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Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 2. Berlin, 1791.

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sollte. Die Eintheilung der sämmtlichen
Östreichischen Niederlande in neun Kreise
war mit der Aufhebung aller bisherigen
Grands-Baillis, Kastellane und anderer Be¬
amten verbunden, und schien berechnet, um
die vorige Eintheilung nach den Provinzen
gänzlich aufzulösen. Die Gubernialräthe oder
Intendanten und ihre Kommissarien erhiel¬
ten die Oberaufsicht über alle Magistratsper¬
sonen und alle Administratoren der öffent¬
lichen Einkünfte, nebst einer Jurisdiktion,
welche ihnen die summarische Justiz anver¬
traute.

Dieses furchtbare Heer von neuen Ver¬
fügungen drohete den Ständen augenschein¬
lich mit dem Verlust ihrer ganzen Authori¬
tät; einer Authorität, die, so sehr sie mit
dem wahren Interesse des Belgischen Volkes
stritt, ihnen gleichwohl durch langwierigen

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richten entschiedenen Processe übernehmen
sollte. Die Eintheilung der sämmtlichen
Östreichischen Niederlande in neun Kreise
war mit der Aufhebung aller bisherigen
Grands-Baillis, Kastellane und anderer Be¬
amten verbunden, und schien berechnet, um
die vorige Eintheilung nach den Provinzen
gänzlich aufzulösen. Die Gubernialräthe oder
Intendanten und ihre Kommissarien erhiel¬
ten die Oberaufsicht über alle Magistratsper¬
sonen und alle Administratoren der öffent¬
lichen Einkünfte, nebst einer Jurisdiktion,
welche ihnen die summarische Justiz anver¬
traute.

Dieses furchtbare Heer von neuen Ver¬
fügungen drohete den Ständen augenschein¬
lich mit dem Verlust ihrer ganzen Authori¬
tät; einer Authorität, die, so sehr sie mit
dem wahren Interesse des Belgischen Volkes
stritt, ihnen gleichwohl durch langwierigen

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[55/0061] richten entschiedenen Processe übernehmen sollte. Die Eintheilung der sämmtlichen Östreichischen Niederlande in neun Kreise war mit der Aufhebung aller bisherigen Grands-Baillis, Kastellane und anderer Be¬ amten verbunden, und schien berechnet, um die vorige Eintheilung nach den Provinzen gänzlich aufzulösen. Die Gubernialräthe oder Intendanten und ihre Kommissarien erhiel¬ ten die Oberaufsicht über alle Magistratsper¬ sonen und alle Administratoren der öffent¬ lichen Einkünfte, nebst einer Jurisdiktion, welche ihnen die summarische Justiz anver¬ traute. Dieses furchtbare Heer von neuen Ver¬ fügungen drohete den Ständen augenschein¬ lich mit dem Verlust ihrer ganzen Authori¬ tät; einer Authorität, die, so sehr sie mit dem wahren Interesse des Belgischen Volkes stritt, ihnen gleichwohl durch langwierigen D 4

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Zitationshilfe: Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 2. Berlin, 1791, S. 55. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/forster_niederrhein02_1791/61>, abgerufen am 19.05.2024.