den gemacht wurde, und die erste Zusammenkunft oder Loge dieses Ordens, ward den 21. März 1314. auf einem königlichen Schlosse, unter dem Namen Kilwing gehalten, der Orden selbst bald darauf mit Enthusiasmus in allen brittischen Ländern aus- gebreitet, und der Bischoff von Exeter, Walter, Stapleton zu York (Grandmaster for the Architect-Order) nicht allein mit diesem Orden beehrt, sondern auch zum Schottischen Provinzial- Groß-Meister erwählt. Von Ihm wurde Anno 1327. der englische König EdwardIII., nebst vielen andern bedeutenden Männern in der Yorker- Loge in diesen Königlichen Orden aufgenommen.
Der St.Johannis Frei-Maurer-Orden, der eigentlich nur aus zwey Graden besteht, (?) wurde erst später in England fundirt, und dem St. Andreas-Orden einverleibt, theils um die würdig- sten Mitglieder besser auswählen zu können, theils aus andern Gründen, welche uns die geheime Ordens-Chronik näher lehrt.
In England wurden nun zwar hernach beim Ausbruch der unglückseeligen Kriege mit Schott- land unter Minderjährigkeit der Thron-Erben, und also unter der Regentschaft von Königinnen, welchen dergleichen geheime Gesellschaften aus politischen Gründen mißfielen, nach einer Parliaments-Acte de dato Westmünster den 17. November 1423., und einer andern von HeinrichVI. A. D. 1425. die Versammlungen oder Zusammenkünfte der Frei-Maurer unter harter Strafe verboten; allein dadurch litt der Orden nicht die geringste,
den gemacht wurde, und die erſte Zuſammenkunft oder Loge dieſes Ordens, ward den 21. Maͤrz 1314. auf einem koͤniglichen Schloſſe, unter dem Namen Kilwing gehalten, der Orden ſelbſt bald darauf mit Enthuſiasmus in allen brittiſchen Laͤndern aus- gebreitet, und der Biſchoff von Exeter, Walter, Stapleton zu York (Grandmaster for the Architect-Order) nicht allein mit dieſem Orden beehrt, ſondern auch zum Schottiſchen Provinzial- Groß-Meiſter erwaͤhlt. Von Ihm wurde Anno 1327. der engliſche Koͤnig EdwardIII., nebſt vielen andern bedeutenden Maͤnnern in der Yorker- Loge in dieſen Koͤniglichen Orden aufgenommen.
Der St.Johannis Frei-Maurer-Orden, der eigentlich nur aus zwey Graden beſteht, (?) wurde erſt ſpaͤter in England fundirt, und dem St. Andreas-Orden einverleibt, theils um die wuͤrdig- ſten Mitglieder beſſer auswaͤhlen zu koͤnnen, theils aus andern Gruͤnden, welche uns die geheime Ordens-Chronik naͤher lehrt.
In England wurden nun zwar hernach beim Ausbruch der ungluͤckſeeligen Kriege mit Schott- land unter Minderjaͤhrigkeit der Thron-Erben, und alſo unter der Regentſchaft von Koͤniginnen, welchen dergleichen geheime Geſellſchaften aus politiſchen Gruͤnden mißfielen, nach einer Parliaments-Acte de dato Weſtmuͤnſter den 17. November 1423., und einer andern von HeinrichVI. A. D. 1425. die Verſammlungen oder Zuſammenkuͤnfte der Frei-Maurer unter harter Strafe verboten; allein dadurch litt der Orden nicht die geringſte,
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den gemacht wurde, und die erſte Zuſammenkunft
oder Loge dieſes Ordens, ward den 21. Maͤrz 1314.
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Kilwing gehalten, der Orden ſelbſt bald darauf
mit Enthuſiasmus in allen brittiſchen Laͤndern aus-
gebreitet, und der Biſchoff von Exeter, Walter,
Stapleton zu York (Grandmaster for the
Architect-Order) nicht allein mit dieſem Orden
beehrt, ſondern auch zum Schottiſchen Provinzial-
Groß-Meiſter erwaͤhlt. Von Ihm wurde Anno
1327. der engliſche Koͤnig Edward III., nebſt
vielen andern bedeutenden Maͤnnern in der Yorker-
Loge in dieſen Koͤniglichen Orden aufgenommen.
Der St. Johannis Frei-Maurer-Orden,
der eigentlich nur aus zwey Graden beſteht, (?)
wurde erſt ſpaͤter in England fundirt, und dem St.
Andreas-Orden einverleibt, theils um die wuͤrdig-
ſten Mitglieder beſſer auswaͤhlen zu koͤnnen, theils
aus andern Gruͤnden, welche uns die geheime
Ordens-Chronik naͤher lehrt.
In England wurden nun zwar hernach beim
Ausbruch der ungluͤckſeeligen Kriege mit Schott-
land unter Minderjaͤhrigkeit der Thron-Erben, und
alſo unter der Regentſchaft von Koͤniginnen, welchen
dergleichen geheime Geſellſchaften aus politiſchen
Gruͤnden mißfielen, nach einer Parliaments-Acte
de dato Weſtmuͤnſter den 17. November 1423.,
und einer andern von Heinrich VI. A. D.
1425. die Verſammlungen oder Zuſammenkuͤnfte
der Frei-Maurer unter harter Strafe verboten;
allein dadurch litt der Orden nicht die geringſte,
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[Fessler, Ignaz Aurelius]: Eleusinien des neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 2. Berlin, 1803, S. 325. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fessler_eleusinien02_1803/347>, abgerufen am 22.11.2024.
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