nach Fig. 350 durch Vereinigung der beiden Riemenführer an gemeinsamer Stange g geschehen. Dann müssen jedoch die "losen" Rollen l bei b und d die doppelte Breite der eigentlichen Riemenrollen haben, also a und c in dreifacher Breite ausgeführt werden, im ganzen wird sonach der Raum für 6 Riemenrollenbreiten in Anspruch genommen. In dem besonderen Falle, dass je die auf einer Welle steckenden Rollen gleiche Durchmesser haben,
[Abbildung]
Fig. 350.
[Abbildung]
Fig. 351.
kommt man nach Fig. 351 im ganzen mit 4 Riemen- rollenbreiten aus. Zum Ver- ständniss der Fig. 350 und 351 möge bemerkt werden, dass man den "festen" Rollen einen etwas grösseren Durch- messer zu geben pflegt als den "losen", damit der Riemen, wenn er auf einer losen Rolle liegt, weniger ge-
[Abbildung]
Fig. 352.
spannt ist. Behufs bequemen Ueberführens des Riemens von der losen Rolle (l) auf die feste (f) versieht man die erstere nach Fig. 352 wohl mit einem Anlauf.
[Abbildung]
Fig. 353.
Nach dem vorhin Dargelegten ist der Raumbedarf der Riemen- rollen erheblich grösser, wenn beide Riemenführer auf derselben Stange sitzen, als wenn sie unab- hängig von einander verschoben werden können. Man hat deshalb eine Zahl von Führern erdacht, welche gestatten, innerhalb 4, bezw. 3 Rollenbreiten die Rollen unterzubringen (vergl. Fig. 348 u. 349, S. 171) aber doch so von einander abhängig sind, dass die Riemen nur nach einander in der geforderten Weise verschoben werden können.
Bei einer Gruppe dieser Anordnungen sind die eigentlichen Riemen- führer um feste Bolzen drehbar. Fig. 353 stellt eine hierher gehörige Ein- richtung, und zwar für den Fall dar, dass die Rollen unter sich nicht gleich, also zwei feste und zwei lose Rollen vorhanden sind. Um die in einer festen, nicht gezeichneten Platte sitzenden Bolzen a und c schwingen zwei Winkelhebel b und d, welche einerseits die sogenannten Riemengabeln, e und g tragen, anderseits mit hervorragenden Zapfen h und i versehen
Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung.
nach Fig. 350 durch Vereinigung der beiden Riemenführer an gemeinsamer Stange g geschehen. Dann müssen jedoch die „losen“ Rollen l bei b und d die doppelte Breite der eigentlichen Riemenrollen haben, also a und c in dreifacher Breite ausgeführt werden, im ganzen wird sonach der Raum für 6 Riemenrollenbreiten in Anspruch genommen. In dem besonderen Falle, dass je die auf einer Welle steckenden Rollen gleiche Durchmesser haben,
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Fig. 350.
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Fig. 351.
kommt man nach Fig. 351 im ganzen mit 4 Riemen- rollenbreiten aus. Zum Ver- ständniss der Fig. 350 und 351 möge bemerkt werden, dass man den „festen“ Rollen einen etwas grösseren Durch- messer zu geben pflegt als den „losen“, damit der Riemen, wenn er auf einer losen Rolle liegt, weniger ge-
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Fig. 352.
spannt ist. Behufs bequemen Ueberführens des Riemens von der losen Rolle (l) auf die feste (f) versieht man die erstere nach Fig. 352 wohl mit einem Anlauf.
[Abbildung]
Fig. 353.
Nach dem vorhin Dargelegten ist der Raumbedarf der Riemen- rollen erheblich grösser, wenn beide Riemenführer auf derselben Stange sitzen, als wenn sie unab- hängig von einander verschoben werden können. Man hat deshalb eine Zahl von Führern erdacht, welche gestatten, innerhalb 4, bezw. 3 Rollenbreiten die Rollen unterzubringen (vergl. Fig. 348 u. 349, S. 171) aber doch so von einander abhängig sind, dass die Riemen nur nach einander in der geforderten Weise verschoben werden können.
Bei einer Gruppe dieser Anordnungen sind die eigentlichen Riemen- führer um feste Bolzen drehbar. Fig. 353 stellt eine hierher gehörige Ein- richtung, und zwar für den Fall dar, dass die Rollen unter sich nicht gleich, also zwei feste und zwei lose Rollen vorhanden sind. Um die in einer festen, nicht gezeichneten Platte sitzenden Bolzen a und c schwingen zwei Winkelhebel b und d, welche einerseits die sogenannten Riemengabeln, e und g tragen, anderseits mit hervorragenden Zapfen h und i versehen
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Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung.
nach Fig. 350 durch Vereinigung der beiden Riemenführer an gemeinsamer
Stange g geschehen. Dann müssen jedoch die „losen“ Rollen l bei b und d
die doppelte Breite der eigentlichen Riemenrollen haben, also a und c in
dreifacher Breite ausgeführt werden, im ganzen wird sonach der Raum für
6 Riemenrollenbreiten in Anspruch genommen. In dem besonderen Falle,
dass je die auf einer Welle steckenden Rollen gleiche Durchmesser haben,
[Abbildung Fig. 350.]
[Abbildung Fig. 351.]
kommt man nach Fig. 351
im ganzen mit 4 Riemen-
rollenbreiten aus. Zum Ver-
ständniss der Fig. 350 und
351 möge bemerkt werden,
dass man den „festen“ Rollen
einen etwas grösseren Durch-
messer zu geben pflegt als
den „losen“, damit der
Riemen, wenn er auf einer
losen Rolle liegt, weniger ge-
[Abbildung Fig. 352.]
spannt ist. Behufs bequemen Ueberführens des Riemens von der losen
Rolle (l) auf die feste (f) versieht man die erstere nach Fig. 352 wohl mit
einem Anlauf.
[Abbildung Fig. 353. ]
Nach dem vorhin Dargelegten
ist der Raumbedarf der Riemen-
rollen erheblich grösser, wenn
beide Riemenführer auf derselben
Stange sitzen, als wenn sie unab-
hängig von einander verschoben
werden können. Man hat deshalb
eine Zahl von Führern erdacht,
welche gestatten, innerhalb 4,
bezw. 3 Rollenbreiten die Rollen
unterzubringen (vergl. Fig. 348 u.
349, S. 171) aber doch so von
einander abhängig sind, dass die
Riemen nur nach einander in der
geforderten Weise verschoben werden können.
Bei einer Gruppe dieser Anordnungen sind die eigentlichen Riemen-
führer um feste Bolzen drehbar. Fig. 353 stellt eine hierher gehörige Ein-
richtung, und zwar für den Fall dar, dass die Rollen unter sich nicht
gleich, also zwei feste und zwei lose Rollen vorhanden sind. Um die in
einer festen, nicht gezeichneten Platte sitzenden Bolzen a und c schwingen
zwei Winkelhebel b und d, welche einerseits die sogenannten Riemengabeln,
e und g tragen, anderseits mit hervorragenden Zapfen h und i versehen
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Fischer, Hermann: Die Werkzeugmaschinen. Bd. 1: Die Metallbearbeitungs-Maschinen. [Textband]. Berlin, 1900, S. 172. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fischer_werkzeugmaschinen01_1900/186>, abgerufen am 25.11.2024.
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