digen, 2) zwischen Zeugen und 3) zwischen Zeugen und Angeschuldigten.
Canfrontant -- Confrontat.
§. 620.
Der Zweck der Confrontation kann seyn, 1) einen blossen Zweifel des Richters, der aus dem Widerspruch verschiedener Aussagen entstanden ist, dadurch aufzuheben, dass lich die Dissentirenden gegenseitig verständigen. 2) Der Hauptzweck derselben ist, einen Läug- nenden dadurch, dass ein anderer ihm die Wahrheit unter die Augen sagt, zu überra- schen, in ihm das lebhafte Gefühl der Schuld zu erregen und ihn dadurch zum Geständniss zu nöthigen. Die Gegenstellung zu diesem Zweck ist die Confrontation im engern Sinn, welche eigentliches medium eruendae ve- ritatis ist. Es kann diese, ihrer Natur nach blos zwischen Mitschuldigen, und zwischen Zeugen und dem Angeschuldigten, eintreten.
1. Von der Form der Confromation mündlich.
2. In wie fern ist sie der Ehre nachtheilig?
§. 621.
Der Reinigungseid (jur. purg. tor- tura spiritualis, purgatio canonica) ist die von dem Verdächtigen abgelegte eidliche Versiche- rung seiner Unschuld*). Die Auferlegung
desselben
*) C 8. 9. 10. 11. X. de purgat. canon. R. A. v. I. 1512. Tit. 4. §. 6. Landfr. v. 1548. c. 14. §. 1. C. G. O.
Thl.
III. Buch. I. Titel. I. Abſchn. II. Abth.
digen, 2) zwiſchen Zeugen und 3) zwiſchen Zeugen und Angeſchuldigten.
Canfrontant — Confrontat.
§. 620.
Der Zweck der Confrontation kann ſeyn, 1) einen bloſsen Zweifel des Richters, der aus dem Widerſpruch verſchiedener Ausſagen entſtanden iſt, dadurch aufzuheben, daſs lich die Diſſentirenden gegenſeitig verſtändigen. 2) Der Hauptzweck derſelben iſt, einen Läug- nenden dadurch, daſs ein anderer ihm die Wahrheit unter die Augen ſagt, zu überra- ſchen, in ihm das lebhafte Gefühl der Schuld zu erregen und ihn dadurch zum Geſtändniſs zu nöthigen. Die Gegenſtellung zu dieſem Zweck iſt die Confrontation im engern Sinn, welche eigentliches medium eruendae ve- ritatis iſt. Es kann dieſe, ihrer Natur nach blos zwiſchen Mitſchuldigen, und zwiſchen Zeugen und dem Angeſchuldigten, eintreten.
1. Von der Form der Confromation mündlich.
2. In wie fern iſt ſie der Ehre nachtheilig?
§. 621.
Der Reinigungseid (jur. purg. tor- tura ſpiritualis, purgatio canonica) iſt die von dem Verdächtigen abgelegte eidliche Verſiche- rung ſeiner Unſchuld*). Die Auferlegung
deſſelben
*) C 8. 9. 10. 11. X. de purgat. canon. R. A. v. I. 1512. Tit. 4. §. 6. Landfr. v. 1548. c. 14. §. 1. C. G. O.
Thl.
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III. Buch. I. Titel. I. Abſchn. II. Abth.
digen, 2) zwiſchen Zeugen und 3) zwiſchen
Zeugen und Angeſchuldigten.
Canfrontant — Confrontat.
§. 620.
Der Zweck der Confrontation kann ſeyn,
1) einen bloſsen Zweifel des Richters, der aus
dem Widerſpruch verſchiedener Ausſagen
entſtanden iſt, dadurch aufzuheben, daſs lich
die Diſſentirenden gegenſeitig verſtändigen.
2) Der Hauptzweck derſelben iſt, einen Läug-
nenden dadurch, daſs ein anderer ihm die
Wahrheit unter die Augen ſagt, zu überra-
ſchen, in ihm das lebhafte Gefühl der Schuld
zu erregen und ihn dadurch zum Geſtändniſs
zu nöthigen. Die Gegenſtellung zu dieſem
Zweck iſt die Confrontation im engern
Sinn, welche eigentliches medium eruendae ve-
ritatis iſt. Es kann dieſe, ihrer Natur nach
blos zwiſchen Mitſchuldigen, und zwiſchen
Zeugen und dem Angeſchuldigten, eintreten.
1. Von der Form der Confromation mündlich.
2. In wie fern iſt ſie der Ehre nachtheilig?
§. 621.
Der Reinigungseid (jur. purg. tor-
tura ſpiritualis, purgatio canonica) iſt die von
dem Verdächtigen abgelegte eidliche Verſiche-
rung ſeiner Unſchuld *). Die Auferlegung
deſſelben
*) C 8. 9. 10. 11. X. de purgat. canon. R. A. v. I. 1512.
Tit. 4. §. 6. Landfr. v. 1548. c. 14. §. 1. C. G. O.
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Feuerbach, Paul Johann Anselm von: Lehrbuch des gemeinen in Deutschland geltenden Peinlichen Rechts. Giessen, 1801, S. 486. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/feuerbach_recht_1801/514>, abgerufen am 22.11.2024.
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