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Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 1. Berlin, 1791.

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volles Vertrauen sestzte, seinem zarten Gefühl
von Pflicht anheimgestellt blieb. Jeder unruhi¬
ge Kopf kann die verletzten Rechte des Bür¬
gers zum Vorwande nehmen, um einen Auf¬
stand zu erregen und seine ehrgeizigen Ab¬
sichten durchzusetzen; jeder Despot kann aber
auch, unter der Larve der Wachsamkeit für
die Erhaltung des Staats, die gegründeten Be¬
schwerden des Volks von sich abweisen, und
dessen gerechtestes Bestreben seine Vorrechte
zu erhalten oder wieder zu erlangen, als
einen Hochverrath oder einen Aufruhr ahn¬
den. In erblichen Monarchien kann der
Fürst, wenn seine Unterthanen ihm den Ge¬
horsam aufkündigen, vor Gott und Men¬
schen gerechtfertigt, sein Erbrecht behaupten
und die Rebellen als Bundbrüchige zur
Rückkehr unter seine Botmässigkeit zwingen;
allein die Insurgenten werden ihn erinnern,
dass der Erbvertrag die Bedingung voraus¬

volles Vertrauen sestzte, seinem zarten Gefühl
von Pflicht anheimgestellt blieb. Jeder unruhi¬
ge Kopf kann die verletzten Rechte des Bür¬
gers zum Vorwande nehmen, um einen Auf¬
stand zu erregen und seine ehrgeizigen Ab¬
sichten durchzusetzen; jeder Despot kann aber
auch, unter der Larve der Wachsamkeit für
die Erhaltung des Staats, die gegründeten Be¬
schwerden des Volks von sich abweisen, und
dessen gerechtestes Bestreben seine Vorrechte
zu erhalten oder wieder zu erlangen, als
einen Hochverrath oder einen Aufruhr ahn¬
den. In erblichen Monarchien kann der
Fürst, wenn seine Unterthanen ihm den Ge¬
horsam aufkündigen, vor Gott und Men¬
schen gerechtfertigt, sein Erbrecht behaupten
und die Rebellen als Bundbrüchige zur
Rückkehr unter seine Botmäſsigkeit zwingen;
allein die Insurgenten werden ihn erinnern,
daſs der Erbvertrag die Bedingung voraus¬

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[356 [386]/0398] volles Vertrauen sestzte, seinem zarten Gefühl von Pflicht anheimgestellt blieb. Jeder unruhi¬ ge Kopf kann die verletzten Rechte des Bür¬ gers zum Vorwande nehmen, um einen Auf¬ stand zu erregen und seine ehrgeizigen Ab¬ sichten durchzusetzen; jeder Despot kann aber auch, unter der Larve der Wachsamkeit für die Erhaltung des Staats, die gegründeten Be¬ schwerden des Volks von sich abweisen, und dessen gerechtestes Bestreben seine Vorrechte zu erhalten oder wieder zu erlangen, als einen Hochverrath oder einen Aufruhr ahn¬ den. In erblichen Monarchien kann der Fürst, wenn seine Unterthanen ihm den Ge¬ horsam aufkündigen, vor Gott und Men¬ schen gerechtfertigt, sein Erbrecht behaupten und die Rebellen als Bundbrüchige zur Rückkehr unter seine Botmäſsigkeit zwingen; allein die Insurgenten werden ihn erinnern, daſs der Erbvertrag die Bedingung voraus¬

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Zitationshilfe: Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 1. Berlin, 1791, S. 356 [386]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/forster_niederrhein01_1791/398>, abgerufen am 22.11.2024.