Gessert, Ferdinand: Ueber den Begriff und die Wichtigkeit der Schulzucht besonders für die Volksschulen. Münster, 1826.der Gesinnung enthalten könne, die Unterweisung in der Geſinnung enthalten koͤnne, die Unterweiſung in <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0045" n="37"/> der Geſinnung enthalten koͤnne, die Unterweiſung in<lb/> derſelben aber dem Unterricht anheim falle, ſo folgt<lb/> gewiß, daß die beiden Zweige der Schulthaͤtigkeit in<lb/> dieſem Theil eine ganz entgegengeſetzte Stellung haben<lb/> als in den beiden vorhergehenden. Jn dem erſten<lb/> Theil hatten die diſciplinariſchen Einrichtungen einen<lb/> von dem Unterricht unabhaͤngigen Gang und voͤllig<lb/> ſelbſtſtaͤndigen Werth. Jn dem zweiten Theil war<lb/> ihr Gang an den Unterricht gebunden; aber ihr Werth<lb/> war eigenthuͤmlich. Hier jedoch koͤnnen ſie theils<lb/> neben dem Unterricht frei beſtehen, theils mit ſeiner<lb/> Anwendung zuſammen fallen; ihr Werth indeß iſt<lb/> durchaus von jenem bedingt. Erzeugt der Unterricht<lb/> die Geſinnung, ſo werden die Uebungen derſelben in<lb/> der Diſciplin von ſelbſt entſtehen. Fehlt jene Unter-<lb/> weiſung, ſo fallen dieſe auch weg, oder ob ſie der<lb/> Form nach dennoch zum Theil in einer ſolchen Schule<lb/> ſich vorfinden, ſo ſind ſie entweder von außerhalb<lb/> angenommen, oder in ihr aus geſinnungsreicherer<lb/> Zeit vererbt, und gewiß dem Beobachtenden eben ſo<lb/> mangelhafte als dem Ausuͤbenden leere Dinge. Wie<lb/> nun, ſollen wir darum verlangen, daß ſolcher Unter-<lb/> richt in jeder Schule ertheilt werde? Gewiß nicht;<lb/> denn wir haben uns ſchon oͤfters beſchieden, daß die<lb/> Diſciplin nie in die Anordnung der Lehrgegenſtaͤnde<lb/> ſich einmiſchen, ſondern nur an die Lehrweiſe Fode-<lb/> rungen machen duͤrfe. Jn denjenigen Anſtalten da-<lb/> her, wo der Unterricht die Erwerbung rechter Geſin-<lb/> nung und geiſtigen Lebens bei den Zoͤglingen voraus-<lb/> ſetzen muß und in leichten Hindeutungen nur zu<lb/> erregen und zu erhoͤhen vermag, da kann auch der<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [37/0045]
der Geſinnung enthalten koͤnne, die Unterweiſung in
derſelben aber dem Unterricht anheim falle, ſo folgt
gewiß, daß die beiden Zweige der Schulthaͤtigkeit in
dieſem Theil eine ganz entgegengeſetzte Stellung haben
als in den beiden vorhergehenden. Jn dem erſten
Theil hatten die diſciplinariſchen Einrichtungen einen
von dem Unterricht unabhaͤngigen Gang und voͤllig
ſelbſtſtaͤndigen Werth. Jn dem zweiten Theil war
ihr Gang an den Unterricht gebunden; aber ihr Werth
war eigenthuͤmlich. Hier jedoch koͤnnen ſie theils
neben dem Unterricht frei beſtehen, theils mit ſeiner
Anwendung zuſammen fallen; ihr Werth indeß iſt
durchaus von jenem bedingt. Erzeugt der Unterricht
die Geſinnung, ſo werden die Uebungen derſelben in
der Diſciplin von ſelbſt entſtehen. Fehlt jene Unter-
weiſung, ſo fallen dieſe auch weg, oder ob ſie der
Form nach dennoch zum Theil in einer ſolchen Schule
ſich vorfinden, ſo ſind ſie entweder von außerhalb
angenommen, oder in ihr aus geſinnungsreicherer
Zeit vererbt, und gewiß dem Beobachtenden eben ſo
mangelhafte als dem Ausuͤbenden leere Dinge. Wie
nun, ſollen wir darum verlangen, daß ſolcher Unter-
richt in jeder Schule ertheilt werde? Gewiß nicht;
denn wir haben uns ſchon oͤfters beſchieden, daß die
Diſciplin nie in die Anordnung der Lehrgegenſtaͤnde
ſich einmiſchen, ſondern nur an die Lehrweiſe Fode-
rungen machen duͤrfe. Jn denjenigen Anſtalten da-
her, wo der Unterricht die Erwerbung rechter Geſin-
nung und geiſtigen Lebens bei den Zoͤglingen voraus-
ſetzen muß und in leichten Hindeutungen nur zu
erregen und zu erhoͤhen vermag, da kann auch der
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