und Auflösung nicht anders, als eine allgemeine Natur, und ein natürliches Ganz, oder als un- sere volle Naturverknüpfung, welche alle einzelne Naturen in sich faßt, angesehen, und Hauptna- tur werden.
§. 173.
In dieser Betrachtung stellte unsere Erde, mit ihrem Wasser, ihrem Luft- und Lichtkreise, die Hauptnatur aller ihrer natürlichen Dinge vor; folglich müßte ihr auch im Grossen und Vollen, als einer Hauptnatur alles zugesprochen werden, was allen den einzelnen Naturen insgemein zukä- me, nämlich die ursprüngliche und endliche selbst bestehende Ordnung der Kräfte, nebst deren Un- zulänglichkeit, und nöthigen Einflechtung in an- dere Naturen. Daß aber solche Hauptnatur, weder zur anhängenden flüßigen, noch zur ange- setzten festen, noch zur gewachsenen, oder beleb- ten und beseelten, oder zu einer sechsten und sie- benden Art ihrer einzelnen Naturen gehöre; son- dern vielmehr einer andern höheren Art sey, und
statt
und Aufloͤſung nicht anders, als eine allgemeine Natur, und ein natuͤrliches Ganz, oder als un- ſere volle Naturverknuͤpfung, welche alle einzelne Naturen in ſich faßt, angeſehen, und Hauptna- tur werden.
§. 173.
In dieſer Betrachtung ſtellte unſere Erde, mit ihrem Waſſer, ihrem Luft- und Lichtkreiſe, die Hauptnatur aller ihrer natuͤrlichen Dinge vor; folglich muͤßte ihr auch im Groſſen und Vollen, als einer Hauptnatur alles zugeſprochen werden, was allen den einzelnen Naturen insgemein zukaͤ- me, naͤmlich die urſpruͤngliche und endliche ſelbſt beſtehende Ordnung der Kraͤfte, nebſt deren Un- zulaͤnglichkeit, und noͤthigen Einflechtung in an- dere Naturen. Daß aber ſolche Hauptnatur, weder zur anhaͤngenden fluͤßigen, noch zur ange- ſetzten feſten, noch zur gewachſenen, oder beleb- ten und beſeelten, oder zu einer ſechſten und ſie- benden Art ihrer einzelnen Naturen gehoͤre; ſon- dern vielmehr einer andern hoͤheren Art ſey, und
ſtatt
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und Aufloͤſung nicht anders, als eine allgemeine
Natur, und ein natuͤrliches Ganz, oder als un-
ſere volle Naturverknuͤpfung, welche alle einzelne
Naturen in ſich faßt, angeſehen, und Hauptna-
tur werden.
§. 173.
In dieſer Betrachtung ſtellte unſere Erde, mit
ihrem Waſſer, ihrem Luft- und Lichtkreiſe, die
Hauptnatur aller ihrer natuͤrlichen Dinge vor;
folglich muͤßte ihr auch im Groſſen und Vollen,
als einer Hauptnatur alles zugeſprochen werden,
was allen den einzelnen Naturen insgemein zukaͤ-
me, naͤmlich die urſpruͤngliche und endliche ſelbſt
beſtehende Ordnung der Kraͤfte, nebſt deren Un-
zulaͤnglichkeit, und noͤthigen Einflechtung in an-
dere Naturen. Daß aber ſolche Hauptnatur,
weder zur anhaͤngenden fluͤßigen, noch zur ange-
ſetzten feſten, noch zur gewachſenen, oder beleb-
ten und beſeelten, oder zu einer ſechſten und ſie-
benden Art ihrer einzelnen Naturen gehoͤre; ſon-
dern vielmehr einer andern hoͤheren Art ſey, und
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[Füchsel, Georg Christian]: Entwurf zu der ältesten Erd- und Menschengeschichte. Frankfurt u. a., 1773, S. 128. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fuechsel_entwurf_1773/140>, abgerufen am 16.02.2025.
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