François, Louise von: Die letzte Reckenburgerin. Bd. 2. Berlin, 1871.gungsfonds in sich schloß. Ungehemmte Arbeitskraft Bei diesen Erweiterungen war nun von Haus Alles wurde auf Leistung und Gegenleistung ge¬ gungsfonds in ſich ſchloß. Ungehemmte Arbeitskraft Bei dieſen Erweiterungen war nun von Haus Alles wurde auf Leiſtung und Gegenleiſtung ge¬ <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0162" n="158"/> gungsfonds in ſich ſchloß. Ungehemmte Arbeitskraft<lb/> und unbeſchränkte Arbeitszeit waren die einzigen Rechte,<lb/> welche den bisher zu Frohnden und Dienſten Ver¬<lb/> pflichteten ſonder Clauſula überlaſſen wurden.</p><lb/> <p>Bei dieſen Erweiterungen war nun von Haus<lb/> aus darauf Bedacht genommen worden, daß die Grund¬<lb/> ſtücke eines Beſitzers beieinander und ſeinem Gehöfte<lb/> ſo nah als möglich lagen. Das Dominium durfte<lb/> behufs dieſer Ausgleichung nicht geſchont werden.<lb/> Ohne Streitigkeiten oder Sporteln vollzog ſich dieſer<lb/> weſentlichſte Wohlſtandsprozeß für den kleinen Grund¬<lb/> beſitz lediglich durch meinen Schiedsſpruch und aller¬<lb/> dings durch meine Opfer. Wer aber nicht opfern<lb/> will, ſoll nicht reformiren wollen.</p><lb/> <p>Alles wurde auf Leiſtung und Gegenleiſtung ge¬<lb/> gründet; nicht das geringfügigſte Erzeugniß verſchenkt,<lb/> nicht die unweſentlichſte Verpflichtung erlaſſen, nicht die<lb/> herkömmlichſte Eigenthumsverletzung geduldet. Selber<lb/> für die Beeren, welche die Kinder in den Gutsforſten<lb/> pflückten, für Reißholz und Stoppeln, welche die Müt¬<lb/> terchen ſammelten, mußte ein Tribut erlegt werden.<lb/> Freilich brachte die Schloßfrau, als Zwiſchenhändlerin<lb/> ihn bei dem Ankauf zu höchſten Marktpreiſen in An¬<lb/> ſchlag und trieb auf dieſe Weiſe ein bewußtes Spiel,<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [158/0162]
gungsfonds in ſich ſchloß. Ungehemmte Arbeitskraft
und unbeſchränkte Arbeitszeit waren die einzigen Rechte,
welche den bisher zu Frohnden und Dienſten Ver¬
pflichteten ſonder Clauſula überlaſſen wurden.
Bei dieſen Erweiterungen war nun von Haus
aus darauf Bedacht genommen worden, daß die Grund¬
ſtücke eines Beſitzers beieinander und ſeinem Gehöfte
ſo nah als möglich lagen. Das Dominium durfte
behufs dieſer Ausgleichung nicht geſchont werden.
Ohne Streitigkeiten oder Sporteln vollzog ſich dieſer
weſentlichſte Wohlſtandsprozeß für den kleinen Grund¬
beſitz lediglich durch meinen Schiedsſpruch und aller¬
dings durch meine Opfer. Wer aber nicht opfern
will, ſoll nicht reformiren wollen.
Alles wurde auf Leiſtung und Gegenleiſtung ge¬
gründet; nicht das geringfügigſte Erzeugniß verſchenkt,
nicht die unweſentlichſte Verpflichtung erlaſſen, nicht die
herkömmlichſte Eigenthumsverletzung geduldet. Selber
für die Beeren, welche die Kinder in den Gutsforſten
pflückten, für Reißholz und Stoppeln, welche die Müt¬
terchen ſammelten, mußte ein Tribut erlegt werden.
Freilich brachte die Schloßfrau, als Zwiſchenhändlerin
ihn bei dem Ankauf zu höchſten Marktpreiſen in An¬
ſchlag und trieb auf dieſe Weiſe ein bewußtes Spiel,
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