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Fontane, Theodor: Wanderungen durch die Mark Brandenburg. Bd. 2: Das Oderland. Berlin, 1863.

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Sachsen" -- diese Hinzufügung scheint aber nicht allzu ernst ge-
meint gewesen zu sein, da Schenk Heinrich von Landsberg
schon wenige Jahre später (1440) erklärte, "daß, da der Kurfürst,
sein gnädiger Herr, mit ihnen, den Herzögen von Sachsen, in
Fehde stehe, auch er (Schenk Heinrich) mit seinen Helfern und
Knechten ihnen und ihren Landen den Krieg erklären müsse."

Die Schenken von Landsberg und Teupitz blieben nah an
400 Jahre im Besitz der Herrschaft. Nachdem Schloß und Land
während des 17. Jahrhunderts (zum Theil wohl in Folge des
30jährigen Krieges) sehr vernachlässigt, die Weinberge verwildert,
die Haiden verwüstet waren, ging das ganze Schenkenländchen im
Jahre 1718 durch Kauf an König Friedrich Wilhelm I. über.
Er bezahlte dafür die geringe Summe von 54,000 Thaler, kaufte
einzelne verloren gegangene Güter zurück, machte das Schloß, wie
überall geschah, zu einem "Amt" und stellte das Schenkenländ-
chen oder die Herrschaft Teupitz, als Außenwerk der Herrschaft
Königs-Wusterhausen, unter die Verwaltung einer Amtskammer.
Seit einer Reihe von Jahren ist Schloß Teupitz (zu dem jetzt nur
noch wenig Ländereien, aber viel Wiesen und die 32 Seen ge-
hören) in Privathände übergegangen. Der vorige Besitzer war
Herr von Treskow, der gegenwärtige ist Herr von Pappart.

Es giebt kein Schloß Teupitz mehr, nur noch ein Amt
gleiches Namens.

Zu diesem Amt, sehr malerisch an der Stelle des alten
Schlosses gelegen, gehören natürlich noch die Ueberreste, die von
dem Schloß vorhanden sind. Es ist dies mehr, als auf den ersten
Blick erscheint. Alle Wirthschaftsgebäude an der linken Seite des
Hofes ruhen auf den alten hochaufgemauerten Fundamenten, in
denen sich Gänge und mächtige Kellergewölbe bis diese Stunde
vorfinden, während der Eingang in den Amtshof, durch einen
viereckigen Thurm, einen sogenannten Donjon, höchst malerisch
flankirt wird. Dieser alte Backsteinthurm hat noch beträchtliche
Höhe; was seinem Anblick aber einen besonderen Zauber leiht,
das ist, daß seine Zinne oder Plattform zu einem völligen Garten

Sachſen“ — dieſe Hinzufügung ſcheint aber nicht allzu ernſt ge-
meint geweſen zu ſein, da Schenk Heinrich von Landsberg
ſchon wenige Jahre ſpäter (1440) erklärte, „daß, da der Kurfürſt,
ſein gnädiger Herr, mit ihnen, den Herzögen von Sachſen, in
Fehde ſtehe, auch er (Schenk Heinrich) mit ſeinen Helfern und
Knechten ihnen und ihren Landen den Krieg erklären müſſe.“

Die Schenken von Landsberg und Teupitz blieben nah an
400 Jahre im Beſitz der Herrſchaft. Nachdem Schloß und Land
während des 17. Jahrhunderts (zum Theil wohl in Folge des
30jährigen Krieges) ſehr vernachläſſigt, die Weinberge verwildert,
die Haiden verwüſtet waren, ging das ganze Schenkenländchen im
Jahre 1718 durch Kauf an König Friedrich Wilhelm I. über.
Er bezahlte dafür die geringe Summe von 54,000 Thaler, kaufte
einzelne verloren gegangene Güter zurück, machte das Schloß, wie
überall geſchah, zu einem „Amt“ und ſtellte das Schenkenländ-
chen oder die Herrſchaft Teupitz, als Außenwerk der Herrſchaft
Königs-Wuſterhauſen, unter die Verwaltung einer Amtskammer.
Seit einer Reihe von Jahren iſt Schloß Teupitz (zu dem jetzt nur
noch wenig Ländereien, aber viel Wieſen und die 32 Seen ge-
hören) in Privathände übergegangen. Der vorige Beſitzer war
Herr von Treskow, der gegenwärtige iſt Herr von Pappart.

Es giebt kein Schloß Teupitz mehr, nur noch ein Amt
gleiches Namens.

Zu dieſem Amt, ſehr maleriſch an der Stelle des alten
Schloſſes gelegen, gehören natürlich noch die Ueberreſte, die von
dem Schloß vorhanden ſind. Es iſt dies mehr, als auf den erſten
Blick erſcheint. Alle Wirthſchaftsgebäude an der linken Seite des
Hofes ruhen auf den alten hochaufgemauerten Fundamenten, in
denen ſich Gänge und mächtige Kellergewölbe bis dieſe Stunde
vorfinden, während der Eingang in den Amtshof, durch einen
viereckigen Thurm, einen ſogenannten Donjon, höchſt maleriſch
flankirt wird. Dieſer alte Backſteinthurm hat noch beträchtliche
Höhe; was ſeinem Anblick aber einen beſonderen Zauber leiht,
das iſt, daß ſeine Zinne oder Plattform zu einem völligen Garten

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[138/0150] Sachſen“ — dieſe Hinzufügung ſcheint aber nicht allzu ernſt ge- meint geweſen zu ſein, da Schenk Heinrich von Landsberg ſchon wenige Jahre ſpäter (1440) erklärte, „daß, da der Kurfürſt, ſein gnädiger Herr, mit ihnen, den Herzögen von Sachſen, in Fehde ſtehe, auch er (Schenk Heinrich) mit ſeinen Helfern und Knechten ihnen und ihren Landen den Krieg erklären müſſe.“ Die Schenken von Landsberg und Teupitz blieben nah an 400 Jahre im Beſitz der Herrſchaft. Nachdem Schloß und Land während des 17. Jahrhunderts (zum Theil wohl in Folge des 30jährigen Krieges) ſehr vernachläſſigt, die Weinberge verwildert, die Haiden verwüſtet waren, ging das ganze Schenkenländchen im Jahre 1718 durch Kauf an König Friedrich Wilhelm I. über. Er bezahlte dafür die geringe Summe von 54,000 Thaler, kaufte einzelne verloren gegangene Güter zurück, machte das Schloß, wie überall geſchah, zu einem „Amt“ und ſtellte das Schenkenländ- chen oder die Herrſchaft Teupitz, als Außenwerk der Herrſchaft Königs-Wuſterhauſen, unter die Verwaltung einer Amtskammer. Seit einer Reihe von Jahren iſt Schloß Teupitz (zu dem jetzt nur noch wenig Ländereien, aber viel Wieſen und die 32 Seen ge- hören) in Privathände übergegangen. Der vorige Beſitzer war Herr von Treskow, der gegenwärtige iſt Herr von Pappart. Es giebt kein Schloß Teupitz mehr, nur noch ein Amt gleiches Namens. Zu dieſem Amt, ſehr maleriſch an der Stelle des alten Schloſſes gelegen, gehören natürlich noch die Ueberreſte, die von dem Schloß vorhanden ſind. Es iſt dies mehr, als auf den erſten Blick erſcheint. Alle Wirthſchaftsgebäude an der linken Seite des Hofes ruhen auf den alten hochaufgemauerten Fundamenten, in denen ſich Gänge und mächtige Kellergewölbe bis dieſe Stunde vorfinden, während der Eingang in den Amtshof, durch einen viereckigen Thurm, einen ſogenannten Donjon, höchſt maleriſch flankirt wird. Dieſer alte Backſteinthurm hat noch beträchtliche Höhe; was ſeinem Anblick aber einen beſonderen Zauber leiht, das iſt, daß ſeine Zinne oder Plattform zu einem völligen Garten

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Zitationshilfe: Fontane, Theodor: Wanderungen durch die Mark Brandenburg. Bd. 2: Das Oderland. Berlin, 1863, S. 138. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fontane_brandenburg02_1863/150>, abgerufen am 23.11.2024.