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Gerber, Carl Friedrich von: Grundzüge eines Systems des deutschen Staatsrecht. Leipzig, 1865.

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§. 56. Competenz der Justiz.
manche Lücke unseres modernen Staatsrechts geschlos-
sen würde.10

Die Entscheidung von Competenzconflicten zwischen
den Justiz- und Verwaltungsbehörden11 ist häufig den
Gerichten entzogen, und entweder dem Monarchen
selbst vorbehalten, oder einer besonderen hierzu be-
rufenen Behörde anheim gegeben.12



10 Bekanntlich ein jetzt von verschiedenen Seiten in Anregung
gebrachter Gedanke.
11 Man unterscheidet negative und positive Competenzcon-
flicte, je nachdem eine Behörde die Competenz ablehnt oder
fordert.
12 Siehe die Nachweise bei Zachariä a. a. O. §. 177. Note
14--18.
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§. 56. Competenz der Justiz.
manche Lücke unseres modernen Staatsrechts geschlos-
sen würde.10

Die Entscheidung von Competenzconflicten zwischen
den Justiz- und Verwaltungsbehörden11 ist häufig den
Gerichten entzogen, und entweder dem Monarchen
selbst vorbehalten, oder einer besonderen hierzu be-
rufenen Behörde anheim gegeben.12



10 Bekanntlich ein jetzt von verschiedenen Seiten in Anregung
gebrachter Gedanke.
11 Man unterscheidet negative und positive Competenzcon-
flicte, je nachdem eine Behörde die Competenz ablehnt oder
fordert.
12 Siehe die Nachweise bei Zachariä a. a. O. §. 177. Note
14—18.
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[179/0197] §. 56. Competenz der Justiz. manche Lücke unseres modernen Staatsrechts geschlos- sen würde. 10 Die Entscheidung von Competenzconflicten zwischen den Justiz- und Verwaltungsbehörden 11 ist häufig den Gerichten entzogen, und entweder dem Monarchen selbst vorbehalten, oder einer besonderen hierzu be- rufenen Behörde anheim gegeben. 12 10 Bekanntlich ein jetzt von verschiedenen Seiten in Anregung gebrachter Gedanke. 11 Man unterscheidet negative und positive Competenzcon- flicte, je nachdem eine Behörde die Competenz ablehnt oder fordert. 12 Siehe die Nachweise bei Zachariä a. a. O. §. 177. Note 14—18. 12*

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Zitationshilfe: Gerber, Carl Friedrich von: Grundzüge eines Systems des deutschen Staatsrecht. Leipzig, 1865, S. 179. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gerber_staatsrecht_1865/197>, abgerufen am 23.11.2024.