Beinahe alle Kanäle, welche in der vorstehenden Uibersichtstabelle enthalten sind, wurden von öffentlich gebildeten Akziengesellschaften errichtet. Hierzu muss immer eine Parlamentsakte erwirkt werden, worin die Gesellschaft ermächtigt wird, den Kanal nach den vorgelegten Plänen zu erbauen, die nothwendigen Grundstücke entweder nach freiem Uibereinkommen mit den Eigenthümern oder nach der Entscheidung einer Jury anzukaufen, und von allen, den Kanal befahrenden Schiffen eine Tonnen- und Schleussengebühr (Tonnage and Loskage) zu erheben, die jedoch den in der Akte für jede Art Güter bestimmten höchsten Satz nicht überschreiten darf. Der Hauptfond einer jeden solchen Unternehmung beruht in dem eingezahlten Akzienbetrage; es werden jedoch häufig auch Darlehen gemacht, wozu die Bewilligung entweder schon in der ersten Parlamentsakte enthalten ist oder in einer zweiten Akte gegeben wird. Die Akzien werden gewöhnlich mit 100 Liv. st. eingezahlt und kommen auf den englischen Börsen im Handel vor. Der Kours dieser Papiere ist daher aus der Ursache interessant, weil man hier- aus in jedem Falle das pekuniäre Gelingen der Kanalunternehmungen beurtheilen kann. Den verlässlichsten Ausweis dieser Art finden wir in dem wochentlich zweimal in London er- scheinenden Blatte: Course of the Exchange, published by Authority of the Committee of the Stock Exchange, by J. Wetenhall, at N°. 1, Copthall Court, Throgmorton Street; with the addition of the Prices of Canals, Dock Stocks, Assurance Companies etc. etc. Wir haben hieraus in der nachfolgenden Tabelle die Kourse der Kanalakzien zusammenge- stellt, wie selbe am 6. Februar 1827 und am 7. August 1829 notirt waren; die Vergleichung dieser Tabelle biethet einen interessanten Uiberblick dar. Man sieht, welche ausseror- dentlich hohen Erträgnisse bei einigen Kanälen vorhanden sind, wie sehr aber auch an- dere nicht entsprochen haben.
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Uibersicht der englischen Kanäle.
[Tabelle]
§. 355.
Beinahe alle Kanäle, welche in der vorstehenden Uibersichtstabelle enthalten sind, wurden von öffentlich gebildeten Akziengesellschaften errichtet. Hierzu muss immer eine Parlamentsakte erwirkt werden, worin die Gesellschaft ermächtigt wird, den Kanal nach den vorgelegten Plänen zu erbauen, die nothwendigen Grundstücke entweder nach freiem Uibereinkommen mit den Eigenthümern oder nach der Entscheidung einer Jury anzukaufen, und von allen, den Kanal befahrenden Schiffen eine Tonnen- und Schleussengebühr (Tonnage and Loskage) zu erheben, die jedoch den in der Akte für jede Art Güter bestimmten höchsten Satz nicht überschreiten darf. Der Hauptfond einer jeden solchen Unternehmung beruht in dem eingezahlten Akzienbetrage; es werden jedoch häufig auch Darlehen gemacht, wozu die Bewilligung entweder schon in der ersten Parlamentsakte enthalten ist oder in einer zweiten Akte gegeben wird. Die Akzien werden gewöhnlich mit 100 Liv. st. eingezahlt und kommen auf den englischen Börsen im Handel vor. Der Kours dieser Papiere ist daher aus der Ursache interessant, weil man hier- aus in jedem Falle das pekuniäre Gelingen der Kanalunternehmungen beurtheilen kann. Den verlässlichsten Ausweis dieser Art finden wir in dem wochentlich zweimal in London er- scheinenden Blatte: Course of the Exchange, published by Authority of the Committee of the Stock Exchange, by J. Wetenhall, at N°. 1, Copthall Court, Throgmorton Street; with the addition of the Prices of Canals, Dock Stocks, Assurance Companies etc. etc. Wir haben hieraus in der nachfolgenden Tabelle die Kourse der Kanalakzien zusammenge- stellt, wie selbe am 6. Februar 1827 und am 7. August 1829 notirt waren; die Vergleichung dieser Tabelle biethet einen interessanten Uiberblick dar. Man sieht, welche ausseror- dentlich hohen Erträgnisse bei einigen Kanälen vorhanden sind, wie sehr aber auch an- dere nicht entsprochen haben.
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Uibersicht der englischen Kanäle.
§. 355.
Beinahe alle Kanäle, welche in der vorstehenden Uibersichtstabelle enthalten sind,
wurden von öffentlich gebildeten Akziengesellschaften errichtet. Hierzu
muss immer eine Parlamentsakte erwirkt werden, worin die Gesellschaft ermächtigt
wird, den Kanal nach den vorgelegten Plänen zu erbauen, die nothwendigen Grundstücke
entweder nach freiem Uibereinkommen mit den Eigenthümern oder nach der Entscheidung
einer Jury anzukaufen, und von allen, den Kanal befahrenden Schiffen eine Tonnen- und
Schleussengebühr (Tonnage and Loskage) zu erheben, die jedoch den in der Akte für
jede Art Güter bestimmten höchsten Satz nicht überschreiten darf. Der Hauptfond einer
jeden solchen Unternehmung beruht in dem eingezahlten Akzienbetrage; es werden
jedoch häufig auch Darlehen gemacht, wozu die Bewilligung entweder schon in der
ersten Parlamentsakte enthalten ist oder in einer zweiten Akte gegeben wird. Die Akzien
werden gewöhnlich mit 100 Liv. st. eingezahlt und kommen auf den englischen Börsen im
Handel vor. Der Kours dieser Papiere ist daher aus der Ursache interessant, weil man hier-
aus in jedem Falle das pekuniäre Gelingen der Kanalunternehmungen beurtheilen kann.
Den verlässlichsten Ausweis dieser Art finden wir in dem wochentlich zweimal in London er-
scheinenden Blatte: Course of the Exchange, published by Authority of the Committee of
the Stock Exchange, by J. Wetenhall, at N°. 1, Copthall Court, Throgmorton Street; with
the addition of the Prices of Canals, Dock Stocks, Assurance Companies etc. etc. Wir
haben hieraus in der nachfolgenden Tabelle die Kourse der Kanalakzien zusammenge-
stellt, wie selbe am 6. Februar 1827 und am 7. August 1829 notirt waren; die Vergleichung
dieser Tabelle biethet einen interessanten Uiberblick dar. Man sieht, welche ausseror-
dentlich hohen Erträgnisse bei einigen Kanälen vorhanden sind, wie sehr aber auch an-
dere nicht entsprochen haben.
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Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 2: Mechanik flüssiger Körper. Prag, 1832, S. 507. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gerstner_mechanik02_1832/525>, abgerufen am 04.12.2024.
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