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Gehler, Johann Samuel Traugott: Physikalisches Wörterbuch, oder, Versuch einer Erklärung der vornehmsten Begriffe und Kunstwörter der Naturlehre. Bd. 4. Leipzig, 1798.

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BC zurück. Ist die Fläche DE zugleich glatt, so werden die Stralen in eben der Ordnung zurückgeworfen, in welcher sie einfielen, und zeigen dem Auge Bilder der Gegenstände, von denen sie herkommen; da hingegen eine rauhe Fläche das Licht so unordentlich und nach so mancherley verschiedenen Richtungen zurückwirft, daß das Auge auf ihr keine Bilder der Gegenstände sieht, sondern nur Erleuchtung bemerkt, wodurch die Fläche selbst sichtbar wird, s. Spiegel, Bild. Hierauf beruhen die Phänomene des Sehens vermittelst der Spiegel, und die Wissenschaft, in welcher diese Erscheinungen aus dem Gesetze der Zurückstralung hergeleitet werden, heißt die Spiegelkunst oder Katoptrik.

Um das Gesetz, nach welchem sich die Zurückstralung richtet, genau bestimmen zu können, stellt man sich Taf. XXVII. Fig. 102. an dem Einfallspunkte B, wo der einfallende Stral (radius incidens) AB die zurückwerfende Fläche DBE trift, eine auf dieser Fläche lothrecht stehende Linie FB vor. Diese Linie heißt das Einfallsloth oder Neigungsloth (cathetus incidentiae), der Winkel, den der einfallende Stral mit ihr macht, ABF oder u, der Einfallswinkel (angulus incidentiae), der Winkel, den der zurückgeworfene Stral BC mit ihr macht, FBC oder y, der Zurückwerfungs- oder Reflexionswinkel (angulus reflexionis). Sehr oft werden aber auch diejenigen Winkel, welche der einfallende und zurückgeworfene Stral mit der Ebene DE selbst machen, (nemlich ABD und CBE, oder o und x, welche die Complemente von u und y sind) mit den Namen des Einfallsoder Neigungs- und Reflexionswinkel belegt, s. Zurückwerfungswinkel. Die Ebene durch das Einfallsloth und den einfallenden Stral, oder die verlängerte Ebene des Einfallswinkels ABF (und ABD) heißt die Zurückwerfungsebene (planum reflexionis).

Dies vorausgesetzt, ist nun das Gesetz der Zurückstralung folgendes:

1. Wenn ein Lichtstral von einer undurchsichtigen Fläche zurückgeworfen wird, so machen der


BC zuruͤck. Iſt die Flaͤche DE zugleich glatt, ſo werden die Stralen in eben der Ordnung zuruͤckgeworfen, in welcher ſie einfielen, und zeigen dem Auge Bilder der Gegenſtaͤnde, von denen ſie herkommen; da hingegen eine rauhe Flaͤche das Licht ſo unordentlich und nach ſo mancherley verſchiedenen Richtungen zuruͤckwirft, daß das Auge auf ihr keine Bilder der Gegenſtaͤnde ſieht, ſondern nur Erleuchtung bemerkt, wodurch die Flaͤche ſelbſt ſichtbar wird, ſ. Spiegel, Bild. Hierauf beruhen die Phaͤnomene des Sehens vermittelſt der Spiegel, und die Wiſſenſchaft, in welcher dieſe Erſcheinungen aus dem Geſetze der Zuruͤckſtralung hergeleitet werden, heißt die Spiegelkunſt oder Katoptrik.

Um das Geſetz, nach welchem ſich die Zuruͤckſtralung richtet, genau beſtimmen zu koͤnnen, ſtellt man ſich Taf. XXVII. Fig. 102. an dem Einfallspunkte B, wo der einfallende Stral (radius incidens) AB die zuruͤckwerfende Flaͤche DBE trift, eine auf dieſer Flaͤche lothrecht ſtehende Linie FB vor. Dieſe Linie heißt das Einfallsloth oder Neigungsloth (cathetus incidentiae), der Winkel, den der einfallende Stral mit ihr macht, ABF oder u, der Einfallswinkel (angulus incidentiae), der Winkel, den der zuruͤckgeworfene Stral BC mit ihr macht, FBC oder y, der Zuruͤckwerfungs- oder Reflexionswinkel (angulus reflexionis). Sehr oft werden aber auch diejenigen Winkel, welche der einfallende und zuruͤckgeworfene Stral mit der Ebene DE ſelbſt machen, (nemlich ABD und CBE, oder o und x, welche die Complemente von u und y ſind) mit den Namen des Einfallsoder Neigungs- und Reflexionswinkel belegt, ſ. Zuruͤckwerfungswinkel. Die Ebene durch das Einfallsloth und den einfallenden Stral, oder die verlaͤngerte Ebene des Einfallswinkels ABF (und ABD) heißt die Zuruͤckwerfungsebene (planum reflexionis).

Dies vorausgeſetzt, iſt nun das Geſetz der Zuruͤckſtralung folgendes:

1. Wenn ein Lichtſtral von einer undurchſichtigen Flaͤche zuruͤckgeworfen wird, ſo machen der

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[904/0914] BC zuruͤck. Iſt die Flaͤche DE zugleich glatt, ſo werden die Stralen in eben der Ordnung zuruͤckgeworfen, in welcher ſie einfielen, und zeigen dem Auge Bilder der Gegenſtaͤnde, von denen ſie herkommen; da hingegen eine rauhe Flaͤche das Licht ſo unordentlich und nach ſo mancherley verſchiedenen Richtungen zuruͤckwirft, daß das Auge auf ihr keine Bilder der Gegenſtaͤnde ſieht, ſondern nur Erleuchtung bemerkt, wodurch die Flaͤche ſelbſt ſichtbar wird, ſ. Spiegel, Bild. Hierauf beruhen die Phaͤnomene des Sehens vermittelſt der Spiegel, und die Wiſſenſchaft, in welcher dieſe Erſcheinungen aus dem Geſetze der Zuruͤckſtralung hergeleitet werden, heißt die Spiegelkunſt oder Katoptrik. Um das Geſetz, nach welchem ſich die Zuruͤckſtralung richtet, genau beſtimmen zu koͤnnen, ſtellt man ſich Taf. XXVII. Fig. 102. an dem Einfallspunkte B, wo der einfallende Stral (radius incidens) AB die zuruͤckwerfende Flaͤche DBE trift, eine auf dieſer Flaͤche lothrecht ſtehende Linie FB vor. Dieſe Linie heißt das Einfallsloth oder Neigungsloth (cathetus incidentiae), der Winkel, den der einfallende Stral mit ihr macht, ABF oder u, der Einfallswinkel (angulus incidentiae), der Winkel, den der zuruͤckgeworfene Stral BC mit ihr macht, FBC oder y, der Zuruͤckwerfungs- oder Reflexionswinkel (angulus reflexionis). Sehr oft werden aber auch diejenigen Winkel, welche der einfallende und zuruͤckgeworfene Stral mit der Ebene DE ſelbſt machen, (nemlich ABD und CBE, oder o und x, welche die Complemente von u und y ſind) mit den Namen des Einfallsoder Neigungs- und Reflexionswinkel belegt, ſ. Zuruͤckwerfungswinkel. Die Ebene durch das Einfallsloth und den einfallenden Stral, oder die verlaͤngerte Ebene des Einfallswinkels ABF (und ABD) heißt die Zuruͤckwerfungsebene (planum reflexionis). Dies vorausgeſetzt, iſt nun das Geſetz der Zuruͤckſtralung folgendes: 1. Wenn ein Lichtſtral von einer undurchſichtigen Flaͤche zuruͤckgeworfen wird, ſo machen der

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Zitationshilfe: Gehler, Johann Samuel Traugott: Physikalisches Wörterbuch, oder, Versuch einer Erklärung der vornehmsten Begriffe und Kunstwörter der Naturlehre. Bd. 4. Leipzig, 1798, S. 904. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gehler_woerterbuch04_1798/914>, abgerufen am 22.11.2024.