Geschäftigkeit und der Wohlstand jenes Zeit¬ punkts verschwanden aber mit dem Friedens¬ schlusse um so plötzlicher, da sie nicht so¬ wohl Wirkungen der eigenen Belgischen Be¬ triebsamkeit, als vielmehr täuschende Erschei¬ nungen waren, welche fremde Kaufleute hier zuwege gebracht hatten. Auch die freie Schiffahrt nach Ostindien, welche Joseph der Zweite diesem von ihm so sehr begün¬ stigten Hafen trotz der Holländischen Rekla¬ mation zusicherte, blieb so unbedeutend, dass sie auf den Flor von Ostende keinen Ein¬ fluss hatte.
Ist es nicht erlaubt, bei jener widersinni¬ gen Einschränkung des Belgischen Handels, bei dem Verbot nach Indien zu schiffen, bei der Verschliessung der Schelde, über den Ton mancher Publicisten zu lächeln, die das heilige Wort Recht noch auszusprechen wagen? Diese unnatürliche Forderung der
Geschäftigkeit und der Wohlstand jenes Zeit¬ punkts verschwanden aber mit dem Friedens¬ schlusse um so plötzlicher, da sie nicht so¬ wohl Wirkungen der eigenen Belgischen Be¬ triebsamkeit, als vielmehr täuschende Erschei¬ nungen waren, welche fremde Kaufleute hier zuwege gebracht hatten. Auch die freie Schiffahrt nach Ostindien, welche Joseph der Zweite diesem von ihm so sehr begün¬ stigten Hafen trotz der Holländischen Rekla¬ mation zusicherte, blieb so unbedeutend, daſs sie auf den Flor von Ostende keinen Ein¬ fluſs hatte.
Ist es nicht erlaubt, bei jener widersinni¬ gen Einschränkung des Belgischen Handels, bei dem Verbot nach Indien zu schiffen, bei der Verschlieſsung der Schelde, über den Ton mancher Publicisten zu lächeln, die das heilige Wort Recht noch auszusprechen wagen? Diese unnatürliche Forderung der
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Geschäftigkeit und der Wohlstand jenes Zeit¬
punkts verschwanden aber mit dem Friedens¬
schlusse um so plötzlicher, da sie nicht so¬
wohl Wirkungen der eigenen Belgischen Be¬
triebsamkeit, als vielmehr täuschende Erschei¬
nungen waren, welche fremde Kaufleute hier
zuwege gebracht hatten. Auch die freie
Schiffahrt nach Ostindien, welche Joseph
der Zweite diesem von ihm so sehr begün¬
stigten Hafen trotz der Holländischen Rekla¬
mation zusicherte, blieb so unbedeutend, daſs
sie auf den Flor von Ostende keinen Ein¬
fluſs hatte.
Ist es nicht erlaubt, bei jener widersinni¬
gen Einschränkung des Belgischen Handels,
bei dem Verbot nach Indien zu schiffen,
bei der Verschlieſsung der Schelde, über den
Ton mancher Publicisten zu lächeln, die
das heilige Wort Recht noch auszusprechen
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Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 2. Berlin, 1791, S. 250. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/forster_niederrhein02_1791/256>, abgerufen am 21.11.2024.
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