sich verpflichtet, die Wichtigkeit technischer Studien als einen Gegenstand des öffentlichen Unterrichtes der höhern Aufmerksamkeit zu empfehlen, und diesen Antrag durch das kurz vorher errichtete polytechnische Institut in Paris und durch mehrere im Auslande schon früher bestandene Gewerbsschulen zu unterstützen. In den hierüber eingeleiteten Verhandlungen wurde festgesetzt, dass dieser Lehranstalt der Unterricht in den Haupt- und Realschulen vorangehen, und die technischen Berufsstudien sich an die philosophi- schen Lehranstalten eben so anschliessen sollten, wie es bei den Berufsstudien der Jurisprudenz und Medizin der Fall ist.
Da bei der grossen Zahl der Gewerbsleute und Mannigfaltigkeit ihrer Geschäfte ein gemeinschaftlicher Schulunterricht derselben kaum gedenkbar und auch aus dem Grunde überflüssig ist, weil der grösste Theil dieser Arbeitsleute nur den Anordnungen ihrer Vorsteher und der für jedes Geschäft aufgestellten Meister folgen muss, so ergibt sich von selbst, dass eine technische Lehranstalt hauptsächlich nur für die Bildung der Vorsteher und Beamten sorgen, diese aber auch so weit unterrichten müsse, als nöthig ist, um den gegenwärtigen Stand jeder Unternehmung, die Gründe, Vortheile und Mängel des bestehenden Verfahrens genau zu kennen, neue Erfindungen gehörig zu prüfen und zu würdigen, für ihre Einführung die nöthigen Einleitungen zu treffen, und überhaupt für alle dergleichen nöthige Werksverbesserungen, genaue Voranschläge über den hiezu erforderlichen Aufwand, und den zu erwartenden Nutzen verfassen zu können.
Aus diesen Gründen wurde bei dem ersten Antrage angenommen, dass der Zweck des technischen Institutes vorzüglich nur in der Bildung brauchbarer Beamten und Vorsteher für das Bauwesen, die Land- und Forstwirthschaf[t], das Berg- und Hütten- wesen etc. zu bestehen habe, um auf diese Art die Emporbringung der vater- ländischen Gewerbe durch wissenschaftlichen Unterricht zu bewirken.
Mit dem Hofdekrete vom 25ten November 1801 wurde meinem Vater bei Gelegenheit der erledigten böhm. ständ. Ingenieurschule der Auftrag ertheilt, ein solches technisches Institut in Prag zu errichten, welches jedoch nur als ein erster Versuch angesehen, die Auslagen wegen der damaligen Zeitverhältnisse möglichst beschränkt und die nöthigen Erweiterungen erst in der Zukunft bei eintretenden günstigen Zeitverhältnissen bewilligt werden sollten. Die für den ersten Antrag bewilligten Auslagen wurden von den böhmischen Herren Ständen übernommen, meinem Vater nebst dem Direktorate und der an der Universität bisher versehenen, an das Institut gezogenen Professur der höhern Mathematik auch der Lehrgegenstand der Mechanik übertragen und das Institut im November 1806 eröffnet.
Vorrede.
sich verpflichtet, die Wichtigkeit technischer Studien als einen Gegenstand des öffentlichen Unterrichtes der höhern Aufmerksamkeit zu empfehlen, und diesen Antrag durch das kurz vorher errichtete polytechnische Institut in Paris und durch mehrere im Auslande schon früher bestandene Gewerbsschulen zu unterstützen. In den hierüber eingeleiteten Verhandlungen wurde festgesetzt, dass dieser Lehranstalt der Unterricht in den Haupt- und Realschulen vorangehen, und die technischen Berufsstudien sich an die philosophi- schen Lehranstalten eben so anschliessen sollten, wie es bei den Berufsstudien der Jurisprudenz und Medizin der Fall ist.
Da bei der grossen Zahl der Gewerbsleute und Mannigfaltigkeit ihrer Geschäfte ein gemeinschaftlicher Schulunterricht derselben kaum gedenkbar und auch aus dem Grunde überflüssig ist, weil der grösste Theil dieser Arbeitsleute nur den Anordnungen ihrer Vorsteher und der für jedes Geschäft aufgestellten Meister folgen muss, so ergibt sich von selbst, dass eine technische Lehranstalt hauptsächlich nur für die Bildung der Vorsteher und Beamten sorgen, diese aber auch so weit unterrichten müsse, als nöthig ist, um den gegenwärtigen Stand jeder Unternehmung, die Gründe, Vortheile und Mängel des bestehenden Verfahrens genau zu kennen, neue Erfindungen gehörig zu prüfen und zu würdigen, für ihre Einführung die nöthigen Einleitungen zu treffen, und überhaupt für alle dergleichen nöthige Werksverbesserungen, genaue Voranschläge über den hiezu erforderlichen Aufwand, und den zu erwartenden Nutzen verfassen zu können.
Aus diesen Gründen wurde bei dem ersten Antrage angenommen, dass der Zweck des technischen Institutes vorzüglich nur in der Bildung brauchbarer Beamten und Vorsteher für das Bauwesen, die Land- und Forstwirthschaf[t], das Berg- und Hütten- wesen etc. zu bestehen habe, um auf diese Art die Emporbringung der vater- ländischen Gewerbe durch wissenschaftlichen Unterricht zu bewirken.
Mit dem Hofdekrete vom 25ten November 1801 wurde meinem Vater bei Gelegenheit der erledigten böhm. ständ. Ingenieurschule der Auftrag ertheilt, ein solches technisches Institut in Prag zu errichten, welches jedoch nur als ein erster Versuch angesehen, die Auslagen wegen der damaligen Zeitverhältnisse möglichst beschränkt und die nöthigen Erweiterungen erst in der Zukunft bei eintretenden günstigen Zeitverhältnissen bewilligt werden sollten. Die für den ersten Antrag bewilligten Auslagen wurden von den böhmischen Herren Ständen übernommen, meinem Vater nebst dem Direktorate und der an der Universität bisher versehenen, an das Institut gezogenen Professur der höhern Mathematik auch der Lehrgegenstand der Mechanik übertragen und das Institut im November 1806 eröffnet.
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[V/0011]
Vorrede.
sich verpflichtet, die Wichtigkeit technischer Studien als einen Gegenstand des öffentlichen
Unterrichtes der höhern Aufmerksamkeit zu empfehlen, und diesen Antrag durch das
kurz vorher errichtete polytechnische Institut in Paris und durch mehrere im Auslande
schon früher bestandene Gewerbsschulen zu unterstützen. In den hierüber eingeleiteten
Verhandlungen wurde festgesetzt, dass dieser Lehranstalt der Unterricht in den Haupt-
und Realschulen vorangehen, und die technischen Berufsstudien sich an die philosophi-
schen Lehranstalten eben so anschliessen sollten, wie es bei den Berufsstudien der
Jurisprudenz und Medizin der Fall ist.
Da bei der grossen Zahl der Gewerbsleute und Mannigfaltigkeit ihrer Geschäfte ein
gemeinschaftlicher Schulunterricht derselben kaum gedenkbar und auch aus dem Grunde
überflüssig ist, weil der grösste Theil dieser Arbeitsleute nur den Anordnungen ihrer
Vorsteher und der für jedes Geschäft aufgestellten Meister folgen muss, so ergibt sich
von selbst, dass eine technische Lehranstalt hauptsächlich nur für die Bildung der
Vorsteher und Beamten sorgen, diese aber auch so weit unterrichten müsse, als
nöthig ist, um den gegenwärtigen Stand jeder Unternehmung, die Gründe, Vortheile und
Mängel des bestehenden Verfahrens genau zu kennen, neue Erfindungen gehörig zu
prüfen und zu würdigen, für ihre Einführung die nöthigen Einleitungen zu treffen, und
überhaupt für alle dergleichen nöthige Werksverbesserungen, genaue Voranschläge
über den hiezu erforderlichen Aufwand, und den zu erwartenden Nutzen verfassen zu
können.
Aus diesen Gründen wurde bei dem ersten Antrage angenommen, dass der Zweck
des technischen Institutes vorzüglich nur in der Bildung brauchbarer Beamten und
Vorsteher für das Bauwesen, die Land- und Forstwirthschaft, das Berg- und Hütten-
wesen etc. zu bestehen habe, um auf diese Art die Emporbringung der vater-
ländischen Gewerbe durch wissenschaftlichen Unterricht zu bewirken.
Mit dem Hofdekrete vom 25ten November 1801 wurde meinem Vater bei Gelegenheit der
erledigten böhm. ständ. Ingenieurschule der Auftrag ertheilt, ein solches technisches
Institut in Prag zu errichten, welches jedoch nur als ein erster Versuch
angesehen, die Auslagen wegen der damaligen Zeitverhältnisse möglichst beschränkt und
die nöthigen Erweiterungen erst in der Zukunft bei eintretenden günstigen Zeitverhältnissen
bewilligt werden sollten. Die für den ersten Antrag bewilligten Auslagen wurden von
den böhmischen Herren Ständen übernommen, meinem Vater nebst dem Direktorate
und der an der Universität bisher versehenen, an das Institut gezogenen Professur der
höhern Mathematik auch der Lehrgegenstand der Mechanik übertragen und das Institut
im November 1806 eröffnet.
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Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 1: Mechanik fester Körper. Prag, 1831, S. V. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gerstner_mechanik01_1831/11>, abgerufen am 21.11.2024.
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