Francisci, Erasmus: Schau- und Ehren-Platz Schriftlicher Tapfferkeit. Nürnberg, 1684.Dem Reichs - Frey - Hoch- und Wolgebornen Herrn Herrn Sebastian von Blumberg / Deß Heil. Röm. Reichs Freyherrn sc. sc. Ihrer Römisch - Käyserl. Majest. hochverordnetem würcklichem Hof- und Kriegs - Raht/ und der Zeit Groß - Gestandtem nach Moscau/ wie auch Ihrer Königl. Majest. in Pohlen würcklichem Cammer - Herrn sc. Meinem Gnädigem Herrn. Reichs - Frey - Hoch- und Wolgeborner/ Gnädiger Herr. Die jenige Kriege/ so durch ein billiges und tapfres Schutz - Schwert geführt werden / seynd/ vor andern/ eines Lorbeer - Krantzes werth: und darunter verdiene/ vor vielen andern militarischen Actionen/ die streitbare Standhafftigkeit hart belagerter Städte ein unvergängliches Andencken. Man hält sonst zwar/ nach dem Urtheil deß gemeinen Manns/ von der Tapfferkeit hinter der Mauren/ so viel nicht/ als von der/ die auf unbemaurter Wahlstat/ mit Feuer und Schwert/ um sich blitzet: Aber bey allen/ die Vernunfft dem eitlen Wahn vorziehen/ gilt diese eingeschlossene Tapfferkeit wo nicht mehr/ doch gewißlich nicht weniger/ als der Mut deß freynen Feldes: Denn sie muß sich von oben/ von unten/ und von der Mitte/ bestreiten lassen. Die Feld-Streitbarkeit fürchtet nichts / als das Geschoß/ oder Gewehr/ so ihr gerad entgegen eilt: Die Streitbarkeit aber der Belagerten muß/ über ihrem Haupt/ an der Brust/ und unterm Fuß/ die Gewalt deß Feuers erwarten; muß von ihren durch Feuer-Kugeln angezündten Häusern selbsten/ sich mit anfeinden und gefähren lassen. Zu dem ligt/ an Erhaltung einer grossen Stadt/ weit ein Mehrers offt/ als an etlichen Feld - Treffen. Denn sie ist das Hertz/ darnach die Dem Reichs - Frey - Hoch- und Wolgebornen Herrn Herrn Sebastian von Blumberg / Deß Heil. Röm. Reichs Freyherrn sc. sc. Ihrer Römisch - Käyserl. Majest. hochverordnetem würcklichem Hof- und Kriegs - Raht/ und der Zeit Groß - Gestandtem nach Moscau/ wie auch Ihrer Königl. Majest. in Pohlen würcklichem Cammer - Herrn sc. Meinem Gnädigem Herrn. Reichs - Frey - Hoch- und Wolgeborner/ Gnädiger Herr. Die jenige Kriege/ so durch ein billiges und tapfres Schutz - Schwert geführt werden / seynd/ vor andern/ eines Lorbeer - Krantzes werth: und darunter verdiene/ vor vielen andern militarischen Actionen/ die streitbare Standhafftigkeit hart belagerter Städte ein unvergängliches Andencken. Man hält sonst zwar/ nach dem Urtheil deß gemeinen Manns/ von der Tapfferkeit hinter der Mauren/ so viel nicht/ als von der/ die auf unbemaurter Wahlstat/ mit Feuer und Schwert/ um sich blitzet: Aber bey allen/ die Vernunfft dem eitlen Wahn vorziehen/ gilt diese eingeschlossene Tapfferkeit wo nicht mehr/ doch gewißlich nicht weniger/ als der Mut deß freynen Feldes: Denn sie muß sich von oben/ von unten/ und von der Mitte/ bestreiten lassen. Die Feld-Streitbarkeit fürchtet nichts / als das Geschoß/ oder Gewehr/ so ihr gerad entgegen eilt: Die Streitbarkeit aber der Belagerten muß/ über ihrem Haupt/ an der Brust/ und unterm Fuß/ die Gewalt deß Feuers erwarten; muß von ihren durch Feuer-Kugeln angezündten Häusern selbsten/ sich mit anfeinden und gefähren lassen. Zu dem ligt/ an Erhaltung einer grossen Stadt/ weit ein Mehrers offt/ als an etlichen Feld - Treffen. 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Man hält sonst zwar/ nach dem Urtheil deß gemeinen Manns/ von der Tapfferkeit hinter der Mauren/ so viel nicht/ als von der/ die auf unbemaurter Wahlstat/ mit Feuer und Schwert/ um sich blitzet: Aber bey allen/ die Vernunfft dem eitlen Wahn vorziehen/ gilt diese eingeschlossene Tapfferkeit wo nicht mehr/ doch gewißlich nicht weniger/ als der Mut deß freynen Feldes: Denn sie muß sich von oben/ von unten/ und von der Mitte/ bestreiten lassen. Die Feld-Streitbarkeit fürchtet nichts / als das Geschoß/ oder Gewehr/ so ihr gerad entgegen eilt: Die Streitbarkeit aber der Belagerten muß/ über ihrem Haupt/ an der Brust/ und unterm Fuß/ die Gewalt deß Feuers erwarten; muß von ihren durch Feuer-Kugeln angezündten Häusern selbsten/ sich mit anfeinden und gefähren lassen.</p> <p>Zu dem ligt/ an Erhaltung einer grossen Stadt/ weit ein Mehrers offt/ als an etlichen Feld - Treffen. Denn sie ist das Hertz/ darnach die </p> </div> </front> </text> </TEI> [0005]
Dem Reichs - Frey - Hoch- und Wolgebornen
Herrn Herrn
Sebastian von Blumberg / Deß Heil. Röm. Reichs Freyherrn sc. sc. Ihrer Römisch - Käyserl. Majest. hochverordnetem würcklichem Hof- und Kriegs - Raht/ und der Zeit Groß - Gestandtem nach Moscau/ wie auch Ihrer Königl. Majest. in Pohlen würcklichem Cammer - Herrn sc.
Meinem Gnädigem Herrn.
Reichs - Frey - Hoch- und Wolgeborner/ Gnädiger Herr.
Die jenige Kriege/ so durch ein billiges und tapfres Schutz - Schwert geführt werden / seynd/ vor andern/ eines Lorbeer - Krantzes werth: und darunter verdiene/ vor vielen andern militarischen Actionen/ die streitbare Standhafftigkeit hart belagerter Städte ein unvergängliches Andencken. Man hält sonst zwar/ nach dem Urtheil deß gemeinen Manns/ von der Tapfferkeit hinter der Mauren/ so viel nicht/ als von der/ die auf unbemaurter Wahlstat/ mit Feuer und Schwert/ um sich blitzet: Aber bey allen/ die Vernunfft dem eitlen Wahn vorziehen/ gilt diese eingeschlossene Tapfferkeit wo nicht mehr/ doch gewißlich nicht weniger/ als der Mut deß freynen Feldes: Denn sie muß sich von oben/ von unten/ und von der Mitte/ bestreiten lassen. Die Feld-Streitbarkeit fürchtet nichts / als das Geschoß/ oder Gewehr/ so ihr gerad entgegen eilt: Die Streitbarkeit aber der Belagerten muß/ über ihrem Haupt/ an der Brust/ und unterm Fuß/ die Gewalt deß Feuers erwarten; muß von ihren durch Feuer-Kugeln angezündten Häusern selbsten/ sich mit anfeinden und gefähren lassen.
Zu dem ligt/ an Erhaltung einer grossen Stadt/ weit ein Mehrers offt/ als an etlichen Feld - Treffen. Denn sie ist das Hertz/ darnach die
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