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Fischer, Hermann: Die Werkzeugmaschinen. Bd. 1: Die Metallbearbeitungs-Maschinen. [Textband]. Berlin, 1900.

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Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung.
Bewegungsarten je nur eine in Thätigkeit treten kann. Die Welle x ist
an dem unter der Welle q liegenden Ende mit einem Kurbelzapfen ver-
sehen, der unter Vermittlung eines Stahlklötzchens eine Büchse verschieben
kann, in welcher die Welle q gelagert ist. Mit dieser Verschiebung findet,
wie weiter oben bereits erwähnt, das Ein-, bezw. Ausrücken des in Fig. 567
dargestellten Kegelräderpaares statt. Die genannte Büchse ist an einer
Seite verzahnt, und greift in ein Stirnrädchen, welches an einer stehenden
Welle y, Fig. 564 und 565, ausgebildet ist. Weiter unten sitzt an der
Welle y ein zweites Stirnrädchen, welches in eine Verzahnung des das
Kuppelstück t, Fig. 565, umfassenden Halsrings greift, so dass die Ver-
schiebbarkeiten der Welle q und des Kuppelstückes t in einem gewissen
Zusammenhange stehen: wenn q von r zurückgezogen wird, so nähert sich
das Kuppelstück t dem Wurmrad s und umgekehrt. Die Welle q kann
nur soweit von der Welle r zurückgezogen werden, als das auf q steckende
Kegelrädchen gestattet; ist diese Verschiebung vollzogen, so befinden sich
die Theile (Fig. 564 und 565) in der gezeichneten Lage, d. h. es ist das
Wurmrad s noch nicht mit seiner Welle gekuppelt, es findet weder eine
Längsverschiebung des Bettschlittens durch Rad u und Zahnstange k statt,
noch eine Verschiebung des Querschlittens.

Soll der Zahnstangenbetrieb eingerückt werden, so muss das Kuppel-
stück t noch weiter gegen s, d. h. die q umgebende Büchse noch weiter
nach rechts verschoben werden. Das ist dadurch möglich gemacht, dass
sich die auf der Welle q sitzende Büchse (vergl. Fig. 566) gegen eine
Schraubenfeder legt, die anderseits gegen einen auf q sitzenden Bundring
drückt. Diese Feder ist genügend angespannt, um zunächst die Welle q
in der Richtung nach rechts mitzunehmen, giebt aber, nachdem die mög-
liche Verschiebung von q vollzogen ist, soweit nach, wie das Kuppeln des
Wurmrades s mit seiner Welle erfordert.

Es schliessen sich damit die beiden von der lang genutheten Welle n
abgeleiteten beiden Bewegungsarten gegenseitig aus.

Befinden sich die Theile in der Lage, welche die Zeichnung Fig. 564,
annimmt, so sind beide Bewegungsarten ausgerückt. Sonach ist zulässig,
den Bettschlitten durch die Leitspindel verschieben zu lassen. Man sieht
in Fig. 566 um w einen kreisrunden Kragen mit Kerbe. Vor der Kerbe
liegt ein Stift, welcher die Drehung des Kragens und damit der Spindel w
in seiner gegenwärtigen Lage nicht hindert. Man kann also durch Drehen
der Schraubenspindel das -- jetzt offene -- Mutterschloss schliessen. Da-
durch kommt die Kerbe des Kragens in eine andere Lage. Der Stift
steckt fest in einem Riegel -- in Fig. 566 gestrichelt gezeichnet --, welcher
mit seinem rechtsseitigen Ende in die Kerbe eines an der Welle x festen
Kragens greift. Das Drehen von x ist demnach nur möglich, wenn der
Riegel nach links ausweicht. Das hindert aber der gegen den an w festen
Kragen sich legende Stift, d. h. eine Drehung von x ist nur möglich,
wenn der Stift der Kerbe von w gegenüberliegt, wenn das Mutterschloss
geöffnet ist. Sonach kann keine der von der lang genutheten Welle n
ausgehende Betriebsart eingerückt werden, so lange das Mutterschloss ge-
schlossen ist und umgekehrt die Mutter nicht geschlossen werden, so lange
eine der von n ausgehenden Betriebsarten eingerückt ist, weil der Riegel
nach links verschoben und der Stift in die Kerbe des an w festen Kragens
geschoben ist.


Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung.
Bewegungsarten je nur eine in Thätigkeit treten kann. Die Welle x ist
an dem unter der Welle q liegenden Ende mit einem Kurbelzapfen ver-
sehen, der unter Vermittlung eines Stahlklötzchens eine Büchse verschieben
kann, in welcher die Welle q gelagert ist. Mit dieser Verschiebung findet,
wie weiter oben bereits erwähnt, das Ein-, bezw. Ausrücken des in Fig. 567
dargestellten Kegelräderpaares statt. Die genannte Büchse ist an einer
Seite verzahnt, und greift in ein Stirnrädchen, welches an einer stehenden
Welle y, Fig. 564 und 565, ausgebildet ist. Weiter unten sitzt an der
Welle y ein zweites Stirnrädchen, welches in eine Verzahnung des das
Kuppelstück t, Fig. 565, umfassenden Halsrings greift, so dass die Ver-
schiebbarkeiten der Welle q und des Kuppelstückes t in einem gewissen
Zusammenhange stehen: wenn q von r zurückgezogen wird, so nähert sich
das Kuppelstück t dem Wurmrad s und umgekehrt. Die Welle q kann
nur soweit von der Welle r zurückgezogen werden, als das auf q steckende
Kegelrädchen gestattet; ist diese Verschiebung vollzogen, so befinden sich
die Theile (Fig. 564 und 565) in der gezeichneten Lage, d. h. es ist das
Wurmrad s noch nicht mit seiner Welle gekuppelt, es findet weder eine
Längsverschiebung des Bettschlittens durch Rad u und Zahnstange k statt,
noch eine Verschiebung des Querschlittens.

Soll der Zahnstangenbetrieb eingerückt werden, so muss das Kuppel-
stück t noch weiter gegen s, d. h. die q umgebende Büchse noch weiter
nach rechts verschoben werden. Das ist dadurch möglich gemacht, dass
sich die auf der Welle q sitzende Büchse (vergl. Fig. 566) gegen eine
Schraubenfeder legt, die anderseits gegen einen auf q sitzenden Bundring
drückt. Diese Feder ist genügend angespannt, um zunächst die Welle q
in der Richtung nach rechts mitzunehmen, giebt aber, nachdem die mög-
liche Verschiebung von q vollzogen ist, soweit nach, wie das Kuppeln des
Wurmrades s mit seiner Welle erfordert.

Es schliessen sich damit die beiden von der lang genutheten Welle n
abgeleiteten beiden Bewegungsarten gegenseitig aus.

Befinden sich die Theile in der Lage, welche die Zeichnung Fig. 564,
annimmt, so sind beide Bewegungsarten ausgerückt. Sonach ist zulässig,
den Bettschlitten durch die Leitspindel verschieben zu lassen. Man sieht
in Fig. 566 um w einen kreisrunden Kragen mit Kerbe. Vor der Kerbe
liegt ein Stift, welcher die Drehung des Kragens und damit der Spindel w
in seiner gegenwärtigen Lage nicht hindert. Man kann also durch Drehen
der Schraubenspindel das — jetzt offene — Mutterschloss schliessen. Da-
durch kommt die Kerbe des Kragens in eine andere Lage. Der Stift
steckt fest in einem Riegel — in Fig. 566 gestrichelt gezeichnet —, welcher
mit seinem rechtsseitigen Ende in die Kerbe eines an der Welle x festen
Kragens greift. Das Drehen von x ist demnach nur möglich, wenn der
Riegel nach links ausweicht. Das hindert aber der gegen den an w festen
Kragen sich legende Stift, d. h. eine Drehung von x ist nur möglich,
wenn der Stift der Kerbe von w gegenüberliegt, wenn das Mutterschloss
geöffnet ist. Sonach kann keine der von der lang genutheten Welle n
ausgehende Betriebsart eingerückt werden, so lange das Mutterschloss ge-
schlossen ist und umgekehrt die Mutter nicht geschlossen werden, so lange
eine der von n ausgehenden Betriebsarten eingerückt ist, weil der Riegel
nach links verschoben und der Stift in die Kerbe des an w festen Kragens
geschoben ist.


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[294/0308] Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung. Bewegungsarten je nur eine in Thätigkeit treten kann. Die Welle x ist an dem unter der Welle q liegenden Ende mit einem Kurbelzapfen ver- sehen, der unter Vermittlung eines Stahlklötzchens eine Büchse verschieben kann, in welcher die Welle q gelagert ist. Mit dieser Verschiebung findet, wie weiter oben bereits erwähnt, das Ein-, bezw. Ausrücken des in Fig. 567 dargestellten Kegelräderpaares statt. Die genannte Büchse ist an einer Seite verzahnt, und greift in ein Stirnrädchen, welches an einer stehenden Welle y, Fig. 564 und 565, ausgebildet ist. Weiter unten sitzt an der Welle y ein zweites Stirnrädchen, welches in eine Verzahnung des das Kuppelstück t, Fig. 565, umfassenden Halsrings greift, so dass die Ver- schiebbarkeiten der Welle q und des Kuppelstückes t in einem gewissen Zusammenhange stehen: wenn q von r zurückgezogen wird, so nähert sich das Kuppelstück t dem Wurmrad s und umgekehrt. Die Welle q kann nur soweit von der Welle r zurückgezogen werden, als das auf q steckende Kegelrädchen gestattet; ist diese Verschiebung vollzogen, so befinden sich die Theile (Fig. 564 und 565) in der gezeichneten Lage, d. h. es ist das Wurmrad s noch nicht mit seiner Welle gekuppelt, es findet weder eine Längsverschiebung des Bettschlittens durch Rad u und Zahnstange k statt, noch eine Verschiebung des Querschlittens. Soll der Zahnstangenbetrieb eingerückt werden, so muss das Kuppel- stück t noch weiter gegen s, d. h. die q umgebende Büchse noch weiter nach rechts verschoben werden. Das ist dadurch möglich gemacht, dass sich die auf der Welle q sitzende Büchse (vergl. Fig. 566) gegen eine Schraubenfeder legt, die anderseits gegen einen auf q sitzenden Bundring drückt. Diese Feder ist genügend angespannt, um zunächst die Welle q in der Richtung nach rechts mitzunehmen, giebt aber, nachdem die mög- liche Verschiebung von q vollzogen ist, soweit nach, wie das Kuppeln des Wurmrades s mit seiner Welle erfordert. Es schliessen sich damit die beiden von der lang genutheten Welle n abgeleiteten beiden Bewegungsarten gegenseitig aus. Befinden sich die Theile in der Lage, welche die Zeichnung Fig. 564, annimmt, so sind beide Bewegungsarten ausgerückt. Sonach ist zulässig, den Bettschlitten durch die Leitspindel verschieben zu lassen. Man sieht in Fig. 566 um w einen kreisrunden Kragen mit Kerbe. Vor der Kerbe liegt ein Stift, welcher die Drehung des Kragens und damit der Spindel w in seiner gegenwärtigen Lage nicht hindert. Man kann also durch Drehen der Schraubenspindel das — jetzt offene — Mutterschloss schliessen. Da- durch kommt die Kerbe des Kragens in eine andere Lage. Der Stift steckt fest in einem Riegel — in Fig. 566 gestrichelt gezeichnet —, welcher mit seinem rechtsseitigen Ende in die Kerbe eines an der Welle x festen Kragens greift. Das Drehen von x ist demnach nur möglich, wenn der Riegel nach links ausweicht. Das hindert aber der gegen den an w festen Kragen sich legende Stift, d. h. eine Drehung von x ist nur möglich, wenn der Stift der Kerbe von w gegenüberliegt, wenn das Mutterschloss geöffnet ist. Sonach kann keine der von der lang genutheten Welle n ausgehende Betriebsart eingerückt werden, so lange das Mutterschloss ge- schlossen ist und umgekehrt die Mutter nicht geschlossen werden, so lange eine der von n ausgehenden Betriebsarten eingerückt ist, weil der Riegel nach links verschoben und der Stift in die Kerbe des an w festen Kragens geschoben ist.

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Zitationshilfe: Fischer, Hermann: Die Werkzeugmaschinen. Bd. 1: Die Metallbearbeitungs-Maschinen. [Textband]. Berlin, 1900, S. 294. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fischer_werkzeugmaschinen01_1900/308>, abgerufen am 17.06.2024.