Finen, Eberhard: Eine selige Veränderung Worauf die Christen harren und die darinn zu suchende Beste Veränderung. Braunschweig, 1720.führung des weyland wolberühmten Tit. Herrn Gerhardi Mejeri S. S. Theol. Doct. & Matth. Professoris die ersteren Fundamenta in historicis & philosophicis, in jure aber unter der Anweisung des weyland eben so berühmten Tit. Herrn Johann von Reden I. U. D. & Professor und nachmahlen wol meritirten Senatoris der Stadt Bremen / geleget; dann wie seine wol aufgehobene Collegia bezeugen / so hat er unter jenem Logicam Ethicam & Politicam unter diesen aber die Institutiones Juris gehöret; Von dannen er sich in Anno 1683. nach der weitberühmten Julius Universitaet zu Helmstedt verfüget / woselbst er seine Studia mit eben dem Fleiß continuiret / und vor andern an des weitberuffenen Icti des weyland Hoch-Edlen und Hochgelahrten Herrn Georgii Engelbrechti Hochfürstl. Braunschweigis. Lüneburgischen Hof-Rahts J. U. D. & Prof. Pand. Publ. überall berühmten und von vielen seiner ehemahligen Auditoren der venerablen Andencken annoch versirenden / so fidelen als soliden Information ein besonderes Vergnügen gefunden / welchem er sich auch dergestalt ergeben daß er nicht nur unter denselben den gantzen cursum Juris Civilis, wie solches aus denen unter ihm gehaltenen und mit vielen Fleiß aufgeschriebenen Collegiis über die Institutiones, Pandectas, Jus Feudale & Constitutionem Carolinam Criminalem zu ersehen / absolviret / sondern auch unter dessen Praesidio in Anno 1685 zwölfmahl über des Schüzii Compendium Lauterbachianum publice disputiret / wie davon annoch das von dem seeligen Herrn Hof-Raht Engelbrecht der Zeit edirtes Programma invitatorium de Multitudine Legum in mehrern zeuget / und wie er sich dadurch in theoria juris fest gesetzet führung des weyland wolberühmten Tit. Herrn Gerhardi Mejeri S. S. Theol. Doct. & Matth. Professoris die ersteren Fundamenta in historicis & philosophicis, in jure aber unter der Anweisung des weyland eben so berühmten Tit. Herrn Johann von Reden I. U. D. & Professor und nachmahlen wol meritirten Senatoris der Stadt Bremen / geleget; dann wie seine wol aufgehobene Collegia bezeugen / so hat er unter jenem Logicam Ethicam & Politicam unter diesen aber die Institutiones Juris gehöret; Von dannen er sich in Anno 1683. nach der weitberühmten Julius Universitaet zu Helmstedt verfüget / woselbst er seine Studia mit eben dem Fleiß continuiret / und vor andern an des weitberuffenen Icti des weyland Hoch-Edlen und Hochgelahrten Herrn Georgii Engelbrechti Hochfürstl. Braunschweigis. Lüneburgischen Hof-Rahts J. U. D. & Prof. Pand. Publ. überall berühmten und von vielen seiner ehemahligen Auditoren der venerablen Andencken annoch versirenden / so fidelen als soliden Information ein besonderes Vergnügen gefunden / welchem er sich auch dergestalt ergeben daß er nicht nur unter denselben den gantzen cursum Juris Civilis, wie solches aus denen unter ihm gehaltenen und mit vielen Fleiß aufgeschriebenen Collegiis über die Institutiones, Pandectas, Jus Feudale & Constitutionem Carolinam Criminalem zu ersehen / absolviret / sondern auch unter dessen Praesidio in Anno 1685 zwölfmahl über des Schüzii Compendium Lauterbachianum publice disputiret / wie davon annoch das von dem seeligen Herrn Hof-Raht Engelbrecht der Zeit edirtes Programma invitatorium de Multitudine Legum in mehrern zeuget / und wie er sich dadurch in theoria juris fest gesetzet <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0034" n="30"/> führung des weyland wolberühmten Tit. Herrn Gerhardi Mejeri S. S. Theol. Doct. & Matth. Professoris die ersteren Fundamenta in historicis & philosophicis, in jure aber unter der Anweisung des weyland eben so berühmten Tit. Herrn Johann von Reden I. U. D. & Professor und nachmahlen wol meritirten Senatoris der Stadt Bremen / geleget; dann wie seine wol aufgehobene Collegia bezeugen / so hat er unter jenem Logicam Ethicam & Politicam unter diesen aber die Institutiones Juris gehöret; Von dannen er sich in Anno 1683. nach der weitberühmten Julius Universitaet zu Helmstedt verfüget / woselbst er seine Studia mit eben dem Fleiß continuiret / und vor andern an des weitberuffenen Icti des weyland Hoch-Edlen und Hochgelahrten Herrn Georgii Engelbrechti Hochfürstl. Braunschweigis. Lüneburgischen Hof-Rahts J. U. D. & Prof. Pand. Publ. überall berühmten und von vielen seiner ehemahligen Auditoren der venerablen Andencken annoch versirenden / so fidelen als soliden Information ein besonderes Vergnügen gefunden / welchem er sich auch dergestalt ergeben daß er nicht nur unter denselben den gantzen cursum Juris Civilis, wie solches aus denen unter ihm gehaltenen und mit vielen Fleiß aufgeschriebenen Collegiis über die Institutiones, Pandectas, Jus Feudale & Constitutionem Carolinam Criminalem zu ersehen / absolviret / sondern auch unter dessen Praesidio in Anno 1685 zwölfmahl über des Schüzii Compendium Lauterbachianum publice disputiret / wie davon annoch das von dem seeligen Herrn Hof-Raht Engelbrecht der Zeit edirtes Programma invitatorium de Multitudine Legum in mehrern zeuget / und wie er sich dadurch in theoria juris fest gesetzet </p> </div> </body> </text> </TEI> [30/0034]
führung des weyland wolberühmten Tit. Herrn Gerhardi Mejeri S. S. Theol. Doct. & Matth. Professoris die ersteren Fundamenta in historicis & philosophicis, in jure aber unter der Anweisung des weyland eben so berühmten Tit. Herrn Johann von Reden I. U. D. & Professor und nachmahlen wol meritirten Senatoris der Stadt Bremen / geleget; dann wie seine wol aufgehobene Collegia bezeugen / so hat er unter jenem Logicam Ethicam & Politicam unter diesen aber die Institutiones Juris gehöret; Von dannen er sich in Anno 1683. nach der weitberühmten Julius Universitaet zu Helmstedt verfüget / woselbst er seine Studia mit eben dem Fleiß continuiret / und vor andern an des weitberuffenen Icti des weyland Hoch-Edlen und Hochgelahrten Herrn Georgii Engelbrechti Hochfürstl. Braunschweigis. Lüneburgischen Hof-Rahts J. U. D. & Prof. Pand. Publ. überall berühmten und von vielen seiner ehemahligen Auditoren der venerablen Andencken annoch versirenden / so fidelen als soliden Information ein besonderes Vergnügen gefunden / welchem er sich auch dergestalt ergeben daß er nicht nur unter denselben den gantzen cursum Juris Civilis, wie solches aus denen unter ihm gehaltenen und mit vielen Fleiß aufgeschriebenen Collegiis über die Institutiones, Pandectas, Jus Feudale & Constitutionem Carolinam Criminalem zu ersehen / absolviret / sondern auch unter dessen Praesidio in Anno 1685 zwölfmahl über des Schüzii Compendium Lauterbachianum publice disputiret / wie davon annoch das von dem seeligen Herrn Hof-Raht Engelbrecht der Zeit edirtes Programma invitatorium de Multitudine Legum in mehrern zeuget / und wie er sich dadurch in theoria juris fest gesetzet
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