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Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 2. Berlin, 1791.

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nes Generalseminariums am 15. Januar 1788
fanden sich keine Zuhörer ein, um die Vor¬
lesungen der neuen Professoren zu hören
Das Gouvernement liess hierauf die bischöf¬
lichen Seminarien verschliessen und den Leh¬
rern bei Strafe verbieten, daselbst Vorlesun¬
gen zu halten; allein der Kardinal-Erzbischof
von Mecheln
wagte es, gegen dieses Verbot
einen förmlichen Process anhängig zu ma¬
chen. Schon einige Zeit vorher hatte auch
der Universitätsmagistrat versucht, sich als
einen unmittelbaren Landstand anerkennen
zu lassen, eine Anmassung, welche in den
Privilegien keinen Grund hatte und daher
auch bald durch ernste Maassregeln zurück¬
gewiesen ward. Dessen ungeachtet äusser¬
ten viele der vorigen Universitätsglieder eine
so halsstarrige Widersetzlichkeit, dass man
sie in Verhaft nehmen musste; andere ent¬
fernten sich, um diesem Schicksal zu entge¬

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nes Generalseminariums am 15. Januar 1788
fanden sich keine Zuhörer ein, um die Vor¬
lesungen der neuen Professoren zu hören
Das Gouvernement lieſs hierauf die bischöf¬
lichen Seminarien verschlieſsen und den Leh¬
rern bei Strafe verbieten, daselbst Vorlesun¬
gen zu halten; allein der Kardinal-Erzbischof
von Mecheln
wagte es, gegen dieses Verbot
einen förmlichen Proceſs anhängig zu ma¬
chen. Schon einige Zeit vorher hatte auch
der Universitätsmagistrat versucht, sich als
einen unmittelbaren Landstand anerkennen
zu lassen, eine Anmaſsung, welche in den
Privilegien keinen Grund hatte und daher
auch bald durch ernste Maaſsregeln zurück¬
gewiesen ward. Dessen ungeachtet äuſser¬
ten viele der vorigen Universitätsglieder eine
so halsstarrige Widersetzlichkeit, daſs man
sie in Verhaft nehmen muſste; andere ent¬
fernten sich, um diesem Schicksal zu entge¬

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[67/0073] nes Generalseminariums am 15. Januar 1788 fanden sich keine Zuhörer ein, um die Vor¬ lesungen der neuen Professoren zu hören Das Gouvernement lieſs hierauf die bischöf¬ lichen Seminarien verschlieſsen und den Leh¬ rern bei Strafe verbieten, daselbst Vorlesun¬ gen zu halten; allein der Kardinal-Erzbischof von Mecheln wagte es, gegen dieses Verbot einen förmlichen Proceſs anhängig zu ma¬ chen. Schon einige Zeit vorher hatte auch der Universitätsmagistrat versucht, sich als einen unmittelbaren Landstand anerkennen zu lassen, eine Anmaſsung, welche in den Privilegien keinen Grund hatte und daher auch bald durch ernste Maaſsregeln zurück¬ gewiesen ward. Dessen ungeachtet äuſser¬ ten viele der vorigen Universitätsglieder eine so halsstarrige Widersetzlichkeit, daſs man sie in Verhaft nehmen muſste; andere ent¬ fernten sich, um diesem Schicksal zu entge¬ E 2

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Zitationshilfe: Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 2. Berlin, 1791, S. 67. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/forster_niederrhein02_1791/73>, abgerufen am 26.05.2024.