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Finen, Eberhard: Der unbewegliche Damm der Gläubigen. Braunschweig, [1716].

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nem Damm. GOtt wil aber dem Hiob damit zeigen / daß es nicht ohngefehr oder von sich selbst komme / daß starcke Ufer und Grentzen das Meer einschliessen und aufhalten / sondern Er selbst habe es so geordnet / und dadurch Seine Allmacht und weise Vorsorge gnugsahm an den Tag geleget. Er setzet noch hinzu: Er habe dem Meer Riegel und Thür gesetzet; anzudeuten / daß / wie man aus einem Gebäude nicht kommen könne / wenn es mit Thor und Riegeln wol verwahret / so wäre das Meer durch Dämme und Ufer / als Thor und Riegel eingesperret / daß es ohne Seinen Willen nicht aus seinen alveo und Behältniß treten und sich ergiessen könne. Salomon gibt hierüber diese Erläuterung Prov. VIII, 29. GOtt hat dem Meer das Ziel gesetzet / und den Wassern / daß sie nicht übergehen Seinen Befehl; und bey dem Propheten Jeremia lauten hier von des HErrn Worte also: Jer. V, 22. Ich setze dem Meer den Sand zum Ufer / darinnen es allzeit bleiben muß / darüber es nicht gehen muß / und obs schon wallet / vermags doch nichts / und ob seine Wellen schon toben / so müssen sie doch nicht darüber fahren. Und dieses ist es eben was GOtt durch Seine Einschrenckung des Meers ausrichtet / und dem Hiob vorhält wenn Er sagt: Ich sprach! Biß hieher solt du kommen und nicht weiter / hier sollen sich legen deine stoltze Wellen.

Das Sprechen GOttes ist nichts anders als der Befehl und die Ordnung GOTTES / und GOTT gibt hier dem Hiob zu erkennen / daß solche Seine Ordnung und Befehl von dem Nachdruck sey / als stünde Er der allmächtige GOTT auf den Dämmen und Ufern / und befehle denen schäumenden und brausenden Wellen / daß sie nicht austreten / sondern in denen ihnen gesetzten Schrancken bleiben sollen.

nem Damm. GOtt wil aber dem Hiob damit zeigen / daß es nicht ohngefehr oder von sich selbst komme / daß starcke Ufer und Grentzen das Meer einschliessen und aufhalten / sondern Er selbst habe es so geordnet / und dadurch Seine Allmacht und weise Vorsorge gnugsahm an den Tag geleget. Er setzet noch hinzu: Er habe dem Meer Riegel und Thür gesetzet; anzudeuten / daß / wie man aus einem Gebäude nicht kommen könne / wenn es mit Thor und Riegeln wol verwahret / so wäre das Meer durch Dämme und Ufer / als Thor und Riegel eingesperret / daß es ohne Seinen Willen nicht aus seinen alveo und Behältniß treten und sich ergiessen könne. Salomon gibt hierüber diese Erläuterung Prov. VIII, 29. GOtt hat dem Meer das Ziel gesetzet / und den Wassern / daß sie nicht übergehen Seinen Befehl; und bey dem Propheten Jeremia lauten hier von des HErrn Worte also: Jer. V, 22. Ich setze dem Meer den Sand zum Ufer / darinnen es allzeit bleiben muß / darüber es nicht gehen muß / uñ obs schon wallet / vermags doch nichts / und ob seine Wellen schon toben / so müssen sie doch nicht darüber fahren. Und dieses ist es eben was GOtt durch Seine Einschrenckung des Meers ausrichtet / und dem Hiob vorhält wenn Er sagt: Ich sprach! Biß hieher solt du kommen und nicht weiter / hier sollen sich legen deine stoltze Wellen.

Das Sprechen GOttes ist nichts anders als der Befehl und die Ordnung GOTTES / und GOTT gibt hier dem Hiob zu erkennen / daß solche Seine Ordnung und Befehl von dem Nachdruck sey / als stünde Er der allmächtige GOTT auf den Dämmen und Ufern / und befehle denen schäumenden und brausenden Wellen / daß sie nicht austreten / sondern in denen ihnen gesetzten Schrancken bleiben sollen.

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[6/0012] nem Damm. GOtt wil aber dem Hiob damit zeigen / daß es nicht ohngefehr oder von sich selbst komme / daß starcke Ufer und Grentzen das Meer einschliessen und aufhalten / sondern Er selbst habe es so geordnet / und dadurch Seine Allmacht und weise Vorsorge gnugsahm an den Tag geleget. Er setzet noch hinzu: Er habe dem Meer Riegel und Thür gesetzet; anzudeuten / daß / wie man aus einem Gebäude nicht kommen könne / wenn es mit Thor und Riegeln wol verwahret / so wäre das Meer durch Dämme und Ufer / als Thor und Riegel eingesperret / daß es ohne Seinen Willen nicht aus seinen alveo und Behältniß treten und sich ergiessen könne. Salomon gibt hierüber diese Erläuterung Prov. VIII, 29. GOtt hat dem Meer das Ziel gesetzet / und den Wassern / daß sie nicht übergehen Seinen Befehl; und bey dem Propheten Jeremia lauten hier von des HErrn Worte also: Jer. V, 22. Ich setze dem Meer den Sand zum Ufer / darinnen es allzeit bleiben muß / darüber es nicht gehen muß / uñ obs schon wallet / vermags doch nichts / und ob seine Wellen schon toben / so müssen sie doch nicht darüber fahren. Und dieses ist es eben was GOtt durch Seine Einschrenckung des Meers ausrichtet / und dem Hiob vorhält wenn Er sagt: Ich sprach! Biß hieher solt du kommen und nicht weiter / hier sollen sich legen deine stoltze Wellen. Das Sprechen GOttes ist nichts anders als der Befehl und die Ordnung GOTTES / und GOTT gibt hier dem Hiob zu erkennen / daß solche Seine Ordnung und Befehl von dem Nachdruck sey / als stünde Er der allmächtige GOTT auf den Dämmen und Ufern / und befehle denen schäumenden und brausenden Wellen / daß sie nicht austreten / sondern in denen ihnen gesetzten Schrancken bleiben sollen.

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Zitationshilfe: Finen, Eberhard: Der unbewegliche Damm der Gläubigen. Braunschweig, [1716], S. 6. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/finen_damm_1716/12>, abgerufen am 21.11.2024.