Johann Georg Hertz lebte um das Jahr 1670. Folgende von ihm gedruckte Bücher beweisen dieses: Joh. Christ. Holtzbey, Amoenissimus ad orientem hortus Paradisus Discursibus historicis. Philol. ac Geographicis illustratus, 4, Erfurt, Litteris Her- tzianis Typ. Acad. MDCLXX.Wulff Brock- torffsNucleus juris Justinianei Pandectarum, seu Selecta juris privati, 4. Erfurth, Litteris Joh. Georg Hertzii, MDCLXXIII.
Johann Beck, dessen ich I. c. p. 21. gedacht, führ- te folgendes Zeichen: in einem runden Schild steht die Zeit mit einer Sanduhr in der rechten und mit einem Todenkopf in der lincken Hand. Ausen her- um liesset man: Mors omnium rerum extremum. Siehe Tab. XII. n. 2.
Einen Philipp Wittel habe ich nun auch gefun- den, ob er aber Martin Wittels Vater, oder Sohn gewesen, kan ich nicht sagen. So viel aber weiß ich wohl, daß sie einerley Zeichen geführet haben, jedoch mit diesem Unterscheid, daß Philipp selbiges an einem Blumentopf zeichnen lassen, welchen die Ceres hält. S. TAB. XII. n. 3. und meinen andern Theil p. 20.
Schlüßlichen ist noch anzumercken bey dem Leben Georg Andreas Müllers,p. 23. l. c. daß dessen Tochter ihren Herrn Eydam Johann Christoph Beyer, die Druckerey völlig übergeben habe.
Franckfurth am Mayn.
Auch von diesem Ort habe ich bereits im andern Theil p. 34. gehandelt. Es wundert mich nicht we- nig, daß man bey diesem Jubelfest an seine Vorfahren gar nicht gedacht hat. Unterdessen will ich noch hinzu
setzen
Cap. V. Fortgeſetzte Nachricht
Johann Georg Hertz lebte um das Jahr 1670. Folgende von ihm gedruckte Buͤcher beweiſen dieſes: Joh. Chriſt. Holtzbey, Amœniſſimus ad orientem hortus Paradiſus Diſcurſibus hiſtoricis. Philol. ac Geographicis illuſtratus, 4, Erfurt, Litteris Her- tzianis Typ. Acad. MDCLXX.Wulff Brock- torffsNucleus juris Juſtinianei Pandectarum, ſeu Selecta juris privati, 4. Erfurth, Litteris Joh. Georg Hertzii, MDCLXXIII.
Johann Beck, deſſen ich I. c. p. 21. gedacht, fuͤhr- te folgendes Zeichen: in einem runden Schild ſteht die Zeit mit einer Sanduhr in der rechten und mit einem Todenkopf in der lincken Hand. Auſen her- um lieſſet man: Mors omnium rerum extremum. Siehe Tab. XII. n. 2.
Einen Philipp Wittel habe ich nun auch gefun- den, ob er aber Martin Wittels Vater, oder Sohn geweſen, kan ich nicht ſagen. So viel aber weiß ich wohl, daß ſie einerley Zeichen gefuͤhret haben, jedoch mit dieſem Unterſcheid, daß Philipp ſelbiges an einem Blumentopf zeichnen laſſen, welchen die Ceres haͤlt. S. TAB. XII. n. 3. und meinen andern Theil p. 20.
Schluͤßlichen iſt noch anzumercken bey dem Leben Georg Andreas Muͤllers,p. 23. l. c. daß deſſen Tochter ihren Herrn Eydam Johann Chriſtoph Beyer, die Druckerey voͤllig uͤbergeben habe.
Franckfurth am Mayn.
Auch von dieſem Ort habe ich bereits im andern Theil p. 34. gehandelt. Es wundert mich nicht we- nig, daß man bey dieſem Jubelfeſt an ſeine Vorfahren gar nicht gedacht hat. Unterdeſſen will ich noch hinzu
ſetzen
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><pbfacs="#f0324"n="272"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Cap. <hirendition="#aq">V.</hi> Fortgeſetzte Nachricht</hi></fw><lb/><p><hirendition="#fr">Johann Georg Hertz</hi> lebte um das Jahr 1670.<lb/>
Folgende von ihm gedruckte Buͤcher beweiſen dieſes:<lb/><hirendition="#aq"><hirendition="#i">Joh. Chriſt. Holtzbey,</hi> Amœniſſimus ad orientem<lb/>
hortus Paradiſus Diſcurſibus hiſtoricis. Philol. ac<lb/>
Geographicis illuſtratus, 4, Erfurt, Litteris <hirendition="#i">Her-<lb/>
tzianis</hi> Typ. Acad. MDCLXX.</hi><hirendition="#fr">Wulff Brock-<lb/>
torffs</hi><hirendition="#aq">Nucleus juris Juſtinianei Pandectarum, ſeu<lb/>
Selecta juris privati, 4. Erfurth, Litteris <hirendition="#i">Joh. Georg<lb/>
Hertzii,</hi> MDCLXXIII.</hi></p><lb/><p><hirendition="#fr">Johann Beck,</hi> deſſen ich <hirendition="#aq">I. c. p.</hi> 21. gedacht, fuͤhr-<lb/>
te folgendes Zeichen: in einem runden Schild ſteht<lb/>
die Zeit mit einer Sanduhr in der rechten und mit<lb/>
einem Todenkopf in der lincken Hand. Auſen her-<lb/>
um lieſſet man: <hirendition="#aq">Mors omnium rerum extremum.</hi><lb/>
Siehe <hirendition="#aq">Tab. XII. n.</hi> 2.</p><lb/><p>Einen <hirendition="#fr">Philipp Wittel</hi> habe ich nun auch gefun-<lb/>
den, ob er aber <hirendition="#fr">Martin Wittels</hi> Vater, oder Sohn<lb/>
geweſen, kan ich nicht ſagen. So viel aber weiß ich<lb/>
wohl, daß ſie einerley Zeichen gefuͤhret haben, jedoch<lb/>
mit dieſem Unterſcheid, daß <hirendition="#fr">Philipp</hi>ſelbiges an einem<lb/>
Blumentopf zeichnen laſſen, welchen die Ceres haͤlt.<lb/>
S. <hirendition="#aq">TAB. XII. n.</hi> 3. und meinen andern Theil <hirendition="#aq">p.</hi> 20.</p><lb/><p>Schluͤßlichen iſt noch anzumercken bey dem Leben<lb/><hirendition="#fr">Georg Andreas Muͤllers,</hi><hirendition="#aq">p. 23. l. c.</hi> daß deſſen<lb/>
Tochter ihren Herrn Eydam <hirendition="#fr">Johann Chriſtoph<lb/>
Beyer,</hi> die Druckerey voͤllig uͤbergeben habe.</p></div><lb/><divn="3"><head><hirendition="#b">Franckfurth am Mayn.</hi></head><lb/><p>Auch von dieſem Ort habe ich bereits im andern<lb/>
Theil <hirendition="#aq">p.</hi> 34. gehandelt. Es wundert mich nicht we-<lb/>
nig, daß man bey dieſem Jubelfeſt an ſeine Vorfahren<lb/>
gar nicht gedacht hat. Unterdeſſen will ich noch hinzu<lb/><fwplace="bottom"type="catch">ſetzen</fw><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[272/0324]
Cap. V. Fortgeſetzte Nachricht
Johann Georg Hertz lebte um das Jahr 1670.
Folgende von ihm gedruckte Buͤcher beweiſen dieſes:
Joh. Chriſt. Holtzbey, Amœniſſimus ad orientem
hortus Paradiſus Diſcurſibus hiſtoricis. Philol. ac
Geographicis illuſtratus, 4, Erfurt, Litteris Her-
tzianis Typ. Acad. MDCLXX. Wulff Brock-
torffs Nucleus juris Juſtinianei Pandectarum, ſeu
Selecta juris privati, 4. Erfurth, Litteris Joh. Georg
Hertzii, MDCLXXIII.
Johann Beck, deſſen ich I. c. p. 21. gedacht, fuͤhr-
te folgendes Zeichen: in einem runden Schild ſteht
die Zeit mit einer Sanduhr in der rechten und mit
einem Todenkopf in der lincken Hand. Auſen her-
um lieſſet man: Mors omnium rerum extremum.
Siehe Tab. XII. n. 2.
Einen Philipp Wittel habe ich nun auch gefun-
den, ob er aber Martin Wittels Vater, oder Sohn
geweſen, kan ich nicht ſagen. So viel aber weiß ich
wohl, daß ſie einerley Zeichen gefuͤhret haben, jedoch
mit dieſem Unterſcheid, daß Philipp ſelbiges an einem
Blumentopf zeichnen laſſen, welchen die Ceres haͤlt.
S. TAB. XII. n. 3. und meinen andern Theil p. 20.
Schluͤßlichen iſt noch anzumercken bey dem Leben
Georg Andreas Muͤllers, p. 23. l. c. daß deſſen
Tochter ihren Herrn Eydam Johann Chriſtoph
Beyer, die Druckerey voͤllig uͤbergeben habe.
Franckfurth am Mayn.
Auch von dieſem Ort habe ich bereits im andern
Theil p. 34. gehandelt. Es wundert mich nicht we-
nig, daß man bey dieſem Jubelfeſt an ſeine Vorfahren
gar nicht gedacht hat. Unterdeſſen will ich noch hinzu
ſetzen
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
[Gessner, Christian Friedrich]: Der so nöthig als nützlichen Buchdruckerkunst und Schriftgießerey. Bd. 3. Leipzig, 1741, S. 272. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gessner_buchdruckerkunst03_1741/324>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.