Trier gelegenen Abtei St Maximin. Hatte er also auch zehn Tage lang die Maassregeln seines Volkes gebilligt, die Wahl der neuen Bürgermeister als rechtmässig anerkannt, diese an seine Tafel eingeladen, sie in seinem Wagen fahren lassen, mit ihnen Rath ge¬ pflogen, und den Ständen schriftlich be¬ zeugt, dass er um seiner Gesundheit willen verreisen müsse, aber im Angesicht der ganzen Welt alle Klagen, die vielleicht in seinem Namen angebracht werden könnten, für null und nichtig erkläre: so bleibt es doch immer möglich und wahrscheinlich, dass er zu allen diesen Schritten durch Furcht vor unangenehmen Folgen gezwun¬ gen zu seyn glaubte. Das Reichskammer¬ gericht in Wetzlar mochte wohl den Vor¬ gang in Lüttich aus diesem Gesichtspunkte angesehen haben, indem es bereits am Tage der Entweichung des Bischofs, aus eigener
Trier gelegenen Abtei St Maximin. Hatte er also auch zehn Tage lang die Maaſsregeln seines Volkes gebilligt, die Wahl der neuen Bürgermeister als rechtmäſsig anerkannt, diese an seine Tafel eingeladen, sie in seinem Wagen fahren lassen, mit ihnen Rath ge¬ pflogen, und den Ständen schriftlich be¬ zeugt, daſs er um seiner Gesundheit willen verreisen müsse, aber im Angesicht der ganzen Welt alle Klagen, die vielleicht in seinem Namen angebracht werden könnten, für null und nichtig erkläre: so bleibt es doch immer möglich und wahrscheinlich, daſs er zu allen diesen Schritten durch Furcht vor unangenehmen Folgen gezwun¬ gen zu seyn glaubte. Das Reichskammer¬ gericht in Wetzlar mochte wohl den Vor¬ gang in Lüttich aus diesem Gesichtspunkte angesehen haben, indem es bereits am Tage der Entweichung des Bischofs, aus eigener
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Trier gelegenen Abtei St Maximin. Hatte
er also auch zehn Tage lang die Maaſsregeln
seines Volkes gebilligt, die Wahl der neuen
Bürgermeister als rechtmäſsig anerkannt, diese
an seine Tafel eingeladen, sie in seinem
Wagen fahren lassen, mit ihnen Rath ge¬
pflogen, und den Ständen schriftlich be¬
zeugt, daſs er um seiner Gesundheit willen
verreisen müsse, aber im Angesicht der
ganzen Welt alle Klagen, die vielleicht in
seinem Namen angebracht werden könnten,
für null und nichtig erkläre: so bleibt es
doch immer möglich und wahrscheinlich,
daſs er zu allen diesen Schritten durch
Furcht vor unangenehmen Folgen gezwun¬
gen zu seyn glaubte. Das Reichskammer¬
gericht in Wetzlar mochte wohl den Vor¬
gang in Lüttich aus diesem Gesichtspunkte
angesehen haben, indem es bereits am Tage
der Entweichung des Bischofs, aus eigener
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Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 1. Berlin, 1791, S. 363. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/forster_niederrhein01_1791/375>, abgerufen am 24.11.2024.
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