneuerten das Privilegium. — Die
Geſellſchaft beſtand aus Meiſtern, Geſellen und
Lehrlingen, und hatte ihre eigne Gerichtsbarkeit.
Die Geſellſchaft zu Straßburg umfaßte alle uͤbri-
gen in Deutſchland. Sie hielt ihr Gericht in der
Loge und urtheilte ohne Appellation uͤber alle
Rechtsſachen, die vor ſie gebracht wurden, nach den
Regeln und Statuten der Bruͤderſchaft. (v. unten
J. 1563.)
1460 ꝛc.
Jacob III. v. Schottland bediente ſich der
Maurer-Zunft zu Auffuͤhrung ſchoͤner Werke.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
[Fessler, Ignaz Aurelius]: Eleusinien des neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 2. Berlin, 1803, S. 149. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fessler_eleusinien02_1803/171>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.