Finen, Eberhard: Eine selige Veränderung Worauf die Christen harren und die darinn zu suchende Beste Veränderung. Braunschweig, 1720.Herrn Vaters in 19 Jahre ihres Alters durch den zeitlichen Todt beraubet worden / so hat dennoch die Göttliche Providence nicht aufgehöhret in andere Wege vor sie zu sorgen und es dahin zu dirigiren / daß der Verlust des Vaters durch eine glückliche Ehe-Verbindung ersetzet werden müssen / gestalten sie dann in Anno 1689 den 14 September mit den weyland Hoch-Wol Ehrwürdigen Hoch-Edlen und Hochgelahrten Herr Matthaeum Hilcken weyland Canonicum und Vice-Dominum des Stiffts St. Blasii vermählet worden / wie sie nun gegen ihre Eltern sich jederzeit als eine gehorsame und wolgerahtene Tochter aufgeführet und denenselben allen kindlichen Respect und Gehorsam erwiesen auch die Verpflegung ihrer wolseeligen das 82 Jahr ihres alters erreichenden Mutter / eine ihre grössesten Vergnügung seyn lassen / also hat sie auch an der ihren Ehe-Herrn schuldigen Liebe und Affection nichtes ausgesetzet / sondern denselben jedesmahl mit aller Tendresse begegenet / an Freude und Leid ihr Antheil genommen / ihm selbiges in Christlicher Gedult helffen ertragen / auch mehr mahlen darin aufgerichtet / welches ihm dann deren so schleunigen und unvermuhteten Verlust desto empfindlicher gemacht / daß er auch in Tode nicht von ihr getrennet seyn wollen / gestalten dann / die sie ihm in Sterben den 1 September des abgewichenen 1719 Jahres voran gegangen / er ihr den 12 selbigen Monates freudig und willigst darin gefolget. Ob nun wol die wolseelige Frau von den Höchsten mit einer ziemlichen gesunden Leibes-Constitution begabet / und wenigen Kranckheiten in ihren Leben unterworffen gewesen / so machete sie doch solches gar nicht sicher / daß sie an ihr Ende nicht öffters gedencken solte. Dann wie ihr alle Vanitäten und Welt-Eitelkeiten Herrn Vaters in 19 Jahre ihres Alters durch den zeitlichen Todt beraubet worden / so hat dennoch die Göttliche Providence nicht aufgehöhret in andere Wege vor sie zu sorgen und es dahin zu dirigiren / daß der Verlust des Vaters durch eine glückliche Ehe-Verbindung ersetzet werden müssen / gestalten sie dann in Anno 1689 den 14 September mit den weyland Hoch-Wol Ehrwürdigen Hoch-Edlen und Hochgelahrten Herr Matthaeum Hilcken weyland Canonicum und Vice-Dominum des Stiffts St. Blasii vermählet worden / wie sie nun gegen ihre Eltern sich jederzeit als eine gehorsame und wolgerahtene Tochter aufgeführet und denenselben allen kindlichen Respect und Gehorsam erwiesen auch die Verpflegung ihrer wolseeligen das 82 Jahr ihres alters erreichenden Mutter / eine ihre grössesten Vergnügung seyn lassen / also hat sie auch an der ihren Ehe-Herrn schuldigen Liebe und Affection nichtes ausgesetzet / sondern denselben jedesmahl mit aller Tendresse begegenet / an Freude und Leid ihr Antheil genommen / ihm selbiges in Christlicher Gedult helffen ertragen / auch mehr mahlen darin aufgerichtet / welches ihm dann deren so schleunigen und unvermuhteten Verlust desto empfindlicher gemacht / daß er auch in Tode nicht von ihr getrennet seyn wollen / gestalten dann / die sie ihm in Sterben den 1 September des abgewichenen 1719 Jahres voran gegangen / er ihr den 12 selbigen Monates freudig und willigst darin gefolget. Ob nun wol die wolseelige Frau von den Höchsten mit einer ziemlichen gesunden Leibes-Constitution begabet / und wenigen Kranckheiten in ihren Leben unterworffen gewesen / so machete sie doch solches gar nicht sicher / daß sie an ihr Ende nicht öffters gedencken solte. Dann wie ihr alle Vanitäten und Welt-Eitelkeiten <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0042" n="38"/> Herrn Vaters in 19 Jahre ihres Alters durch den zeitlichen Todt beraubet worden / so hat dennoch die Göttliche Providence nicht aufgehöhret in andere Wege vor sie zu sorgen und es dahin zu dirigiren / daß der Verlust des Vaters durch eine glückliche Ehe-Verbindung ersetzet werden müssen / gestalten sie dann in Anno 1689 den 14 September mit den weyland Hoch-Wol Ehrwürdigen Hoch-Edlen und Hochgelahrten Herr Matthaeum Hilcken weyland Canonicum und Vice-Dominum des Stiffts St. Blasii vermählet worden / wie sie nun gegen ihre Eltern sich jederzeit als eine gehorsame und wolgerahtene Tochter aufgeführet und denenselben allen kindlichen Respect und Gehorsam erwiesen auch die Verpflegung ihrer wolseeligen das 82 Jahr ihres alters erreichenden Mutter / eine ihre grössesten Vergnügung seyn lassen / also hat sie auch an der ihren Ehe-Herrn schuldigen Liebe und Affection nichtes ausgesetzet / sondern denselben jedesmahl mit aller Tendresse begegenet / an Freude und Leid ihr Antheil genommen / ihm selbiges in Christlicher Gedult helffen ertragen / auch mehr mahlen darin aufgerichtet / welches ihm dann deren so schleunigen und unvermuhteten Verlust desto empfindlicher gemacht / daß er auch in Tode nicht von ihr getrennet seyn wollen / gestalten dann / die sie ihm in Sterben den 1 September des abgewichenen 1719 Jahres voran gegangen / er ihr den 12 selbigen Monates freudig und willigst darin gefolget. Ob nun wol die wolseelige Frau von den Höchsten mit einer ziemlichen gesunden Leibes-Constitution begabet / und wenigen Kranckheiten in ihren Leben unterworffen gewesen / so machete sie doch solches gar nicht sicher / daß sie an ihr Ende nicht öffters gedencken solte. Dann wie ihr alle Vanitäten und Welt-Eitelkeiten </p> </div> </body> </text> </TEI> [38/0042]
Herrn Vaters in 19 Jahre ihres Alters durch den zeitlichen Todt beraubet worden / so hat dennoch die Göttliche Providence nicht aufgehöhret in andere Wege vor sie zu sorgen und es dahin zu dirigiren / daß der Verlust des Vaters durch eine glückliche Ehe-Verbindung ersetzet werden müssen / gestalten sie dann in Anno 1689 den 14 September mit den weyland Hoch-Wol Ehrwürdigen Hoch-Edlen und Hochgelahrten Herr Matthaeum Hilcken weyland Canonicum und Vice-Dominum des Stiffts St. Blasii vermählet worden / wie sie nun gegen ihre Eltern sich jederzeit als eine gehorsame und wolgerahtene Tochter aufgeführet und denenselben allen kindlichen Respect und Gehorsam erwiesen auch die Verpflegung ihrer wolseeligen das 82 Jahr ihres alters erreichenden Mutter / eine ihre grössesten Vergnügung seyn lassen / also hat sie auch an der ihren Ehe-Herrn schuldigen Liebe und Affection nichtes ausgesetzet / sondern denselben jedesmahl mit aller Tendresse begegenet / an Freude und Leid ihr Antheil genommen / ihm selbiges in Christlicher Gedult helffen ertragen / auch mehr mahlen darin aufgerichtet / welches ihm dann deren so schleunigen und unvermuhteten Verlust desto empfindlicher gemacht / daß er auch in Tode nicht von ihr getrennet seyn wollen / gestalten dann / die sie ihm in Sterben den 1 September des abgewichenen 1719 Jahres voran gegangen / er ihr den 12 selbigen Monates freudig und willigst darin gefolget. Ob nun wol die wolseelige Frau von den Höchsten mit einer ziemlichen gesunden Leibes-Constitution begabet / und wenigen Kranckheiten in ihren Leben unterworffen gewesen / so machete sie doch solches gar nicht sicher / daß sie an ihr Ende nicht öffters gedencken solte. Dann wie ihr alle Vanitäten und Welt-Eitelkeiten
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