und die gern das Beste, was sie wußten, dafür thun wollten. Es ist von diesen zu hoffen, daß sie auch jezt geneigt seyn werden, über das vollkommene, das ihnen angetragen wird, sich zu belehren, und das größere, und durch¬ greifende eben so gern zu thun, als sie bisher das kleinere und unvollständige thaten. Wohl mag hier und da die Einsicht dazu beigetragen haben, daß es vortheilhafter für sie selbst sey, gebildete Unterthanen zu haben, denn unge¬ bildete. Wo etwa der Staat durch Aufhebung des Verhältnisses der Unterthänigkeit, diesen lezten Antrieb weggenommen hat, -- möge er da desto ernstlicher seine unerlaßliche Pflicht bedenken, nicht zugleich das einzige Gute, das bei wohldenkenden an dieses Verhältniß geknüpft wurde, mit aufzuheben, und möge er in diesem Falle ja nicht versäumen, zu thun, was ohnedies seine Schuldigkeit ist, nachdem er diejenigen, die es freiwillig statt seiner tha¬ ten, dessen erledigt hat. Wir richten ferner in Absicht der Städte, hiebei unsre Augen auf freiwillige Verbindungen gutgesinnter Bürger für diesen Zweck. Der Hang zur Wohlthätig¬ keit ist noch immer, so weit ich habe bliken
A a
und die gern das Beſte, was ſie wußten, dafuͤr thun wollten. Es iſt von dieſen zu hoffen, daß ſie auch jezt geneigt ſeyn werden, uͤber das vollkommene, das ihnen angetragen wird, ſich zu belehren, und das groͤßere, und durch¬ greifende eben ſo gern zu thun, als ſie bisher das kleinere und unvollſtaͤndige thaten. Wohl mag hier und da die Einſicht dazu beigetragen haben, daß es vortheilhafter fuͤr ſie ſelbſt ſey, gebildete Unterthanen zu haben, denn unge¬ bildete. Wo etwa der Staat durch Aufhebung des Verhaͤltniſſes der Unterthaͤnigkeit, dieſen lezten Antrieb weggenommen hat, — moͤge er da deſto ernſtlicher ſeine unerlaßliche Pflicht bedenken, nicht zugleich das einzige Gute, das bei wohldenkenden an dieſes Verhaͤltniß geknuͤpft wurde, mit aufzuheben, und moͤge er in dieſem Falle ja nicht verſaͤumen, zu thun, was ohnedies ſeine Schuldigkeit iſt, nachdem er diejenigen, die es freiwillig ſtatt ſeiner tha¬ ten, deſſen erledigt hat. Wir richten ferner in Abſicht der Staͤdte, hiebei unſre Augen auf freiwillige Verbindungen gutgeſinnter Buͤrger fuͤr dieſen Zweck. Der Hang zur Wohlthaͤtig¬ keit iſt noch immer, ſo weit ich habe bliken
A a
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0375"n="369"/>
und die gern das Beſte, was ſie wußten, dafuͤr<lb/>
thun wollten. Es iſt von dieſen zu hoffen, daß<lb/>ſie auch jezt geneigt ſeyn werden, uͤber das<lb/>
vollkommene, das ihnen angetragen wird,<lb/>ſich zu belehren, und das groͤßere, und durch¬<lb/>
greifende eben ſo gern zu thun, als ſie bisher<lb/>
das kleinere und unvollſtaͤndige thaten. Wohl<lb/>
mag hier und da die Einſicht dazu beigetragen<lb/>
haben, daß es vortheilhafter fuͤr ſie ſelbſt ſey,<lb/>
gebildete Unterthanen zu haben, denn unge¬<lb/>
bildete. Wo etwa der Staat durch Aufhebung<lb/>
des Verhaͤltniſſes der Unterthaͤnigkeit, dieſen<lb/>
lezten Antrieb weggenommen hat, — moͤge<lb/>
er da deſto ernſtlicher ſeine unerlaßliche Pflicht<lb/>
bedenken, nicht zugleich das einzige Gute,<lb/>
das bei wohldenkenden an dieſes Verhaͤltniß<lb/>
geknuͤpft wurde, mit aufzuheben, und moͤge<lb/>
er in dieſem Falle ja nicht verſaͤumen, zu thun,<lb/>
was ohnedies ſeine Schuldigkeit iſt, nachdem<lb/>
er diejenigen, die es freiwillig ſtatt ſeiner tha¬<lb/>
ten, deſſen erledigt hat. Wir richten ferner<lb/>
in Abſicht der Staͤdte, hiebei unſre Augen auf<lb/>
freiwillige Verbindungen gutgeſinnter Buͤrger<lb/>
fuͤr dieſen Zweck. Der Hang zur Wohlthaͤtig¬<lb/>
keit iſt noch immer, ſo weit ich habe bliken<lb/><fwplace="bottom"type="sig">A a<lb/></fw></p></div></body></text></TEI>
[369/0375]
und die gern das Beſte, was ſie wußten, dafuͤr
thun wollten. Es iſt von dieſen zu hoffen, daß
ſie auch jezt geneigt ſeyn werden, uͤber das
vollkommene, das ihnen angetragen wird,
ſich zu belehren, und das groͤßere, und durch¬
greifende eben ſo gern zu thun, als ſie bisher
das kleinere und unvollſtaͤndige thaten. Wohl
mag hier und da die Einſicht dazu beigetragen
haben, daß es vortheilhafter fuͤr ſie ſelbſt ſey,
gebildete Unterthanen zu haben, denn unge¬
bildete. Wo etwa der Staat durch Aufhebung
des Verhaͤltniſſes der Unterthaͤnigkeit, dieſen
lezten Antrieb weggenommen hat, — moͤge
er da deſto ernſtlicher ſeine unerlaßliche Pflicht
bedenken, nicht zugleich das einzige Gute,
das bei wohldenkenden an dieſes Verhaͤltniß
geknuͤpft wurde, mit aufzuheben, und moͤge
er in dieſem Falle ja nicht verſaͤumen, zu thun,
was ohnedies ſeine Schuldigkeit iſt, nachdem
er diejenigen, die es freiwillig ſtatt ſeiner tha¬
ten, deſſen erledigt hat. Wir richten ferner
in Abſicht der Staͤdte, hiebei unſre Augen auf
freiwillige Verbindungen gutgeſinnter Buͤrger
fuͤr dieſen Zweck. Der Hang zur Wohlthaͤtig¬
keit iſt noch immer, ſo weit ich habe bliken
A a
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde von OCR-Software automatisch erfasst und anschließend
gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien
von Muttersprachlern nachkontrolliert. Es wurde gemäß dem
DTA-Basisformat in XML/TEI P5 kodiert.
Fichte, Johann Gottlieb: Reden an die deutsche Nation. Berlin, 1808, S. 369. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fichte_reden_1808/375>, abgerufen am 25.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.