Endlich muss noch erinnert werden, dass hier die Wasserstandshöhe in dem Naviglio, oder u t mit 14 Oncie = 26,3 N. Oe. Zoll angenommen erscheint, weil diess die gewöhnliche Wassertiefe ist, welche die Navigli, wenn sie zur Schiffahrt dienen, benöthigen.
§. 149.
Der ausserordentliche Vortheil, welcher für die Kultur des Bodens bei Bewässerung der Wiesen und Aecker entsteht, hat den Werth des Wassers in der Lombardie sehr erhöht, und es ist daselbst ein Gegenstand fortwährender Käufe und Verkäufe geworden. Viele vermögliche Personen leben bloss von dem Ertrage, welchen ihnen der Verkauf des Wassers aus einem oder mehreren Wassergräben (roggie), die hier meist, und zwar auf Längen von mehreren Meilen in steinernen Gerinnen geführt sind, liefert; sie haben das Recht auf dieses Wasser ursprünglich entweder aus den, dem Staate zugehörigen Navigli durch Kauf erworben, oder das bereits auf den Grundstücken zur Bewässerung verwendete Wasser aufgefangen, oder auch Quellen aufgedeckt, indem bedeutende Strecken Erdreichs rings um dieselben aufgegraben und so der Abfluss des Wassers befördert wurde. Das letztere Wasser enthält zwar keine befruchtenden Theile, allein es ist zur Bewässerung der Wiesen im Winter vorzüglich geeignet, weil es bei dem Herausquellen aus der Erde gewöhnlich 10° Reaumur oder mehr Wärme anzeigt, demnach hinreichend ist, um das Frieren auf der Wiese zu verhindern. Wie wir bereits bemerkten, wird auch eine, obgleich geringere Wassermenge durch Schöpfräder in höher liegende Rinnen und Behälter geleitet.
Alles auf eine oder die andere Art gewonnene Wasser wird entweder nach Oncie in der Art verkauft, dass der Zufluss desselben ununterbrochen bei Tag und Nacht während des ganzen Jahres Statt findet, oder der Verkauf gibt nur die Berechtigung, eine oder mehrere Oncie Wasser während einigen Tagesstunden entweder nur vom Frühjahre bis zum Herbste, welche Zeit hier vom 25. März bis 8. September gerechnet wird, oder auch während des ganzen Jahres in den festgesetzten Stunden zu benützen. In dem ersten Falle, wo eine Oncia aus den Navigli für immerwährende Zeiten verkauft wird, ist der Preis 14,000 bis 20,000 Lire, oder gegen 6000 fl. C. M., welche Summe da- her als Kapitalsbetrag für eine Oncia Wasser oder für einen täglichen Zufluss von 461,3 N. Oe. Kubikklafter Wasser anzusehen ist. Wird eine Oncia Wasser beständigen Zuflusses verpachtet, so beträgt der jährliche Pachtschilling die 4% Zinsen von diesem Kapitale, oder 560 bis 800 Lire. Jene Wässer, welche aus einer Stadt abfliessen, und in welche die Abzugskanäle derselben münden, wie es bei der Vettabbia in Mailand der Fall ist, werden noch weit höher angeschlagen. Ueberhaupt ist immer der Kaufpreis der Wässer oberhalb einer Stadt geringer, als jener unterhalb derselben.
Der Pachtschilling der bewässerten Wiesen steigt aber auch in diesem Verhältnisse. Während nämlich für eine Pertica trocken gelegener Wiese jährlich nur 6 bis 10 Lire Mil. (für 1 N. Oe. Joch im Mittel 20 fl. 47 kr., da 1 Lira Mil. = 17,733 kr. C. M.) Pachtschilling gezahlt wird, beträgt derselbe bei einer bewässerten Wiese, je nach der Wassermenge, über welche man verfügen kann, 20 bis 40 Lire. Der Kaufpreis einer Pertica Winterwiese steigt daher bis zu 1000 Lire Mil., welches gegen 2600 fl. C. M. für 1 N. Oe. Joch beträgt.
§. 150.
Die Wassermenge, welche zur Bewässerung der Wiesen erfordert wird, ist sehr verschieden. Nach den Erfahrungen, welche dem Herrn Gubernialrath
Preiss der Wässer in der Lombardie.
Endlich muss noch erinnert werden, dass hier die Wasserstandshöhe in dem Naviglio, oder u t mit 14 Oncie = 26,3 N. Oe. Zoll angenommen erscheint, weil diess die gewöhnliche Wassertiefe ist, welche die Navigli, wenn sie zur Schiffahrt dienen, benöthigen.
§. 149.
Der ausserordentliche Vortheil, welcher für die Kultur des Bodens bei Bewässerung der Wiesen und Aecker entsteht, hat den Werth des Wassers in der Lombardie sehr erhöht, und es ist daselbst ein Gegenstand fortwährender Käufe und Verkäufe geworden. Viele vermögliche Personen leben bloss von dem Ertrage, welchen ihnen der Verkauf des Wassers aus einem oder mehreren Wassergräben (roggie), die hier meist, und zwar auf Längen von mehreren Meilen in steinernen Gerinnen geführt sind, liefert; sie haben das Recht auf dieses Wasser ursprünglich entweder aus den, dem Staate zugehörigen Navigli durch Kauf erworben, oder das bereits auf den Grundstücken zur Bewässerung verwendete Wasser aufgefangen, oder auch Quellen aufgedeckt, indem bedeutende Strecken Erdreichs rings um dieselben aufgegraben und so der Abfluss des Wassers befördert wurde. Das letztere Wasser enthält zwar keine befruchtenden Theile, allein es ist zur Bewässerung der Wiesen im Winter vorzüglich geeignet, weil es bei dem Herausquellen aus der Erde gewöhnlich 10° Reaumur oder mehr Wärme anzeigt, demnach hinreichend ist, um das Frieren auf der Wiese zu verhindern. Wie wir bereits bemerkten, wird auch eine, obgleich geringere Wassermenge durch Schöpfräder in höher liegende Rinnen und Behälter geleitet.
Alles auf eine oder die andere Art gewonnene Wasser wird entweder nach Oncie in der Art verkauft, dass der Zufluss desselben ununterbrochen bei Tag und Nacht während des ganzen Jahres Statt findet, oder der Verkauf gibt nur die Berechtigung, eine oder mehrere Oncie Wasser während einigen Tagesstunden entweder nur vom Frühjahre bis zum Herbste, welche Zeit hier vom 25. März bis 8. September gerechnet wird, oder auch während des ganzen Jahres in den festgesetzten Stunden zu benützen. In dem ersten Falle, wo eine Oncia aus den Navigli für immerwährende Zeiten verkauft wird, ist der Preis 14,000 bis 20,000 Lire, oder gegen 6000 fl. C. M., welche Summe da- her als Kapitalsbetrag für eine Oncia Wasser oder für einen täglichen Zufluss von 461,3 N. Oe. Kubikklafter Wasser anzusehen ist. Wird eine Oncia Wasser beständigen Zuflusses verpachtet, so beträgt der jährliche Pachtschilling die 4% Zinsen von diesem Kapitale, oder 560 bis 800 Lire. Jene Wässer, welche aus einer Stadt abfliessen, und in welche die Abzugskanäle derselben münden, wie es bei der Vettabbia in Mailand der Fall ist, werden noch weit höher angeschlagen. Ueberhaupt ist immer der Kaufpreis der Wässer oberhalb einer Stadt geringer, als jener unterhalb derselben.
Der Pachtschilling der bewässerten Wiesen steigt aber auch in diesem Verhältnisse. Während nämlich für eine Pertica trocken gelegener Wiese jährlich nur 6 bis 10 Lire Mil. (für 1 N. Oe. Joch im Mittel 20 fl. 47 kr., da 1 Lira Mil. = 17,733 kr. C. M.) Pachtschilling gezahlt wird, beträgt derselbe bei einer bewässerten Wiese, je nach der Wassermenge, über welche man verfügen kann, 20 bis 40 Lire. Der Kaufpreis einer Pertica Winterwiese steigt daher bis zu 1000 Lire Mil., welches gegen 2600 fl. C. M. für 1 N. Oe. Joch beträgt.
§. 150.
Die Wassermenge, welche zur Bewässerung der Wiesen erfordert wird, ist sehr verschieden. Nach den Erfahrungen, welche dem Herrn Gubernialrath
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[212/0248]
Preiss der Wässer in der Lombardie.
Endlich muss noch erinnert werden, dass hier die Wasserstandshöhe in dem Naviglio,
oder u t mit 14 Oncie = 26,3 N. Oe. Zoll angenommen erscheint, weil diess die gewöhnliche
Wassertiefe ist, welche die Navigli, wenn sie zur Schiffahrt dienen, benöthigen.
§. 149.
Der ausserordentliche Vortheil, welcher für die Kultur des Bodens bei Bewässerung
der Wiesen und Aecker entsteht, hat den Werth des Wassers in der Lombardie sehr
erhöht, und es ist daselbst ein Gegenstand fortwährender Käufe und Verkäufe geworden.
Viele vermögliche Personen leben bloss von dem Ertrage, welchen ihnen der Verkauf des
Wassers aus einem oder mehreren Wassergräben (roggie), die hier meist, und zwar auf
Längen von mehreren Meilen in steinernen Gerinnen geführt sind, liefert; sie haben das
Recht auf dieses Wasser ursprünglich entweder aus den, dem Staate zugehörigen Navigli
durch Kauf erworben, oder das bereits auf den Grundstücken zur Bewässerung verwendete
Wasser aufgefangen, oder auch Quellen aufgedeckt, indem bedeutende Strecken Erdreichs
rings um dieselben aufgegraben und so der Abfluss des Wassers befördert wurde. Das
letztere Wasser enthält zwar keine befruchtenden Theile, allein es ist zur Bewässerung
der Wiesen im Winter vorzüglich geeignet, weil es bei dem Herausquellen aus der Erde
gewöhnlich 10° Reaumur oder mehr Wärme anzeigt, demnach hinreichend ist, um das
Frieren auf der Wiese zu verhindern. Wie wir bereits bemerkten, wird auch eine, obgleich
geringere Wassermenge durch Schöpfräder in höher liegende Rinnen und Behälter geleitet.
Alles auf eine oder die andere Art gewonnene Wasser wird entweder nach Oncie in
der Art verkauft, dass der Zufluss desselben ununterbrochen bei Tag und Nacht
während des ganzen Jahres Statt findet, oder der Verkauf gibt nur die Berechtigung, eine
oder mehrere Oncie Wasser während einigen Tagesstunden entweder nur vom
Frühjahre bis zum Herbste, welche Zeit hier vom 25. März bis 8. September gerechnet
wird, oder auch während des ganzen Jahres in den festgesetzten Stunden zu benützen.
In dem ersten Falle, wo eine Oncia aus den Navigli für immerwährende Zeiten verkauft
wird, ist der Preis 14,000 bis 20,000 Lire, oder gegen 6000 fl. C. M., welche Summe da-
her als Kapitalsbetrag für eine Oncia Wasser oder für einen täglichen Zufluss von 461,3
N. Oe. Kubikklafter Wasser anzusehen ist. Wird eine Oncia Wasser beständigen Zuflusses
verpachtet, so beträgt der jährliche Pachtschilling die 4% Zinsen von diesem Kapitale,
oder 560 bis 800 Lire. Jene Wässer, welche aus einer Stadt abfliessen, und in welche die
Abzugskanäle derselben münden, wie es bei der Vettabbia in Mailand der Fall ist, werden
noch weit höher angeschlagen. Ueberhaupt ist immer der Kaufpreis der Wässer oberhalb
einer Stadt geringer, als jener unterhalb derselben.
Der Pachtschilling der bewässerten Wiesen steigt aber auch in diesem
Verhältnisse. Während nämlich für eine Pertica trocken gelegener Wiese jährlich nur 6
bis 10 Lire Mil. (für 1 N. Oe. Joch im Mittel 20 fl. 47 kr., da 1 Lira Mil. = 17,733 kr. C. M.)
Pachtschilling gezahlt wird, beträgt derselbe bei einer bewässerten Wiese, je nach der
Wassermenge, über welche man verfügen kann, 20 bis 40 Lire. Der Kaufpreis einer
Pertica Winterwiese steigt daher bis zu 1000 Lire Mil., welches gegen 2600 fl. C. M.
für 1 N. Oe. Joch beträgt.
§. 150.
Die Wassermenge, welche zur Bewässerung der Wiesen erfordert
wird, ist sehr verschieden. Nach den Erfahrungen, welche dem Herrn Gubernialrath
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Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 3: Beschreibung und Berechnung grösserer Maschinenanlagen. Wien, 1834, S. 212. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gerstner_mechanik03_1834/248>, abgerufen am 21.11.2024.
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