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Ganswindt, Albert: Handbuch der Färberei und der damit verwandten vorbereitenden und vollendenden Gewerbe. Weimar, 1889.

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thatsächlich zum Gefärbtwerden in Betracht kommen, er muß sich auch mit
den Stoffen vertraut machen, welche ihm zum Färben übergeben werden
können. Dabei handelt es sich keineswegs etwa bloß um Kleiderstoffe, son-
dern um eine nicht unbedeutende Anzahl von Materialien, welche teils tieri-
schen
, teils pflanzlichen Ursprungs sind. Von diesen bilden einzelne
förmliche Spezialfächer in dem großen Gebiet der Färberei, wie aus dem
Nachfolgenden leicht ersichtlich werden wird.

1. Zu färbende Stoffe tierischen Ursprungs. Die hierher
gehörenden Stoffe sind, mit alleiniger Ausnahme der Cocons der Seiden-
raupe, Oberhautgebilde oder Trichomgebilde des lebenden Tieres, welches in
diesem Falle (wie die Angoraziege, oder das russische Kaninchen) im vollsten
Sinne des Worts "seine Haut zu Markte trägt", indem die Haut samt der
Behaarung zum Färben gelangt. Dieser besondere Zweig der Färberei ist
die Rauchwarenfärberei, Pelz- oder Fellfärberei. -- Häufig wird
auch die von den Haaren befreite und dann gegerbte Haut dem Färben
unterworfen; dieser gleichfalls sehr bedeutende Zweig der Färberei ist die
Lederfärberei, welche speziell in der Färberei von Handschuhleder ein
weites Feld umfaßt. Weit seltener ist der Fall, daß bloß die Haare allein
gefärbt werden. Nur ausnahmsweise geschieht das am lebenden Körper
selbst, und dann am menschlichen Kopfhaar, um das Bleichwerden des Haares,
das Zeichen des Alters, zu verdecken: Haarfärberei. Um so ausgedehn-
ter ist das Gebiet des Färbens der Haare von Hasen, Ziegen und Kanin-
chen, nachdem dieselben mittels besonderer Operationen zu Hutfilz verar-
beitet sind, als Haarfilzfärberei. Weniger bekannt ist die stellenweis
sehr bedeutende Verwendung von Rinderhaaren, Hundehaaren und ähnlichem
geringwertigem Material zu sogen. Holländer- oder Haargarnen, welche in
der Teppichfabrikation eine nicht unbedeutende Rolle spielen und dabei auch
gefärbt werden: Haargarnfärberei.

Stammten die bisher betrachteten Oberhautgebilde von Säugetieren ab,
so liefern die Vögel mit ihren Federn ein nicht minder großes Kontingent
zu färbender Materialien, und die von Jahr zu Jahr zunehmende Verwen-
dung von Schmuckfedern hat eine eigene Industrie, die Federnfärberei,
ins Leben gerufen.

Felle, Leder, Haare und Federn zusammen verschwinden aber hinsicht-
lich der zum Färben verwendeten Mengen gegenüber den beiden Hauptver-
tretern animalischer Rohstoffe für Färbereizwecke: Wolle und Seide.
Diese finden weiter unten ausführliche Besprechung.

Der Ausführlichkeit wegen sei hier noch auf ein tierisches Produkt auf-
merksam gemacht, welches in früheren Zeiten in gewissem Ansehen stand:
die Byssusfäden, haar- oder fadenähnliche Auswüchse am Fuße vieler
Muscheln, mit Hilfe deren sie sich auf dem Meeresboden anheften. Der-
artige Muscheln sind besonders im Mittelmeere heimisch und heute noch
werden in Italien aus diesem Byssus Gewebe gefertigt.

2. Zu färbende Stoffe pflanzlichen Ursprungs. Wenn die
Rohstoffe tierischen Ursprungs vorwiegend die äußersten Schichten oder Aus-
wüchse des Tierkörpers vorstellen, so ist bei den Rohstoffen pflanzlichen Ur-
sprungs meist das Umgekehrte der Fall. Mit Ausnahme der Baumwolle,
welche die Samenhaare des Baumwollsamens vorstellt, entstammen die übri-
gen pflanzlichen Rohstoffe dem Innern des Pflanzenkörpers, und stellen

thatſächlich zum Gefärbtwerden in Betracht kommen, er muß ſich auch mit
den Stoffen vertraut machen, welche ihm zum Färben übergeben werden
können. Dabei handelt es ſich keineswegs etwa bloß um Kleiderſtoffe, ſon-
dern um eine nicht unbedeutende Anzahl von Materialien, welche teils tieri-
ſchen
, teils pflanzlichen Urſprungs ſind. Von dieſen bilden einzelne
förmliche Spezialfächer in dem großen Gebiet der Färberei, wie aus dem
Nachfolgenden leicht erſichtlich werden wird.

1. Zu färbende Stoffe tieriſchen Urſprungs. Die hierher
gehörenden Stoffe ſind, mit alleiniger Ausnahme der Cocons der Seiden-
raupe, Oberhautgebilde oder Trichomgebilde des lebenden Tieres, welches in
dieſem Falle (wie die Angoraziege, oder das ruſſiſche Kaninchen) im vollſten
Sinne des Worts „ſeine Haut zu Markte trägt“, indem die Haut ſamt der
Behaarung zum Färben gelangt. Dieſer beſondere Zweig der Färberei iſt
die Rauchwarenfärberei, Pelz- oder Fellfärberei. — Häufig wird
auch die von den Haaren befreite und dann gegerbte Haut dem Färben
unterworfen; dieſer gleichfalls ſehr bedeutende Zweig der Färberei iſt die
Lederfärberei, welche ſpeziell in der Färberei von Handſchuhleder ein
weites Feld umfaßt. Weit ſeltener iſt der Fall, daß bloß die Haare allein
gefärbt werden. Nur ausnahmsweiſe geſchieht das am lebenden Körper
ſelbſt, und dann am menſchlichen Kopfhaar, um das Bleichwerden des Haares,
das Zeichen des Alters, zu verdecken: Haarfärberei. Um ſo ausgedehn-
ter iſt das Gebiet des Färbens der Haare von Haſen, Ziegen und Kanin-
chen, nachdem dieſelben mittels beſonderer Operationen zu Hutfilz verar-
beitet ſind, als Haarfilzfärberei. Weniger bekannt iſt die ſtellenweis
ſehr bedeutende Verwendung von Rinderhaaren, Hundehaaren und ähnlichem
geringwertigem Material zu ſogen. Holländer- oder Haargarnen, welche in
der Teppichfabrikation eine nicht unbedeutende Rolle ſpielen und dabei auch
gefärbt werden: Haargarnfärberei.

Stammten die bisher betrachteten Oberhautgebilde von Säugetieren ab,
ſo liefern die Vögel mit ihren Federn ein nicht minder großes Kontingent
zu färbender Materialien, und die von Jahr zu Jahr zunehmende Verwen-
dung von Schmuckfedern hat eine eigene Induſtrie, die Federnfärberei,
ins Leben gerufen.

Felle, Leder, Haare und Federn zuſammen verſchwinden aber hinſicht-
lich der zum Färben verwendeten Mengen gegenüber den beiden Hauptver-
tretern animaliſcher Rohſtoffe für Färbereizwecke: Wolle und Seide.
Dieſe finden weiter unten ausführliche Beſprechung.

Der Ausführlichkeit wegen ſei hier noch auf ein tieriſches Produkt auf-
merkſam gemacht, welches in früheren Zeiten in gewiſſem Anſehen ſtand:
die Byſſusfäden, haar- oder fadenähnliche Auswüchſe am Fuße vieler
Muſcheln, mit Hilfe deren ſie ſich auf dem Meeresboden anheften. Der-
artige Muſcheln ſind beſonders im Mittelmeere heimiſch und heute noch
werden in Italien aus dieſem Byſſus Gewebe gefertigt.

2. Zu färbende Stoffe pflanzlichen Urſprungs. Wenn die
Rohſtoffe tieriſchen Urſprungs vorwiegend die äußerſten Schichten oder Aus-
wüchſe des Tierkörpers vorſtellen, ſo iſt bei den Rohſtoffen pflanzlichen Ur-
ſprungs meiſt das Umgekehrte der Fall. Mit Ausnahme der Baumwolle,
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gen pflanzlichen Rohſtoffe dem Innern des Pflanzenkörpers, und ſtellen

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[9/0035] thatſächlich zum Gefärbtwerden in Betracht kommen, er muß ſich auch mit den Stoffen vertraut machen, welche ihm zum Färben übergeben werden können. Dabei handelt es ſich keineswegs etwa bloß um Kleiderſtoffe, ſon- dern um eine nicht unbedeutende Anzahl von Materialien, welche teils tieri- ſchen, teils pflanzlichen Urſprungs ſind. Von dieſen bilden einzelne förmliche Spezialfächer in dem großen Gebiet der Färberei, wie aus dem Nachfolgenden leicht erſichtlich werden wird. 1. Zu färbende Stoffe tieriſchen Urſprungs. Die hierher gehörenden Stoffe ſind, mit alleiniger Ausnahme der Cocons der Seiden- raupe, Oberhautgebilde oder Trichomgebilde des lebenden Tieres, welches in dieſem Falle (wie die Angoraziege, oder das ruſſiſche Kaninchen) im vollſten Sinne des Worts „ſeine Haut zu Markte trägt“, indem die Haut ſamt der Behaarung zum Färben gelangt. Dieſer beſondere Zweig der Färberei iſt die Rauchwarenfärberei, Pelz- oder Fellfärberei. — Häufig wird auch die von den Haaren befreite und dann gegerbte Haut dem Färben unterworfen; dieſer gleichfalls ſehr bedeutende Zweig der Färberei iſt die Lederfärberei, welche ſpeziell in der Färberei von Handſchuhleder ein weites Feld umfaßt. Weit ſeltener iſt der Fall, daß bloß die Haare allein gefärbt werden. Nur ausnahmsweiſe geſchieht das am lebenden Körper ſelbſt, und dann am menſchlichen Kopfhaar, um das Bleichwerden des Haares, das Zeichen des Alters, zu verdecken: Haarfärberei. Um ſo ausgedehn- ter iſt das Gebiet des Färbens der Haare von Haſen, Ziegen und Kanin- chen, nachdem dieſelben mittels beſonderer Operationen zu Hutfilz verar- beitet ſind, als Haarfilzfärberei. Weniger bekannt iſt die ſtellenweis ſehr bedeutende Verwendung von Rinderhaaren, Hundehaaren und ähnlichem geringwertigem Material zu ſogen. Holländer- oder Haargarnen, welche in der Teppichfabrikation eine nicht unbedeutende Rolle ſpielen und dabei auch gefärbt werden: Haargarnfärberei. Stammten die bisher betrachteten Oberhautgebilde von Säugetieren ab, ſo liefern die Vögel mit ihren Federn ein nicht minder großes Kontingent zu färbender Materialien, und die von Jahr zu Jahr zunehmende Verwen- dung von Schmuckfedern hat eine eigene Induſtrie, die Federnfärberei, ins Leben gerufen. Felle, Leder, Haare und Federn zuſammen verſchwinden aber hinſicht- lich der zum Färben verwendeten Mengen gegenüber den beiden Hauptver- tretern animaliſcher Rohſtoffe für Färbereizwecke: Wolle und Seide. Dieſe finden weiter unten ausführliche Beſprechung. Der Ausführlichkeit wegen ſei hier noch auf ein tieriſches Produkt auf- merkſam gemacht, welches in früheren Zeiten in gewiſſem Anſehen ſtand: die Byſſusfäden, haar- oder fadenähnliche Auswüchſe am Fuße vieler Muſcheln, mit Hilfe deren ſie ſich auf dem Meeresboden anheften. Der- artige Muſcheln ſind beſonders im Mittelmeere heimiſch und heute noch werden in Italien aus dieſem Byſſus Gewebe gefertigt. 2. Zu färbende Stoffe pflanzlichen Urſprungs. Wenn die Rohſtoffe tieriſchen Urſprungs vorwiegend die äußerſten Schichten oder Aus- wüchſe des Tierkörpers vorſtellen, ſo iſt bei den Rohſtoffen pflanzlichen Ur- ſprungs meiſt das Umgekehrte der Fall. Mit Ausnahme der Baumwolle, welche die Samenhaare des Baumwollſamens vorſtellt, entſtammen die übri- gen pflanzlichen Rohſtoffe dem Innern des Pflanzenkörpers, und ſtellen

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Zitationshilfe: Ganswindt, Albert: Handbuch der Färberei und der damit verwandten vorbereitenden und vollendenden Gewerbe. Weimar, 1889, S. 9. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ganswindt_faerberei_1889/35>, abgerufen am 21.11.2024.