Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 2. Berlin, 1791.Chef der einen zu dieser Innung gehörigen Mittlerweile kehrte der Herzog von Arem¬ Chef der einen zu dieser Innung gehörigen Mittlerweile kehrte der Herzog von Arem¬ <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0144" n="138"/> Chef der einen zu dieser Innung gehörigen<lb/> Compagnie von Freiwilligen. Auch die übri¬<lb/> gen Compagnien weigerten sich, diese Ei¬<lb/> desformel anzunehmen, die ihre Absicht gar<lb/> zu deutlich an der Stirne trug. <hi rendition="#i">Van der<lb/> Noot</hi> sah sich also genöthigt, einen günsti¬<lb/> geren Zeitpunkt abzuwarten.</p><lb/> <p>Mittlerweile kehrte der <hi rendition="#i">Herzog von Arem¬<lb/> berg</hi> aus dem südlichen Frankreich in sein<lb/> Vaterland zurück, und nahm am 10ten von<lb/> den sämmtlichen Freiwilligen, die auf dem<lb/> groſsen Platze vor dem Rathhause versam¬<lb/> melt waren, den Ehrennamen ihres É<hi rendition="#i">lu des</hi><lb/> é<hi rendition="#i">lus</hi> (Erwählten der Erwählten) unter lauten<lb/> Freudensbezeugungen des Volkes an. Am<lb/> folgenden Tage leistete er in dieser Eigen¬<lb/> schaft den Bürgerinnungen einen Eid, aber<lb/> nicht, wie man auch von <hi rendition="#i">ihm</hi> gefordert<lb/> hatte, den Ständen, deren Rechtmäſsigkeit er<lb/> zu gleicher Zeit in Zweifel zog. Ohne der<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [138/0144]
Chef der einen zu dieser Innung gehörigen
Compagnie von Freiwilligen. Auch die übri¬
gen Compagnien weigerten sich, diese Ei¬
desformel anzunehmen, die ihre Absicht gar
zu deutlich an der Stirne trug. Van der
Noot sah sich also genöthigt, einen günsti¬
geren Zeitpunkt abzuwarten.
Mittlerweile kehrte der Herzog von Arem¬
berg aus dem südlichen Frankreich in sein
Vaterland zurück, und nahm am 10ten von
den sämmtlichen Freiwilligen, die auf dem
groſsen Platze vor dem Rathhause versam¬
melt waren, den Ehrennamen ihres Élu des
élus (Erwählten der Erwählten) unter lauten
Freudensbezeugungen des Volkes an. Am
folgenden Tage leistete er in dieser Eigen¬
schaft den Bürgerinnungen einen Eid, aber
nicht, wie man auch von ihm gefordert
hatte, den Ständen, deren Rechtmäſsigkeit er
zu gleicher Zeit in Zweifel zog. Ohne der
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