Form erhalten. Nur zwey LL. in London sind übrig, die vor diesem Jahre gestiftet worden sind.
Freie Bemerkungen etc. von Christian Rose S. 11.
1721.
Der Herzog von Montagu, der Veranlasser des Constitutions-Buchs, wird von seinem Vorgänger dem Esq.Payne, zum Groß-Meister ausgerufen.
Zu seiner Zeit soll die Zunft-Maurerei in Frei-Maurerei übergegangen, und er nebst den mit ihm verbundenen BB., der Stifter der eigent- lichen Frei-Maurerei seyn. Sie haben wahrschein- lich die Verbindlichkeit der alten Zunft-Gesetze aufgehoben, und wenn sie dieselbe noch gewisser- maßen beibehalten haben (wie sie denn noch im Constitutions-Buche stehen): so müssen sie es bloß gethan haben, um ihr Andenken zu erhalten, so wie sie Benennungen, Symbole und Gebräuche beibehielten. Den Zweck der Zunft-Maurerei: geschickte, verständige, geschmackvolle Bauleute zu bilden, haben sie wohl abgeschaft; welche neue Zwecke sie dagegen in ihre Verbrüderung mögen gelegt haben, ist unbekannt. Etwas aber muß doch in der Zunft gewesen seyn, was man auch in der Frei-Maurerei noch brauchen konnte, und welches eben vielleicht die Abschaffung des Zünfti- gen bewirkt haben mochte.
Briefe die Frei-Maurerei betreffend, dritte S. p. 113 -- 116.
Form erhalten. Nur zwey LL. in London ſind uͤbrig, die vor dieſem Jahre geſtiftet worden ſind.
Freie Bemerkungen ꝛc. von Chriſtian Roſe S. 11.
1721.
Der Herzog von Montagu, der Veranlaſſer des Conſtitutions-Buchs, wird von ſeinem Vorgaͤnger dem Esq.Payne, zum Groß-Meiſter ausgerufen.
Zu ſeiner Zeit ſoll die Zunft-Maurerei in Frei-Maurerei uͤbergegangen, und er nebſt den mit ihm verbundenen BB., der Stifter der eigent- lichen Frei-Maurerei ſeyn. Sie haben wahrſchein- lich die Verbindlichkeit der alten Zunft-Geſetze aufgehoben, und wenn ſie dieſelbe noch gewiſſer- maßen beibehalten haben (wie ſie denn noch im Conſtitutions-Buche ſtehen): ſo muͤſſen ſie es bloß gethan haben, um ihr Andenken zu erhalten, ſo wie ſie Benennungen, Symbole und Gebraͤuche beibehielten. Den Zweck der Zunft-Maurerei: geſchickte, verſtaͤndige, geſchmackvolle Bauleute zu bilden, haben ſie wohl abgeſchaft; welche neue Zwecke ſie dagegen in ihre Verbruͤderung moͤgen gelegt haben, iſt unbekannt. Etwas aber muß doch in der Zunft geweſen ſeyn, was man auch in der Frei-Maurerei noch brauchen konnte, und welches eben vielleicht die Abſchaffung des Zuͤnfti- gen bewirkt haben mochte.
Briefe die Frei-Maurerei betreffend, dritte S. p. 113 — 116.
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Form erhalten. Nur zwey LL. in London ſind
uͤbrig, die vor dieſem Jahre geſtiftet worden ſind.
Freie Bemerkungen ꝛc. von Chriſtian
Roſe S. 11.
1721.
Der Herzog von Montagu, der Veranlaſſer des
Conſtitutions-Buchs, wird von ſeinem Vorgaͤnger
dem Esq. Payne, zum Groß-Meiſter ausgerufen.
Zu ſeiner Zeit ſoll die Zunft-Maurerei in
Frei-Maurerei uͤbergegangen, und er nebſt den
mit ihm verbundenen BB., der Stifter der eigent-
lichen Frei-Maurerei ſeyn. Sie haben wahrſchein-
lich die Verbindlichkeit der alten Zunft-Geſetze
aufgehoben, und wenn ſie dieſelbe noch gewiſſer-
maßen beibehalten haben (wie ſie denn noch im
Conſtitutions-Buche ſtehen): ſo muͤſſen ſie es bloß
gethan haben, um ihr Andenken zu erhalten, ſo
wie ſie Benennungen, Symbole und Gebraͤuche
beibehielten. Den Zweck der Zunft-Maurerei:
geſchickte, verſtaͤndige, geſchmackvolle Bauleute zu
bilden, haben ſie wohl abgeſchaft; welche neue
Zwecke ſie dagegen in ihre Verbruͤderung moͤgen
gelegt haben, iſt unbekannt. Etwas aber muß
doch in der Zunft geweſen ſeyn, was man auch
in der Frei-Maurerei noch brauchen konnte, und
welches eben vielleicht die Abſchaffung des Zuͤnfti-
gen bewirkt haben mochte.
Briefe die Frei-Maurerei betreffend, dritte
S. p. 113 — 116.
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[Fessler, Ignaz Aurelius]: Eleusinien des neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 2. Berlin, 1803, S. 180. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fessler_eleusinien02_1803/202>, abgerufen am 24.11.2024.
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