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Finen, Eberhard: Helmstädtsche Denk- und Dank-Reden. Helmstedt, 1702.

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Der durchs Verliehren Gewonnene Process In einer
Abdanckungs-Rede vorgestellet bey dem Begräbniß Des S. T. Sehl.
Hrn. Hildebrands / Juris Practici und berühmten Consulenten in Helmstädt d. 18. Jan. 1700.

HAbe ichs nicht vor dreymahl 24. Stunden gesagt / daß alles was da lebet sterben müsse? damahls traffs einen Medicum, itzo einen Juristen: den weyland Edlen und Hochgelahrten Herrn Laurentium Michael Hildebrand / wolbekanten Juris Practicum und berühmten Consulenten allhier. Dieser muß ja auch mit seinem Exempel bestätigen / wie das allgemeine Gesetz der Sterblichkeit niemand von seiner strengen Ordnung ausnehme Muste jener mitten unter seinen Curen und Recept-schreiben dem Tode gleichsam das letzte Recept verschreiben / etwa dieses Inhalts:

Recipe Corpus Physici Carnem Membra Ossa Cutem Detrudantur in sepulchrum, fiat pulvis.
Der durchs Verliehren Gewonnene Process In einer
Abdanckungs-Rede vorgestellet bey dem Begräbniß Des S. T. Sehl.
Hrn. Hildebrands / Juris Practici und berühmten Consulenten in Helmstädt d. 18. Jan. 1700.

HAbe ichs nicht vor dreymahl 24. Stunden gesagt / daß alles was da lebet sterben müsse? damahls traffs einen Medicum, itzo einen Juristen: den weyland Edlen und Hochgelahrten Herrn Laurentium Michael Hildebrand / wolbekanten Juris Practicum und berühmten Consulenten allhier. Dieser muß ja auch mit seinem Exempel bestätigen / wie das allgemeine Gesetz der Sterblichkeit niemand von seiner strengen Ordnung ausnehme Muste jener mitten unter seinen Curen und Recept-schreiben dem Tode gleichsam das letzte Recept verschreiben / etwa dieses Inhalts:

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                     Hochgelahrten Herrn Laurentium Michael Hildebrand / wolbekanten Juris Practicum
                     und berühmten Consulenten allhier. Dieser muß ja auch mit seinem Exempel
                     bestätigen / wie das allgemeine Gesetz der Sterblichkeit niemand von seiner
                     strengen Ordnung ausnehme Muste jener mitten unter seinen Curen und
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[9/0015] Der durchs Verliehren Gewonnene Process In einer Abdanckungs-Rede vorgestellet bey dem Begräbniß Des S. T. Sehl. Hrn. Hildebrands / Juris Practici und berühmten Consulenten in Helmstädt d. 18. Jan. 1700. HAbe ichs nicht vor dreymahl 24. Stunden gesagt / daß alles was da lebet sterben müsse? damahls traffs einen Medicum, itzo einen Juristen: den weyland Edlen und Hochgelahrten Herrn Laurentium Michael Hildebrand / wolbekanten Juris Practicum und berühmten Consulenten allhier. Dieser muß ja auch mit seinem Exempel bestätigen / wie das allgemeine Gesetz der Sterblichkeit niemand von seiner strengen Ordnung ausnehme Muste jener mitten unter seinen Curen und Recept-schreiben dem Tode gleichsam das letzte Recept verschreiben / etwa dieses Inhalts: Recipe Corpus Physici Carnem Membra Ossa Cutem Detrudantur in sepulchrum, fiat pulvis.

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Zitationshilfe: Finen, Eberhard: Helmstädtsche Denk- und Dank-Reden. Helmstedt, 1702, S. 9. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/finen_dankreden_1702/15>, abgerufen am 03.12.2024.