grössten Effekt nur noch
[Formel 1]
zu einem Maximum zu machen, welches geschieht, wenn
[Formel 2]
ist, wodurch also auch die obige Bedenklichkeit wegen Weglassung der Grösse
[Formel 3]
von selbst entfällt.
Aus den Bestimmungen
[Formel 4]
und
[Formel 5]
ergeben sich nun folgende Wer- the: für die Ladung Q = N . k
[Formel 6]
, für die Zeit eines Aufzuges
[Formel 7]
, für die Anzahl der Aufzüge in einem Tage
[Formel 8]
, und endlich für den Effekt
[Formel 9]
.
Aus diesen Gleichungen ersehen wir, dass für den Fall, wenn die Stillstandszeit nach jedem Aufzuge grösser ist als die halbe Zeit eines Aufzuges, die Ladung in der Tonne um N . k
[Formel 10]
vermehrt, dagegen aber die Anzahl der Aufzüge um die Grösse
[Formel 11]
vermindert werden müsse.
Beispiel. Es sey wie im vorigen Beispiele die Höhe H = 48 Fuss,
[Formel 12]
, die Zeit des Stillstandes nach jedem Aufzuge 4mal so gross als die halbe Aufzugszeit oder 2mal so gross als die Zeit eines Aufzuges, oder
[Formel 13]
, folglich m = 3. Mit diesen Werthen erhalten wir die jedesmalige Ladung für zwei Arbeiter oder für N = 2
[Formel 14]
statt der vorigen 625 Lb; die Zeit eines Aufzuges
[Formel 15]
, wie zuvor; die Anzahl der Aufzü- ge
[Formel 16]
statt der vorigen 120; endlich den Effekt n . Q = 60 x 937,5 Lb = 56250 Lb.
Daraus sehen wir, dass in die Tonne zwar um die Hälfte mehr, oder 625 ·3/2 Lb gela- den, dagegen aber um die Hälfte weniger oder nur 1/2 · 120 Aufzüge gemacht, im Ganzen also nur 3/4 · 625 . 120 Lb auf die Höhe H gebracht werden könne.
§. 94.
Die bisherige Rechnung beruht auf der Voraussetzung, dass in der Gleichung
[Formel 17]
die Geschwindigkeit v = c gesetzt oder das Verhältniss der Arbeitsstun-
Rad an der Welle.
grössten Effekt nur noch
[Formel 1]
zu einem Maximum zu machen, welches geschieht, wenn
[Formel 2]
ist, wodurch also auch die obige Bedenklichkeit wegen Weglassung der Grösse
[Formel 3]
von selbst entfällt.
Aus den Bestimmungen
[Formel 4]
und
[Formel 5]
ergeben sich nun folgende Wer- the: für die Ladung Q = N . k
[Formel 6]
, für die Zeit eines Aufzuges
[Formel 7]
, für die Anzahl der Aufzüge in einem Tage
[Formel 8]
, und endlich für den Effekt
[Formel 9]
.
Aus diesen Gleichungen ersehen wir, dass für den Fall, wenn die Stillstandszeit nach jedem Aufzuge grösser ist als die halbe Zeit eines Aufzuges, die Ladung in der Tonne um N . k
[Formel 10]
vermehrt, dagegen aber die Anzahl der Aufzüge um die Grösse
[Formel 11]
vermindert werden müsse.
Beispiel. Es sey wie im vorigen Beispiele die Höhe H = 48 Fuss,
[Formel 12]
, die Zeit des Stillstandes nach jedem Aufzuge 4mal so gross als die halbe Aufzugszeit oder 2mal so gross als die Zeit eines Aufzuges, oder
[Formel 13]
, folglich μ = 3. Mit diesen Werthen erhalten wir die jedesmalige Ladung für zwei Arbeiter oder für N = 2
[Formel 14]
statt der vorigen 625 ℔; die Zeit eines Aufzuges
[Formel 15]
, wie zuvor; die Anzahl der Aufzü- ge
[Formel 16]
statt der vorigen 120; endlich den Effekt n . Q = 60 × 937,5 ℔ = 56250 ℔.
Daraus sehen wir, dass in die Tonne zwar um die Hälfte mehr, oder 625 ·3/2 ℔ gela- den, dagegen aber um die Hälfte weniger oder nur ½ · 120 Aufzüge gemacht, im Ganzen also nur ¾ · 625 . 120 ℔ auf die Höhe H gebracht werden könne.
§. 94.
Die bisherige Rechnung beruht auf der Voraussetzung, dass in der Gleichung
[Formel 17]
die Geschwindigkeit v = c gesetzt oder das Verhältniss der Arbeitsstun-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0138"n="108"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#i">Rad an der Welle.</hi></fw><lb/>
grössten Effekt nur noch <formula/> zu einem Maximum zu machen, welches geschieht,<lb/>
wenn <formula/> ist, wodurch also auch die obige Bedenklichkeit wegen Weglassung der Grösse<lb/><formula/> von selbst entfällt.</p><lb/><p>Aus den Bestimmungen <formula/> und <formula/> ergeben sich nun folgende Wer-<lb/>
the: für die Ladung Q = N . k <formula/>, für die Zeit eines Aufzuges <formula/>,<lb/>
für die Anzahl der Aufzüge in einem Tage <formula/>, und endlich<lb/>
für den Effekt <formula/>.</p><lb/><p>Aus diesen Gleichungen ersehen wir, dass für den Fall, wenn die Stillstandszeit nach<lb/>
jedem Aufzuge grösser ist als die halbe Zeit eines Aufzuges, die Ladung in der Tonne<lb/>
um N . k <formula/> vermehrt, dagegen aber die Anzahl der Aufzüge um die Grösse<lb/><formula/> vermindert werden müsse.</p><lb/><p><hirendition="#g">Beispiel</hi>. Es sey wie im vorigen Beispiele die Höhe H = 48 Fuss, <formula/>, die Zeit<lb/>
des Stillstandes nach jedem Aufzuge 4mal so gross als die halbe Aufzugszeit oder 2mal so<lb/>
gross als die Zeit eines Aufzuges, oder <formula/>, folglich μ = 3. Mit diesen<lb/>
Werthen erhalten wir die jedesmalige Ladung für zwei Arbeiter oder für N = 2<lb/><formula/> statt<lb/>
der vorigen 625 ℔;<lb/>
die Zeit eines Aufzuges <formula/>, wie zuvor; die Anzahl der Aufzü-<lb/>
ge <formula/> statt<lb/>
der vorigen 120; endlich den Effekt n . Q = 60 × 937,<hirendition="#sub">5</hi>℔ = 56250 ℔.</p><lb/><p>Daraus sehen wir, dass in die Tonne zwar um die Hälfte mehr, oder 625 ·3/2 ℔ gela-<lb/>
den, dagegen aber um die Hälfte weniger oder nur ½ · 120 Aufzüge gemacht, im Ganzen<lb/>
also nur ¾ · 625 . 120 ℔ auf die Höhe H gebracht werden könne.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 94.</head><lb/><p>Die bisherige Rechnung beruht auf der Voraussetzung, dass in der Gleichung<lb/><formula/> die Geschwindigkeit v = c gesetzt oder das Verhältniss der Arbeitsstun-<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[108/0138]
Rad an der Welle.
grössten Effekt nur noch [FORMEL] zu einem Maximum zu machen, welches geschieht,
wenn [FORMEL] ist, wodurch also auch die obige Bedenklichkeit wegen Weglassung der Grösse
[FORMEL] von selbst entfällt.
Aus den Bestimmungen [FORMEL] und [FORMEL] ergeben sich nun folgende Wer-
the: für die Ladung Q = N . k [FORMEL], für die Zeit eines Aufzuges [FORMEL],
für die Anzahl der Aufzüge in einem Tage [FORMEL], und endlich
für den Effekt [FORMEL].
Aus diesen Gleichungen ersehen wir, dass für den Fall, wenn die Stillstandszeit nach
jedem Aufzuge grösser ist als die halbe Zeit eines Aufzuges, die Ladung in der Tonne
um N . k [FORMEL] vermehrt, dagegen aber die Anzahl der Aufzüge um die Grösse
[FORMEL] vermindert werden müsse.
Beispiel. Es sey wie im vorigen Beispiele die Höhe H = 48 Fuss, [FORMEL], die Zeit
des Stillstandes nach jedem Aufzuge 4mal so gross als die halbe Aufzugszeit oder 2mal so
gross als die Zeit eines Aufzuges, oder [FORMEL], folglich μ = 3. Mit diesen
Werthen erhalten wir die jedesmalige Ladung für zwei Arbeiter oder für N = 2
[FORMEL] statt
der vorigen 625 ℔;
die Zeit eines Aufzuges [FORMEL], wie zuvor; die Anzahl der Aufzü-
ge [FORMEL] statt
der vorigen 120; endlich den Effekt n . Q = 60 × 937,5 ℔ = 56250 ℔.
Daraus sehen wir, dass in die Tonne zwar um die Hälfte mehr, oder 625 ·3/2 ℔ gela-
den, dagegen aber um die Hälfte weniger oder nur ½ · 120 Aufzüge gemacht, im Ganzen
also nur ¾ · 625 . 120 ℔ auf die Höhe H gebracht werden könne.
§. 94.
Die bisherige Rechnung beruht auf der Voraussetzung, dass in der Gleichung
[FORMEL] die Geschwindigkeit v = c gesetzt oder das Verhältniss der Arbeitsstun-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 1: Mechanik fester Körper. Prag, 1831, S. 108. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gerstner_mechanik01_1831/138>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.