Selbstprüfung und Selbstbearbeitung unterläßt, welche allein ihn noch hätte retten können.
So also, wie bei jeder Bildungsanstalt der Unterricht das Wesentlichste ist, so ist er es auch in der Maurerei. Nach diesen Voraussetzungen werde ich sonach in den folgenden Briefen damit fortfahren, die oben aufgestellten Gegenstände der maurerischen Bildung auf den Unterricht zu bezie- hen und die Frage beantworten: Wenn es sich verhält, wie ich oben gesagt habe, was ist zu Folge dessen, Gegenstand des maurerischen Unterrichts, und wie und wodurch, durch welchen wesentlichen Charakter, wird dieser Unterricht maurerisch?
Zehnter Brief.
Als den Gesammt-Zweck der Menschheit gab ich Dir an, sie solle eine einzige reinmoralische Kirche, einen durchaus rechtlichen Staat ausmachen, und die vernunftlose Natur dem Gebote eines Willens unterwerfen. Ich bleibe nun bei dem ersten Theile dieses Zwecks, der Bildung zu reiner Sitt- lichkeit und zu Religiosität stehen und be- ginne mit einer von der gewöhnlichen ganz abwei- chenden Behauptung, der: daß es keine maure- rische Erziehung und Bildung zur Mora- lität giebt. Noch mehr, es giebt überhaupt
Selbſtpruͤfung und Selbſtbearbeitung unterlaͤßt, welche allein ihn noch haͤtte retten koͤnnen.
So alſo, wie bei jeder Bildungsanſtalt der Unterricht das Weſentlichſte iſt, ſo iſt er es auch in der Maurerei. Nach dieſen Vorausſetzungen werde ich ſonach in den folgenden Briefen damit fortfahren, die oben aufgeſtellten Gegenſtaͤnde der maureriſchen Bildung auf den Unterricht zu bezie- hen und die Frage beantworten: Wenn es ſich verhaͤlt, wie ich oben geſagt habe, was iſt zu Folge deſſen, Gegenſtand des maureriſchen Unterrichts, und wie und wodurch, durch welchen weſentlichen Charakter, wird dieſer Unterricht maureriſch?
Zehnter Brief.
Als den Geſammt-Zweck der Menſchheit gab ich Dir an, ſie ſolle eine einzige reinmoraliſche Kirche, einen durchaus rechtlichen Staat ausmachen, und die vernunftloſe Natur dem Gebote eines Willens unterwerfen. Ich bleibe nun bei dem erſten Theile dieſes Zwecks, der Bildung zu reiner Sitt- lichkeit und zu Religioſitaͤt ſtehen und be- ginne mit einer von der gewoͤhnlichen ganz abwei- chenden Behauptung, der: daß es keine maure- riſche Erziehung und Bildung zur Mora- litaͤt giebt. Noch mehr, es giebt uͤberhaupt
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0047"n="25"/>
Selbſtpruͤfung und Selbſtbearbeitung unterlaͤßt,<lb/>
welche allein ihn noch haͤtte retten koͤnnen.</p><lb/><p>So alſo, wie bei jeder Bildungsanſtalt <hirendition="#g">der<lb/>
Unterricht</hi> das Weſentlichſte iſt, ſo iſt er es auch<lb/>
in der Maurerei. Nach dieſen Vorausſetzungen<lb/>
werde ich ſonach in den folgenden Briefen damit<lb/>
fortfahren, die oben aufgeſtellten Gegenſtaͤnde der<lb/>
maureriſchen Bildung auf den Unterricht zu bezie-<lb/>
hen und die Frage beantworten:<lb/><hirendition="#et">Wenn es ſich verhaͤlt, wie ich oben geſagt<lb/>
habe, was iſt zu Folge deſſen, Gegenſtand<lb/>
des maureriſchen Unterrichts, und wie und<lb/>
wodurch, durch welchen weſentlichen Charakter,<lb/>
wird dieſer Unterricht <hirendition="#g">maureriſch</hi>?</hi></p></div><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><divn="2"><head><hirendition="#b"><hirendition="#g">Zehnter Brief</hi>.</hi></head><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><p><hirendition="#in">A</hi>ls den Geſammt-Zweck der Menſchheit gab ich<lb/>
Dir an, ſie ſolle eine einzige reinmoraliſche Kirche,<lb/>
einen durchaus rechtlichen Staat ausmachen, und<lb/>
die vernunftloſe Natur dem Gebote eines Willens<lb/>
unterwerfen. Ich bleibe nun bei dem erſten Theile<lb/>
dieſes Zwecks, <hirendition="#g">der Bildung zu reiner Sitt-<lb/>
lichkeit und zu Religioſitaͤt</hi>ſtehen und be-<lb/>
ginne mit einer von der gewoͤhnlichen ganz abwei-<lb/>
chenden Behauptung, der: daß es <hirendition="#g">keine maure-<lb/>
riſche Erziehung und Bildung zur Mora-<lb/>
litaͤt giebt</hi>. Noch mehr, es giebt uͤberhaupt<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[25/0047]
Selbſtpruͤfung und Selbſtbearbeitung unterlaͤßt,
welche allein ihn noch haͤtte retten koͤnnen.
So alſo, wie bei jeder Bildungsanſtalt der
Unterricht das Weſentlichſte iſt, ſo iſt er es auch
in der Maurerei. Nach dieſen Vorausſetzungen
werde ich ſonach in den folgenden Briefen damit
fortfahren, die oben aufgeſtellten Gegenſtaͤnde der
maureriſchen Bildung auf den Unterricht zu bezie-
hen und die Frage beantworten:
Wenn es ſich verhaͤlt, wie ich oben geſagt
habe, was iſt zu Folge deſſen, Gegenſtand
des maureriſchen Unterrichts, und wie und
wodurch, durch welchen weſentlichen Charakter,
wird dieſer Unterricht maureriſch?
Zehnter Brief.
Als den Geſammt-Zweck der Menſchheit gab ich
Dir an, ſie ſolle eine einzige reinmoraliſche Kirche,
einen durchaus rechtlichen Staat ausmachen, und
die vernunftloſe Natur dem Gebote eines Willens
unterwerfen. Ich bleibe nun bei dem erſten Theile
dieſes Zwecks, der Bildung zu reiner Sitt-
lichkeit und zu Religioſitaͤt ſtehen und be-
ginne mit einer von der gewoͤhnlichen ganz abwei-
chenden Behauptung, der: daß es keine maure-
riſche Erziehung und Bildung zur Mora-
litaͤt giebt. Noch mehr, es giebt uͤberhaupt
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
[Fessler, Ignaz Aurelius]: Eleusinien des neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 2. Berlin, 1803, S. 25. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fessler_eleusinien02_1803/47>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.