Gessert, Ferdinand: Ueber den Begriff und die Wichtigkeit der Schulzucht besonders für die Volksschulen. Münster, 1826.diesen gemeinschaftliche Sache machen, nicht allein dieſen gemeinſchaftliche Sache machen, nicht allein <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0034" n="26"/> dieſen gemeinſchaftliche Sache machen, nicht allein<lb/> weil ſie auch fuͤr den Zweck der Bildung verordnet<lb/> ſind und etwas dafuͤr thun, was ſie ſelbſt nicht<lb/> geben kann, ſondern weil dieſelben auch ſo wichtig<lb/> ſind fuͤr ihre eigene Beſtrebungen; da das Jnnere<lb/> eines Menſchen nicht anders erzogen werden kann<lb/> als in Beſchaͤftigung nach außen hin. Sie darf<lb/> alſo in die materielle Beſchaffenheit des Unterrichts<lb/> gar nicht einreden, wie ſehr ſie dadurch gebunden<lb/> wird. Aber weil ſie den Unterricht fuͤr die Erzie-<lb/> hung in Anſpruch nehmen und als beſchaͤftigendes<lb/> Mittel gebrauchen muß, ſo bedingt ſie ſeine formelle<lb/> Beſchaffenheit auf das allerſtaͤrkſte. Sie kann naͤm-<lb/> lich verlangen, daß alle Arbeit in der Schule nie<lb/> anders angeſehen werde denn als Uebung; d. h. ihre<lb/> Wahl darf nicht beruhen auf der unbedingten Guͤte<lb/> eines Gegenſtandes, ſondern nur darauf, wie wichtig<lb/> und angemeſſen er demjenigen ſei, welcher damit be-<lb/> ſchaͤftiget werden ſoll; ihre Aufgabe darf nicht ſein,<lb/> daß das Geſchaͤft ſchnell ausgefuͤhrt werde, ſondern<lb/> daß es in einer beſtimmten Ordnung und mit beſtaͤn-<lb/> diger Beſonnenheit geſchehe; ihre Vollkommenheit<lb/> darf nicht darin geſetzt werden, daß ein Erzeugniß<lb/> von Werth geliefert iſt, ſondern in wie fern der Ver-<lb/> fertiger einen genuͤgenden Beweis gegeben hat von<lb/> ſeiner Anſtrengung in Beobachtung der ihm bekann-<lb/> ten Regeln. Man ſieht hier, wie die verſchiedenen<lb/> Anſichten von der Schule und noch mehr die von<lb/> der Wichtigkeit der Diſciplin in ihrer Wahrheit oder<lb/> Halbheit ſich zu erkennen geben, wenn man fragt,<lb/> ob man die Genoſſen einer Schule halten ſolle fuͤr<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [26/0034]
dieſen gemeinſchaftliche Sache machen, nicht allein
weil ſie auch fuͤr den Zweck der Bildung verordnet
ſind und etwas dafuͤr thun, was ſie ſelbſt nicht
geben kann, ſondern weil dieſelben auch ſo wichtig
ſind fuͤr ihre eigene Beſtrebungen; da das Jnnere
eines Menſchen nicht anders erzogen werden kann
als in Beſchaͤftigung nach außen hin. Sie darf
alſo in die materielle Beſchaffenheit des Unterrichts
gar nicht einreden, wie ſehr ſie dadurch gebunden
wird. Aber weil ſie den Unterricht fuͤr die Erzie-
hung in Anſpruch nehmen und als beſchaͤftigendes
Mittel gebrauchen muß, ſo bedingt ſie ſeine formelle
Beſchaffenheit auf das allerſtaͤrkſte. Sie kann naͤm-
lich verlangen, daß alle Arbeit in der Schule nie
anders angeſehen werde denn als Uebung; d. h. ihre
Wahl darf nicht beruhen auf der unbedingten Guͤte
eines Gegenſtandes, ſondern nur darauf, wie wichtig
und angemeſſen er demjenigen ſei, welcher damit be-
ſchaͤftiget werden ſoll; ihre Aufgabe darf nicht ſein,
daß das Geſchaͤft ſchnell ausgefuͤhrt werde, ſondern
daß es in einer beſtimmten Ordnung und mit beſtaͤn-
diger Beſonnenheit geſchehe; ihre Vollkommenheit
darf nicht darin geſetzt werden, daß ein Erzeugniß
von Werth geliefert iſt, ſondern in wie fern der Ver-
fertiger einen genuͤgenden Beweis gegeben hat von
ſeiner Anſtrengung in Beobachtung der ihm bekann-
ten Regeln. Man ſieht hier, wie die verſchiedenen
Anſichten von der Schule und noch mehr die von
der Wichtigkeit der Diſciplin in ihrer Wahrheit oder
Halbheit ſich zu erkennen geben, wenn man fragt,
ob man die Genoſſen einer Schule halten ſolle fuͤr
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |