Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 2: Mechanik flüssiger Körper. Prag, 1832.Teichwasserleitung für das k. k. Schloss in Prag. Röhrenzüge führen das Wasser auf die k. k. Burgplätze, in die k. k. Hofstallungen, denk. k. Schlossgarten, die Reitschule u. s. w. und in die übrigen auf dem Hradschin gele- genen Hofgebäude, ferner in 12 auf dem Hradschin und in 7 auf der Kleinseite gele- gene Fondsgebäude und Privathäuser, endlich werden zwei in der Spornergasse und ein auf dem wälschen Platze stehender Wasserbehälter hiervon ebenfalls mit Wasser versehen. Auch diese ausgiebige Wasserleitung gewährt den Vortheil, dass sie nur äusserst Die Anlage des libotzer k. Reservatteiches, welcher bei seiner vollkommenen An- Zur Verminderung der Verschlämmung des libotzer k. Reservatteiches besteht an Zur gehörigen Unterhaltung und periodischen Räumung des Wasserleitungs- Auch bei den in die Stadt geführten sechs Röhrenzügen, welche von dem be- Teichwasserleitung für das k. k. Schloss in Prag. Röhrenzüge führen das Wasser auf die k. k. Burgplätze, in die k. k. Hofstallungen, denk. k. Schlossgarten, die Reitschule u. s. w. und in die übrigen auf dem Hradschin gele- genen Hofgebäude, ferner in 12 auf dem Hradschin und in 7 auf der Kleinseite gele- gene Fondsgebäude und Privathäuser, endlich werden zwei in der Spornergasse und ein auf dem wälschen Platze stehender Wasserbehälter hiervon ebenfalls mit Wasser versehen. Auch diese ausgiebige Wasserleitung gewährt den Vortheil, dass sie nur äusserst Die Anlage des libotzer k. Reservatteiches, welcher bei seiner vollkommenen An- Zur Verminderung der Verschlämmung des libotzer k. Reservatteiches besteht an Zur gehörigen Unterhaltung und periodischen Räumung des Wasserleitungs- Auch bei den in die Stadt geführten sechs Röhrenzügen, welche von dem be- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0268" n="250"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#i">Teichwasserleitung für das k. k. Schloss in Prag.</hi></fw><lb/> Röhrenzüge führen das Wasser auf die k. k. Burgplätze, in die k. k. Hofstallungen, den<lb/> k. k. Schlossgarten, die Reitschule u. s. w. und in die übrigen auf dem Hradschin gele-<lb/> genen Hofgebäude, ferner in 12 auf dem Hradschin und in 7 auf der Kleinseite gele-<lb/> gene Fondsgebäude und Privathäuser, endlich werden zwei in der Spornergasse und<lb/> ein auf dem wälschen Platze stehender Wasserbehälter hiervon ebenfalls mit Wasser<lb/> versehen.</p><lb/> <p>Auch diese ausgiebige Wasserleitung gewährt den Vortheil, dass sie nur äusserst<lb/> selten zufriert. Wenn jedoch zuweilen der Wasserausfluss in der offenen Grabenlei-<lb/> tung gefriert, so werden durch den für diese Leitung aufgestellten Aufseher mit Zu-<lb/> hülfnahme der erforderlichen Arbeiter sogleich die Schneewehen durchgearbeitet und<lb/> die bis auf den Grund vereisten Orte in dem Grabengerinne aufgehauen.</p><lb/> <p>Die Anlage des <hi rendition="#i">libotzer</hi> k. Reservatteiches, welcher bei seiner vollkommenen An-<lb/> schwellung die Wasserleitung mit dem nöthigen Zuflusse durch einen längern Zeitraum<lb/> versorgt, bis wieder ein neuer Zufluss aus dem <hi rendition="#i">littowitzer</hi> Hauptreservatteiche den<lb/> Wasservorrath ersetzt, gewährt hier einen sehr grossen Vortheil, indem es zur Winters-<lb/> zeit nur nothwendig wird, die Elementarhindernisse bloss in der Strecke des Wasser-<lb/> leitungsgrabens von <hi rendition="#i">Libotz</hi> bis an den Prager Schanzengraben zu bekämpfen, welche<lb/> Arbeit durch das bedeutende Gefälle dieses Grabens und durch seine regelmässige<lb/> meistens mit hohen Ufern begränzte Anlage unterstützt wird.</p><lb/> <p>Zur Verminderung der Verschlämmung des <hi rendition="#i">libotzer</hi> k. Reservatteiches besteht an<lb/> demselben mittelst zweier Schützen an der Einmündung die Vorrichtung, dass nur dem<lb/> reinen Wasser der Einfluss gestattet wird, alle Fluthwässer aber, welche Schlamm-<lb/> theile mit sich führen, durch einen Seitengraben gegen das Thal <hi rendition="#i">Scharka</hi> abgewiesen<lb/> werden können. Längs der offenen Grabenleitung vom <hi rendition="#i">libotzer</hi> Teiche abwärts wer-<lb/> den die Wildwässer entweder ganz abgeleitet, oder auf einem Umwege dann erst in<lb/> den Wasserleitungsgraben eingelassen, wenn dieselben den mitführenden Schutt und<lb/> Schlamm bereits abgesetzt haben. Zu Ende dieser offenen Grabenwasserleitung sind<lb/> einige Schuttfangwehren (<hi rendition="#g">Wasserklären</hi>) mit mehreren Scheidewänden angebracht,<lb/> um die trüben Wässer zu läutern.</p><lb/> <p>Zur gehörigen Unterhaltung und periodischen Räumung des Wasserleitungs-<lb/> grabens vom <hi rendition="#i">libotzer</hi> Teiche an, so wie zur Besorgung des beständigen Wasserzu-<lb/> flusses ist ein eigener Grabenwärter angestellt; die Räumung des Wassergrabens vom<lb/><hi rendition="#i">littowitzer</hi> k. Haupt- bis zum <hi rendition="#i">libotzer</hi> k. Reservatteiche liegt aber den anrainenden<lb/> Dominien ob. Um den <hi rendition="#i">libotzer</hi> Teich in seinem Kubikinhalte nicht verringern zu<lb/> lassen, ist eine periodische Ausschlämmung desselben festgesetzt, welche jedoch wegen<lb/> Sicherstellung der Schlosswasserleitung für den Winter, bloss während der wärmern<lb/> Jahreszeit vorgenommen werden kann. Wenn dieser Teich trocken gelegt und die Aus-<lb/> schlämmung vorgenommen wird, muss der ununterbrochene Zufluss des für die k. k.<lb/> Schlosswasserleitung benöthigten Wassers unmittelbar aus dem <hi rendition="#i">littowitzer</hi> k. Reservat-<lb/> teiche Statt finden, zu welchem Behufe um den <hi rendition="#i">libotzer</hi> Teich ein eigener Graben<lb/> geführt ist.</p><lb/> <p>Auch bei den in die Stadt geführten sechs Röhrenzügen, welche von dem be-<lb/> schriebenen Teichwasser gespeiset werden, und mit den vielen Ableitungen eine be-<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [250/0268]
Teichwasserleitung für das k. k. Schloss in Prag.
Röhrenzüge führen das Wasser auf die k. k. Burgplätze, in die k. k. Hofstallungen, den
k. k. Schlossgarten, die Reitschule u. s. w. und in die übrigen auf dem Hradschin gele-
genen Hofgebäude, ferner in 12 auf dem Hradschin und in 7 auf der Kleinseite gele-
gene Fondsgebäude und Privathäuser, endlich werden zwei in der Spornergasse und
ein auf dem wälschen Platze stehender Wasserbehälter hiervon ebenfalls mit Wasser
versehen.
Auch diese ausgiebige Wasserleitung gewährt den Vortheil, dass sie nur äusserst
selten zufriert. Wenn jedoch zuweilen der Wasserausfluss in der offenen Grabenlei-
tung gefriert, so werden durch den für diese Leitung aufgestellten Aufseher mit Zu-
hülfnahme der erforderlichen Arbeiter sogleich die Schneewehen durchgearbeitet und
die bis auf den Grund vereisten Orte in dem Grabengerinne aufgehauen.
Die Anlage des libotzer k. Reservatteiches, welcher bei seiner vollkommenen An-
schwellung die Wasserleitung mit dem nöthigen Zuflusse durch einen längern Zeitraum
versorgt, bis wieder ein neuer Zufluss aus dem littowitzer Hauptreservatteiche den
Wasservorrath ersetzt, gewährt hier einen sehr grossen Vortheil, indem es zur Winters-
zeit nur nothwendig wird, die Elementarhindernisse bloss in der Strecke des Wasser-
leitungsgrabens von Libotz bis an den Prager Schanzengraben zu bekämpfen, welche
Arbeit durch das bedeutende Gefälle dieses Grabens und durch seine regelmässige
meistens mit hohen Ufern begränzte Anlage unterstützt wird.
Zur Verminderung der Verschlämmung des libotzer k. Reservatteiches besteht an
demselben mittelst zweier Schützen an der Einmündung die Vorrichtung, dass nur dem
reinen Wasser der Einfluss gestattet wird, alle Fluthwässer aber, welche Schlamm-
theile mit sich führen, durch einen Seitengraben gegen das Thal Scharka abgewiesen
werden können. Längs der offenen Grabenleitung vom libotzer Teiche abwärts wer-
den die Wildwässer entweder ganz abgeleitet, oder auf einem Umwege dann erst in
den Wasserleitungsgraben eingelassen, wenn dieselben den mitführenden Schutt und
Schlamm bereits abgesetzt haben. Zu Ende dieser offenen Grabenwasserleitung sind
einige Schuttfangwehren (Wasserklären) mit mehreren Scheidewänden angebracht,
um die trüben Wässer zu läutern.
Zur gehörigen Unterhaltung und periodischen Räumung des Wasserleitungs-
grabens vom libotzer Teiche an, so wie zur Besorgung des beständigen Wasserzu-
flusses ist ein eigener Grabenwärter angestellt; die Räumung des Wassergrabens vom
littowitzer k. Haupt- bis zum libotzer k. Reservatteiche liegt aber den anrainenden
Dominien ob. Um den libotzer Teich in seinem Kubikinhalte nicht verringern zu
lassen, ist eine periodische Ausschlämmung desselben festgesetzt, welche jedoch wegen
Sicherstellung der Schlosswasserleitung für den Winter, bloss während der wärmern
Jahreszeit vorgenommen werden kann. Wenn dieser Teich trocken gelegt und die Aus-
schlämmung vorgenommen wird, muss der ununterbrochene Zufluss des für die k. k.
Schlosswasserleitung benöthigten Wassers unmittelbar aus dem littowitzer k. Reservat-
teiche Statt finden, zu welchem Behufe um den libotzer Teich ein eigener Graben
geführt ist.
Auch bei den in die Stadt geführten sechs Röhrenzügen, welche von dem be-
schriebenen Teichwasser gespeiset werden, und mit den vielen Ableitungen eine be-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |