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François, Louise von: Die letzte Reckenburgerin. Bd. 2. Berlin, 1871.

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gungsfonds in sich schloß. Ungehemmte Arbeitskraft
und unbeschränkte Arbeitszeit waren die einzigen Rechte,
welche den bisher zu Frohnden und Diensten Ver¬
pflichteten sonder Clausula überlassen wurden.

Bei diesen Erweiterungen war nun von Haus
aus darauf Bedacht genommen worden, daß die Grund¬
stücke eines Besitzers beieinander und seinem Gehöfte
so nah als möglich lagen. Das Dominium durfte
behufs dieser Ausgleichung nicht geschont werden.
Ohne Streitigkeiten oder Sporteln vollzog sich dieser
wesentlichste Wohlstandsprozeß für den kleinen Grund¬
besitz lediglich durch meinen Schiedsspruch und aller¬
dings durch meine Opfer. Wer aber nicht opfern
will, soll nicht reformiren wollen.

Alles wurde auf Leistung und Gegenleistung ge¬
gründet; nicht das geringfügigste Erzeugniß verschenkt,
nicht die unwesentlichste Verpflichtung erlassen, nicht die
herkömmlichste Eigenthumsverletzung geduldet. Selber
für die Beeren, welche die Kinder in den Gutsforsten
pflückten, für Reißholz und Stoppeln, welche die Müt¬
terchen sammelten, mußte ein Tribut erlegt werden.
Freilich brachte die Schloßfrau, als Zwischenhändlerin
ihn bei dem Ankauf zu höchsten Marktpreisen in An¬
schlag und trieb auf diese Weise ein bewußtes Spiel,

gungsfonds in ſich ſchloß. Ungehemmte Arbeitskraft
und unbeſchränkte Arbeitszeit waren die einzigen Rechte,
welche den bisher zu Frohnden und Dienſten Ver¬
pflichteten ſonder Clauſula überlaſſen wurden.

Bei dieſen Erweiterungen war nun von Haus
aus darauf Bedacht genommen worden, daß die Grund¬
ſtücke eines Beſitzers beieinander und ſeinem Gehöfte
ſo nah als möglich lagen. Das Dominium durfte
behufs dieſer Ausgleichung nicht geſchont werden.
Ohne Streitigkeiten oder Sporteln vollzog ſich dieſer
weſentlichſte Wohlſtandsprozeß für den kleinen Grund¬
beſitz lediglich durch meinen Schiedsſpruch und aller¬
dings durch meine Opfer. Wer aber nicht opfern
will, ſoll nicht reformiren wollen.

Alles wurde auf Leiſtung und Gegenleiſtung ge¬
gründet; nicht das geringfügigſte Erzeugniß verſchenkt,
nicht die unweſentlichſte Verpflichtung erlaſſen, nicht die
herkömmlichſte Eigenthumsverletzung geduldet. Selber
für die Beeren, welche die Kinder in den Gutsforſten
pflückten, für Reißholz und Stoppeln, welche die Müt¬
terchen ſammelten, mußte ein Tribut erlegt werden.
Freilich brachte die Schloßfrau, als Zwiſchenhändlerin
ihn bei dem Ankauf zu höchſten Marktpreiſen in An¬
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[158/0162] gungsfonds in ſich ſchloß. Ungehemmte Arbeitskraft und unbeſchränkte Arbeitszeit waren die einzigen Rechte, welche den bisher zu Frohnden und Dienſten Ver¬ pflichteten ſonder Clauſula überlaſſen wurden. Bei dieſen Erweiterungen war nun von Haus aus darauf Bedacht genommen worden, daß die Grund¬ ſtücke eines Beſitzers beieinander und ſeinem Gehöfte ſo nah als möglich lagen. Das Dominium durfte behufs dieſer Ausgleichung nicht geſchont werden. Ohne Streitigkeiten oder Sporteln vollzog ſich dieſer weſentlichſte Wohlſtandsprozeß für den kleinen Grund¬ beſitz lediglich durch meinen Schiedsſpruch und aller¬ dings durch meine Opfer. Wer aber nicht opfern will, ſoll nicht reformiren wollen. Alles wurde auf Leiſtung und Gegenleiſtung ge¬ gründet; nicht das geringfügigſte Erzeugniß verſchenkt, nicht die unweſentlichſte Verpflichtung erlaſſen, nicht die herkömmlichſte Eigenthumsverletzung geduldet. Selber für die Beeren, welche die Kinder in den Gutsforſten pflückten, für Reißholz und Stoppeln, welche die Müt¬ terchen ſammelten, mußte ein Tribut erlegt werden. Freilich brachte die Schloßfrau, als Zwiſchenhändlerin ihn bei dem Ankauf zu höchſten Marktpreiſen in An¬ ſchlag und trieb auf dieſe Weiſe ein bewußtes Spiel,

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Zitationshilfe: François, Louise von: Die letzte Reckenburgerin. Bd. 2. Berlin, 1871, S. 158. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/francois_reckenburgerin02_1871/162>, abgerufen am 21.11.2024.