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Geusau, Anton von: Reise Herrn Heinrich d. XI. durch Teutschland Franckr. u. Italien, [1740–1742].

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Der Cardinal sagte dagegen, daß von Bayerischer Seite man sich
auf keine schlechte Copie, sondern auf eine solche beruffe, welche
Ferdinandus IIdus mit eigner Hand, nebst etlichen Notariis,
unterschrieben habe, schiene auch, wo man sich nicht irret,
so viel zu erkennen zu geben, daß der vorige Chur=Fürst
in Bayern, ihm dieses Document selbst gezeiget habe. Man
müste ihm die beyden Worte, auf welche dieser gantze Streit
ankommt, nehmlich: ehelich und männlich, mit beigesetzter
Frantzösischen Bedeutung, auf ein Papier schreiben, welches
auf seinem Schreib-Tisch geleget wurde. Nach der Tafel leget
er folgende Probe seiner Delicatesse, oder villeicht auch würck-
licher Demuth ab. Es sammlet ein gewißer Secretarius
des Fränckischen Creyßes die eigenhändigen Handschriften
derer grösten und distinguirtesten Personen unsrer Zeit, und
hat zu dem Ende einzele quart=Blätter, auf den Schnitt ver-
guldet, und mit einem in Kupfer gestochenen Rahmen um-
geben, verfertigen laßen, auf welchem Rahmen oben
in einer Verzierung das Wort: aeternitati stehet. Mit
einer Parthie von diesen Blättern nun, ist man von dem
geheimbden Rath Pistorio zu Erbach, chargiret worden, und
gedachte mit Ausrichtung solcher Comission, bey dem Cardi-
nal
den Anfang zu machen, explicirten ihm auch des-
wegen die gantze Sache, und daß es damit hauptsächlich auf
die Posteritaet angesehen sey, um derselben gleichsam im
Compendio vor Augen zu stellen, tout ce qu'il y avoit
eu de plus illustre et de plus grand dans ce Siecle ici.
Er bedanckete sich darauf sehr obligeant vor die Ehre,
welche man ihm thun wollen, ihn unter die großen
Leute zu setzen, finde aber seines Orts nicht, daß
er in dieses Regiester gehöre, und würde es also seiner
eigenen Erkäntniß zu wider seyn, wenn er sich unter
die Zahl solcher Leute einschreiben wolte. Es würde solches
ein eigenhändiges Bekäntniß seiner Vanitaet seyn, ia er
könnte auch, aus eben diesem Grunde, von andern, die auf
diese Blätter bereits geschrieben hätten, oder noch schreiben würden
kein favorables Urtheil fällen. Es hatte auch bey dieser

Der Cardinal sagte dagegen, daß von Bayerischer Seite man sich
auf keine schlechte Copie, sondern auf eine solche beruffe, welche
Ferdinandus IIdus mit eigner Hand, nebst etlichen Notariis,
unterschrieben habe, schiene auch, wo man sich nicht irret,
so viel zu erkennen zu geben, daß der vorige Chur=Fürst
in Bayern, ihm dieses Document selbst gezeiget habe. Man
müste ihm die beyden Worte, auf welche dieser gantze Streit
ankommt, nehmlich: ehelich und männlich, mit beigesetzter
Frantzösischen Bedeutung, auf ein Papier schreiben, welches
auf seinem Schreib-Tisch geleget wurde. Nach der Tafel leget
er folgende Probe seiner Delicatesse, oder villeicht auch würck-
licher Demuth ab. Es sammlet ein gewißer Secretarius
des Fränckischen Creyßes die eigenhändigen Handschriften
derer grösten und distinguirtesten Personen unsrer Zeit, und
hat zu dem Ende einzele quart=Blätter, auf den Schnitt ver-
guldet, und mit einem in Kupfer gestochenen Rahmen um-
geben, verfertigen laßen, auf welchem Rahmen oben
in einer Verzierung das Wort: aeternitati stehet. Mit
einer Parthie von diesen Blättern nun, ist man von dem
geheimbden Rath Pistorio zu Erbach, chargiret worden, und
gedachte mit Ausrichtung solcher Comission, bey dem Cardi-
nal
den Anfang zu machen, explicirten ihm auch des-
wegen die gantze Sache, und daß es damit hauptsächlich auf
die Posteritaet angesehen sey, um derselben gleichsam im
Compendio vor Augen zu stellen, tout ce qu'il y avoit
eu de plus illustre et de plus grand dans ce Siécle içi.
Er bedanckete sich darauf sehr obligeant vor die Ehre,
welche man ihm thun wollen, ihn unter die großen
Leute zu setzen, finde aber seines Orts nicht, daß
er in dieses Regiester gehöre, und würde es also seiner
eigenen Erkäntniß zu wider seyn, wenn er sich unter
die Zahl solcher Leute einschreiben wolte. Es würde solches
ein eigenhändiges Bekäntniß seiner Vanitaet seyn, ia er
könnte auch, aus eben diesem Grunde, von andern, die auf
diese Blätter bereits geschrieben hätten, oder noch schreiben würden
kein favorables Urtheil fällen. Es hatte auch bey dieser

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[0077] Der Cardinal sagte dagegen, daß von Bayerischer Seite man sich auf keine schlechte Copie, sondern auf eine solche beruffe, welche Ferdinandus IIdus mit eigner Hand, nebst etlichen Notariis, unterschrieben habe, schiene auch, wo man sich nicht irret, so viel zu erkennen zu geben, daß der vorige Chur=Fürst in Bayern, ihm dieses Document selbst gezeiget habe. Man müste ihm die beyden Worte, auf welche dieser gantze Streit ankommt, nehmlich: ehelich und männlich, mit beigesetzter Frantzösischen Bedeutung, auf ein Papier schreiben, welches auf seinem Schreib-Tisch geleget wurde. Nach der Tafel leget er folgende Probe seiner Delicatesse, oder villeicht auch würck- licher Demuth ab. Es sammlet ein gewißer Secretarius des Fränckischen Creyßes die eigenhändigen Handschriften derer grösten und distinguirtesten Personen unsrer Zeit, und hat zu dem Ende einzele quart=Blätter, auf den Schnitt ver- guldet, und mit einem in Kupfer gestochenen Rahmen um- geben, verfertigen laßen, auf welchem Rahmen oben in einer Verzierung das Wort: aeternitati stehet. Mit einer Parthie von diesen Blättern nun, ist man von dem geheimbden Rath Pistorio zu Erbach, chargiret worden, und gedachte mit Ausrichtung solcher Comission, bey dem Cardi- nal den Anfang zu machen, explicirte ihm auch des- wegen die gantze Sache, und daß es damit hauptsächlich auf die Posteritaet angesehen sey, um derselben gleichsam im Compendio vor Augen zu stellen, tout ce qu'il y avoit eu de plus illustre et de plus grand dans ce Siécle içi. Er bedanckete sich darauf sehr obligeant vor die Ehre, welche man ihm thun wollen, ihn unter die großen Leute zu setzen, finde aber seines Orts nicht, daß er in dieses Regiester gehöre, und würde es also seiner eigenen Erkäntniß zu wider seyn, wenn er sich unter die Zahl solcher Leute einschreiben wolte. Es würde solches ein eigenhändiges Bekäntniß seiner Vanitt seyn, ia er könnte auch, aus eben diesem Grunde, von andern, die auf diese Blätter bereits geschrieben hätten, oder noch schreiben würden kein favorables Urtheil fällen. Es hatte auch bey dieser

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Paul Beckus, Marita Gruner, Thomas Grunewald, Sabrina Mögelin, Martin Prell: Herausgeber:innen
Paul Beckus, Marita Gruner, Thomas Grunewald, Sabrina Mögelin, Martin Prell: Bearbeiter:innen
Martin Prell: Datentransformation
Saskia Jungmann, Nikolas Schröder, Andreas Lewen: Mitarbeit
Thüringer Staatskanzlei: Projektförderer
Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena: Bilddigitalisierung von Editionsvorlage und deren Abschrift sowie Bereitstellung der Digitalisate

Weitere Informationen:

Das Endendum der vorliegenden Edition bildet das Tagebuch zur Kavalierstour des pietistischen Grafen Heinrich XI. Reuß zu Obergreiz (1722-1800) durch das Heilige Römische Reich deutscher Nation, Frankreich, die Schweiz, Italien und Österreich in den Jahren 1740–1742. Es besteht aus 443 Tagebucheinträgen auf 784 Seiten, die in 71 Briefen in die Heimat übersandt wurden. Verfasser des Tagebuchs ist der Köstritzer Hofmeister Anton von Geusau (1695–1749). Im Tagebuch bietet dieser nicht nur Einblicke in die international vernetzte Welt des Hochadels, sondern überliefert auch tiefgehende Einblicke in die wirtschaftlichen, sozialen, religiösen und politischen Entwicklungen in den besuchten Ländern. Dies ist vor allem für die im politischen System Europas stattfindenden Veränderungen relevant. So führte der Aufstieg Preußens zur Großmacht zu einer Neuordnung des europäischen Mächtesystems. In die Zeit seiner Kavalierstour fallen beispielsweise der Tod des Römisch-Deutschen Kaisers Karl VI. (1685–1740) und der sich daran anschließende Österreichische Erbfolgekrieg mit seinen Auswirkungen auf das europäische Mächtesystem. Besonders aufschlussreich sind die zahlreichen wiedergegebenen Gespräche zwischen den Reisenden und anderen Adligen, Geistlichen und Gelehrten zumeist katholischer Provenienz. Diese ermöglichen vielfältige Einblicke in die Gedanken- und Vorstellungswelt des Verfassers, seiner Mitreisenden und Gesprächspartner. Hieran werden Kontaktzonen für interkonfessionellen Austausch, aber auch Grenzen des Sag- oder Machbaren deutlich: Heinrich XI. und von Geusau waren pietistisch-fromme Lutheraner, die die auf der Reise gemachten Erfahrungen vor ihrem konfessionellen Erfahrungshintergrund spiegelten, werteten und einordneten

Die Edition wurde zunächst mit Hilfe der virtuellen Forschungsumgebung FuD erstellt, die im Rahmen des Projektes Editionenportal Thüringen an der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena (ThULB) implementiert wurde. Nach Einstellung dieses Infrastrukturprojekts fand eine Transformation des FuD-XML in das DTABf im Rahmen eines FAIR-Data-Stipendiums der NFDI4Memory statt. Die Digitalisierung des originalen Brieftagebuchs und einer zeitgenössischen Abschrift erfolgte über die ThULB. Die vorliegende Edition umfasst eine vorlagennahe und zeilengenaue Umschrift der kurrenten Handschrift in moderne lateinische Buchstaben. Eine gründliche Ersttranskription ist erfolgt; eine abschließende Kollationierung steht noch aus. Die XML-Daten umfassen zum gegenwärtigen Zeitpunkt zudem eine grundständige Strukturkodierung (Briefe, Tagebucheinträge, Kopfzeilen, Absätze, Seiten- und Zeilenwechsel) und eine TEI-konforme Auszeichnung grundlegender formal-textkritischer Phänomene (Hervorhebungen, Autorkorrekturen, editorische Konjekturen, Unlesbarkeiten, Abkürzungen mit Auflösungen). Abweichungen der zeitgenössische Abschrift vom originalen Autographen wurden bis dato nicht erfasst. Topographische Informationen der Autorkorrekturen wurden erfasst. Einrückungen am Zeilenbeginn und innerhalb von Zeilen wurden nicht wiedergegeben. Horizontale Leerräume wurden nicht genau, sondern als einfache Leerzeilen wiedergegeben. Für bisher 49 der insgesamt 71 Briefe wurden zudem die darin erwähnten inhaltlich-semantischen Entitäten (Personen/Körperschaften, Gruppen, Geografika, Ereignisse und Objekte (z.B. Bücher, Gebäude, Statuen, Karten, Gemälde etc.)) kodiert und unter Nutzung von GND-Verweisen identifiziert. Ein entsprechendes Register finden Sie auf Github, dort sind auch sämtliche Daten der Edition zu diesem Werk publiziert.

Bogensignaturen: keine Angabe; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: nicht markiert; Geminations-/Abkürzungsstriche: mnarkiert, expandiert; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht markiert; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine; rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: DTABf-getreu; Zeilenumbrüche markiert: ja;




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Zitationshilfe: Geusau, Anton von: Reise Herrn Heinrich d. XI. durch Teutschland Franckr. u. Italien, [1740–1742], S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/geusau_reisetagebuchHeinrichxiReuss_1740/77>, abgerufen am 23.11.2024.