Von der rechten Nutzung der Brache innerhalb der bekannten Brachezeit und der abwech- selnden Ordnung.
Ein guter Ackerverständiger, der seine Ländereyen wohl kennet, weiß seine Brache in gehöriger Ordnung dermaaßen einzutheilen und zu bearbeiten, sie mögen der Gewohnheit nach, wegen der auf einander folgen- den, oder anzubringenden Bestellung mit der Som- merung nothwendig abwechselnden Ruhe, in drey, vier oder sechs Felder abgetheilet seyn, daß er mit de- ren Bestellung von einer Brache bis zur andern her- umkommen kann. Bey der ersten Abtheilung werden sechs Jahre, in beyden folgenden acht bis zwölf er- fordert: dabey man ein jedes einzelnes Feld, um die Tragbarkeit desselben zu unterhalten, noch wieder in zwey gleiche Theile zu vertheilen genöthiget wird. Es hält zwar eine übele Witterung, nicht selten die eine oder andere von den Feldarbeiten auf; doch werden dieselben von ihm mit möglichster Einrichtung derge- stalt nach einander vorgenommen, damit alle Bear- beitung demohngeachtet vollbracht werde, und die
darauf
Von der rechten Nutzung der Brache innerhalb der bekannten Brachezeit und der abwech- ſelnden Ordnung.
Ein guter Ackerverſtaͤndiger, der ſeine Laͤndereyen wohl kennet, weiß ſeine Brache in gehoͤriger Ordnung dermaaßen einzutheilen und zu bearbeiten, ſie moͤgen der Gewohnheit nach, wegen der auf einander folgen- den, oder anzubringenden Beſtellung mit der Som- merung nothwendig abwechſelnden Ruhe, in drey, vier oder ſechs Felder abgetheilet ſeyn, daß er mit de- ren Beſtellung von einer Brache bis zur andern her- umkommen kann. Bey der erſten Abtheilung werden ſechs Jahre, in beyden folgenden acht bis zwoͤlf er- fordert: dabey man ein jedes einzelnes Feld, um die Tragbarkeit deſſelben zu unterhalten, noch wieder in zwey gleiche Theile zu vertheilen genoͤthiget wird. Es haͤlt zwar eine uͤbele Witterung, nicht ſelten die eine oder andere von den Feldarbeiten auf; doch werden dieſelben von ihm mit moͤglichſter Einrichtung derge- ſtalt nach einander vorgenommen, damit alle Bear- beitung demohngeachtet vollbracht werde, und die
darauf
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[[112]/0122]
Von der
rechten Nutzung der Brache
innerhalb
der bekannten Brachezeit und der abwech-
ſelnden Ordnung.
Ein guter Ackerverſtaͤndiger, der ſeine Laͤndereyen
wohl kennet, weiß ſeine Brache in gehoͤriger Ordnung
dermaaßen einzutheilen und zu bearbeiten, ſie moͤgen
der Gewohnheit nach, wegen der auf einander folgen-
den, oder anzubringenden Beſtellung mit der Som-
merung nothwendig abwechſelnden Ruhe, in drey,
vier oder ſechs Felder abgetheilet ſeyn, daß er mit de-
ren Beſtellung von einer Brache bis zur andern her-
umkommen kann. Bey der erſten Abtheilung werden
ſechs Jahre, in beyden folgenden acht bis zwoͤlf er-
fordert: dabey man ein jedes einzelnes Feld, um die
Tragbarkeit deſſelben zu unterhalten, noch wieder in
zwey gleiche Theile zu vertheilen genoͤthiget wird. Es
haͤlt zwar eine uͤbele Witterung, nicht ſelten die eine
oder andere von den Feldarbeiten auf; doch werden
dieſelben von ihm mit moͤglichſter Einrichtung derge-
ſtalt nach einander vorgenommen, damit alle Bear-
beitung demohngeachtet vollbracht werde, und die
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Gleditsch, Johann Gottlieb: Vermischte botanische und ökonomische Abhandlungen. Bd. 3. Berlin, 1789, S. [112]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gleditsch_abhandlungen03_1789/122>, abgerufen am 16.02.2025.
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