Handwerks wegen gehört. Ein Buchdrucker kann sich zu den Malern, Bäckern etc. hal- ten. In der city of London und in jeder Stadt, wo Incorporationen sind, darf keiner ein Gewerbe für sich treiben, der nicht zu einer Zunft gehört. In eine Zunft gelangt man, wenn man die Freiheit der Stadt erwirbt, oder Freeman of the city wird. Diese Er- werbung der Freiheit geschieht entweder durch sieben Lehrjahre bei einem incorpo- rirten Meister, oder durch Kauf. Die Frei- heit der Stadt kostet im Durchschnitt dreißig Pfund Sterling. Bei einigen Incorporationen ist sie wohlfeiler, und kostet nur vier und zwanzig Pfund Sterling; deshalb hält man sich gewöhnlich zu einer wohlfeileren Zunft, zum Beispiel zu den Musicians, da es einem Schustergesellen frei steht, sich zu der Zunft zu halten, zu welcher er will. Dieses Ein- zunften als Freeman of the city geschieht
Handwerks wegen gehört. Ein Buchdrucker kann sich zu den Malern, Bäckern etc. hal- ten. In der city of London und in jeder Stadt, wo Incorporationen sind, darf keiner ein Gewerbe für sich treiben, der nicht zu einer Zunft gehört. In eine Zunft gelangt man, wenn man die Freiheit der Stadt erwirbt, oder Freeman of the city wird. Diese Er- werbung der Freiheit geschieht entweder durch sieben Lehrjahre bei einem incorpo- rirten Meister, oder durch Kauf. Die Frei- heit der Stadt kostet im Durchschnitt dreißig Pfund Sterling. Bei einigen Incorporationen ist sie wohlfeiler, und kostet nur vier und zwanzig Pfund Sterling; deshalb hält man sich gewöhnlich zu einer wohlfeileren Zunft, zum Beispiel zu den Musicians, da es einem Schustergesellen frei steht, sich zu der Zunft zu halten, zu welcher er will. Dieses Ein- zunften als Freeman of the city geschieht
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0063"n="40"/>
Handwerks wegen gehört. Ein Buchdrucker<lb/>
kann sich zu den Malern, Bäckern etc. hal-<lb/>
ten. In der <hirendition="#i">city of London</hi> und in jeder Stadt,<lb/>
wo Incorporationen sind, darf keiner ein<lb/>
Gewerbe für sich treiben, der nicht zu einer<lb/>
Zunft gehört. In eine Zunft gelangt man,<lb/>
wenn man die Freiheit der Stadt erwirbt,<lb/>
oder <hirendition="#i">Freeman of the city</hi> wird. Diese Er-<lb/>
werbung der Freiheit geschieht entweder<lb/>
durch sieben Lehrjahre bei einem incorpo-<lb/>
rirten Meister, oder durch Kauf. Die Frei-<lb/>
heit der Stadt kostet im Durchschnitt dreißig<lb/>
Pfund Sterling. Bei einigen Incorporationen<lb/>
ist sie wohlfeiler, und kostet nur vier und<lb/>
zwanzig Pfund Sterling; deshalb hält man<lb/>
sich gewöhnlich zu einer wohlfeileren Zunft,<lb/>
zum Beispiel zu den <hirendition="#i">Musicians</hi>, da es einem<lb/>
Schustergesellen frei steht, sich zu der Zunft<lb/>
zu halten, zu welcher er will. Dieses Ein-<lb/>
zunften als <hirendition="#i">Freeman of the city</hi> geschieht<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[40/0063]
Handwerks wegen gehört. Ein Buchdrucker
kann sich zu den Malern, Bäckern etc. hal-
ten. In der city of London und in jeder Stadt,
wo Incorporationen sind, darf keiner ein
Gewerbe für sich treiben, der nicht zu einer
Zunft gehört. In eine Zunft gelangt man,
wenn man die Freiheit der Stadt erwirbt,
oder Freeman of the city wird. Diese Er-
werbung der Freiheit geschieht entweder
durch sieben Lehrjahre bei einem incorpo-
rirten Meister, oder durch Kauf. Die Frei-
heit der Stadt kostet im Durchschnitt dreißig
Pfund Sterling. Bei einigen Incorporationen
ist sie wohlfeiler, und kostet nur vier und
zwanzig Pfund Sterling; deshalb hält man
sich gewöhnlich zu einer wohlfeileren Zunft,
zum Beispiel zu den Musicians, da es einem
Schustergesellen frei steht, sich zu der Zunft
zu halten, zu welcher er will. Dieses Ein-
zunften als Freeman of the city geschieht
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Der dritte Band von Johann Georg Forsters Ansicht… [mehr]
Der dritte Band von Johann Georg Forsters Ansichten vom Niederrhein blieb unvollendet. Nach Forsters Tod (10.1.1794) wurden dessen fragmentarische Aufzeichnungen zum dritten Band von Ludwig Ferdinand Huber geordnet und herausgegeben. Ergänzt wurde der Band um einen Anhang, Forsters bereits 1789 geschriebene "Geschichte der Kunst in England" (zuerst erschienen in Johann Wilhelm Archenholz' Annalen der brittischen Geschichte) und den "Artistischen Notizen, in London aufgezeichnet" im Anhang. Hubers Vorwort zum dritten Band ist datiert auf den Juli 1794, der Band erschien noch im selben Jahr.
Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 3. Berlin, 1794, S. 40. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/forster_niederrhein03_1794/63>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.