Feuerbach, Paul Johann Anselm von: Lehrbuch des gemeinen in Deutschland geltenden Peinlichen Rechts. Giessen, 1801.Vorrede. auf ihm lange verweilen und immer um die-selbe Sache kämpfen, ist ermüdend und lang- weilig für die Streiter, und für die Zuschauer, wenigstens lächerlich. Wäre Ueberzeugung und Wahrheit der Preis, dann wär es wohl noch der Mühe werth; aber das nimium alter- cando veritas amittitur, ist ja bekanntlich nur allzuwahr. Herr Klein gehe seinen Weg, der Verfasser wird den seinigen gehen. Was wir denken, wollen wir sagen und, was wir kön- nen, thun. Die Zeit und das gerechte Gericht der Welt mag einst entscheiden, wer das meiste und das beste that. Der Verfasser. Kurze
Vorrede. auf ihm lange verweilen und immer um die-ſelbe Sache kämpfen, iſt ermüdend und lang- weilig für die Streiter, und für die Zuſchauer, wenigſtens lächerlich. Wäre Ueberzeugung und Wahrheit der Preis, dann wär es wohl noch der Mühe werth; aber das nimium alter- cando veritas amittitur, iſt ja bekanntlich nur allzuwahr. Herr Klein gehe ſeinen Weg, der Verfaſſer wird den ſeinigen gehen. Was wir denken, wollen wir ſagen und, was wir kön- nen, thun. Die Zeit und das gerechte Gericht der Welt mag einſt entſcheiden, wer das meiſte und das beſte that. Der Verfaſſer. Kurze
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Vorrede.
auf ihm lange verweilen und immer um die-
ſelbe Sache kämpfen, iſt ermüdend und lang-
weilig für die Streiter, und für die Zuſchauer,
wenigſtens lächerlich. Wäre Ueberzeugung
und Wahrheit der Preis, dann wär es wohl
noch der Mühe werth; aber das nimium alter-
cando veritas amittitur, iſt ja bekanntlich nur
allzuwahr. Herr Klein gehe ſeinen Weg, der
Verfaſſer wird den ſeinigen gehen. Was wir
denken, wollen wir ſagen und, was wir kön-
nen, thun. Die Zeit und das gerechte Gericht
der Welt mag einſt entſcheiden, wer das
meiſte und das beſte that.
Der Verfaſſer.
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Zitationshilfe: | Feuerbach, Paul Johann Anselm von: Lehrbuch des gemeinen in Deutschland geltenden Peinlichen Rechts. Giessen, 1801, S. XII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/feuerbach_recht_1801/18>, abgerufen am 16.07.2024. |