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[Fessler, Ignaz Aurelius]: Eleusinien des neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 2. Berlin, 1803.

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Systems der Maurerei. -- Es ist unmöglich zu
berechnen, was die Verbindung zweier solcher Män-
ner, für epochenmäßige Wirkungen in der Geschichte
der Maurerei hervorgebracht haben würden, wenn
sie nur einige Jahre ungestört fortgedauert hätte. --
An dem genannten Tage wurde die geschlossene
Verbindung der drei Corporationen mit großer
Festlichkeit promulgirt, es bleibt aber dunkel, wie
viel die BB. der L. X. und namentlich ein großer
Theil der Areopagiten von ihrem Zwecke verstan-
den haben.

Nun stand aber die Gr. L. X. auf ihrer höch-
sten Höhe. Ihre Verfassung war fest, mit philo-
sophischer Genauigkeit aufgestellt, und von der Er-
fahrung bewährt, sie hatte in einem Grundvertrage
die Norm für ihre Gesetze; diese Gesetze waren
vortrefflich, und auf alle Fälle berechnet, alle Zweige
der Verwaltung waren nach ihren Grenzen geson-
dert, das Verfassungs-Collegium, welchem die Re-
gierung oblag, war getrennt von dem maurerischen
Doctrinal-Collegio, die Freiheit der einzelnen Ge-
meinen, so wie jedes B. war gesichert, ihre Oblie-
genheiten fest bestimmt, und alles bewegte sich
unter rechtlichen Formen mit Freiheit und Würde.
Das innere Wesentliche der Gesellschaft stand da,
geläutert und rein, in seiner ursprünglichen An-
muth, Schönheit und Kraft; alle Kälte und Herz-
losigkeit war verbannt, das zum Sehen geübte
Auge ruhte mit Wohlgefallen auf der Urform der
alten Kunst, und weidete sich an ihrem großen
Lichte. Für die Forderungen des forschenden Ver-

Syſtems der Maurerei. — Es iſt unmoͤglich zu
berechnen, was die Verbindung zweier ſolcher Maͤn-
ner, fuͤr epochenmaͤßige Wirkungen in der Geſchichte
der Maurerei hervorgebracht haben wuͤrden, wenn
ſie nur einige Jahre ungeſtoͤrt fortgedauert haͤtte. —
An dem genannten Tage wurde die geſchloſſene
Verbindung der drei Corporationen mit großer
Feſtlichkeit promulgirt, es bleibt aber dunkel, wie
viel die BB. der L. X. und namentlich ein großer
Theil der Areopagiten von ihrem Zwecke verſtan-
den haben.

Nun ſtand aber die Gr. L. X. auf ihrer hoͤch-
ſten Hoͤhe. Ihre Verfaſſung war feſt, mit philo-
ſophiſcher Genauigkeit aufgeſtellt, und von der Er-
fahrung bewaͤhrt, ſie hatte in einem Grundvertrage
die Norm fuͤr ihre Geſetze; dieſe Geſetze waren
vortrefflich, und auf alle Faͤlle berechnet, alle Zweige
der Verwaltung waren nach ihren Grenzen geſon-
dert, das Verfaſſungs-Collegium, welchem die Re-
gierung oblag, war getrennt von dem maureriſchen
Doctrinal-Collegio, die Freiheit der einzelnen Ge-
meinen, ſo wie jedes B. war geſichert, ihre Oblie-
genheiten feſt beſtimmt, und alles bewegte ſich
unter rechtlichen Formen mit Freiheit und Wuͤrde.
Das innere Weſentliche der Geſellſchaft ſtand da,
gelaͤutert und rein, in ſeiner urſpruͤnglichen An-
muth, Schoͤnheit und Kraft; alle Kaͤlte und Herz-
loſigkeit war verbannt, das zum Sehen geuͤbte
Auge ruhte mit Wohlgefallen auf der Urform der
alten Kunſt, und weidete ſich an ihrem großen
Lichte. Fuͤr die Forderungen des forſchenden Ver-

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[302/0324] Syſtems der Maurerei. — Es iſt unmoͤglich zu berechnen, was die Verbindung zweier ſolcher Maͤn- ner, fuͤr epochenmaͤßige Wirkungen in der Geſchichte der Maurerei hervorgebracht haben wuͤrden, wenn ſie nur einige Jahre ungeſtoͤrt fortgedauert haͤtte. — An dem genannten Tage wurde die geſchloſſene Verbindung der drei Corporationen mit großer Feſtlichkeit promulgirt, es bleibt aber dunkel, wie viel die BB. der L. X. und namentlich ein großer Theil der Areopagiten von ihrem Zwecke verſtan- den haben. Nun ſtand aber die Gr. L. X. auf ihrer hoͤch- ſten Hoͤhe. Ihre Verfaſſung war feſt, mit philo- ſophiſcher Genauigkeit aufgeſtellt, und von der Er- fahrung bewaͤhrt, ſie hatte in einem Grundvertrage die Norm fuͤr ihre Geſetze; dieſe Geſetze waren vortrefflich, und auf alle Faͤlle berechnet, alle Zweige der Verwaltung waren nach ihren Grenzen geſon- dert, das Verfaſſungs-Collegium, welchem die Re- gierung oblag, war getrennt von dem maureriſchen Doctrinal-Collegio, die Freiheit der einzelnen Ge- meinen, ſo wie jedes B. war geſichert, ihre Oblie- genheiten feſt beſtimmt, und alles bewegte ſich unter rechtlichen Formen mit Freiheit und Wuͤrde. Das innere Weſentliche der Geſellſchaft ſtand da, gelaͤutert und rein, in ſeiner urſpruͤnglichen An- muth, Schoͤnheit und Kraft; alle Kaͤlte und Herz- loſigkeit war verbannt, das zum Sehen geuͤbte Auge ruhte mit Wohlgefallen auf der Urform der alten Kunſt, und weidete ſich an ihrem großen Lichte. Fuͤr die Forderungen des forſchenden Ver-

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Zitationshilfe: [Fessler, Ignaz Aurelius]: Eleusinien des neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 2. Berlin, 1803, S. 302. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fessler_eleusinien02_1803/324>, abgerufen am 24.11.2024.