stellt sie praktisch dar, indem er die Theile eines Kör- pers, z. B. eines völlig vorwärts gekehrten Gesichtes, von einander abstuft. Hiebey behauptet Beleuchtung ihre Rechte. Diese kommt von der Seite in Betracht, so wie die Haltung von vorn nach der Tiefe zu.
Colorit.
871.
Indem wir nunmehr zur Farbengebung übergehen, setzen wir voraus, daß der Maler überhaupt mit dem Entwurf unserer Farbenlehre bekannt sey und sich ge- wisse Kapitel und Rubriken, die ihn vorzüglich berüh- ren, wohl zu eigen gemacht habe: denn so wird er sich im Stande befinden, das Theoretische sowohl als das Praktische, im Erkennen der Natur und im An- wenden auf die Kunst, mit Leichtigkeit zu behan- deln.
Colorit des Orts.
872.
Die erste Erscheinung des Colorits tritt in der Natur gleich mit der Haltung ein: denn die Luftper-
ſtellt ſie praktiſch dar, indem er die Theile eines Koͤr- pers, z. B. eines voͤllig vorwaͤrts gekehrten Geſichtes, von einander abſtuft. Hiebey behauptet Beleuchtung ihre Rechte. Dieſe kommt von der Seite in Betracht, ſo wie die Haltung von vorn nach der Tiefe zu.
Colorit.
871.
Indem wir nunmehr zur Farbengebung uͤbergehen, ſetzen wir voraus, daß der Maler uͤberhaupt mit dem Entwurf unſerer Farbenlehre bekannt ſey und ſich ge- wiſſe Kapitel und Rubriken, die ihn vorzuͤglich beruͤh- ren, wohl zu eigen gemacht habe: denn ſo wird er ſich im Stande befinden, das Theoretiſche ſowohl als das Praktiſche, im Erkennen der Natur und im An- wenden auf die Kunſt, mit Leichtigkeit zu behan- deln.
Colorit des Orts.
872.
Die erſte Erſcheinung des Colorits tritt in der Natur gleich mit der Haltung ein: denn die Luftper-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f0376"n="322"/>ſtellt ſie praktiſch dar, indem er die Theile eines Koͤr-<lb/>
pers, z. B. eines voͤllig vorwaͤrts gekehrten Geſichtes,<lb/>
von einander abſtuft. Hiebey behauptet Beleuchtung<lb/>
ihre Rechte. Dieſe kommt von der Seite in Betracht,<lb/>ſo wie die Haltung von vorn nach der Tiefe zu.</p></div></div><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><divn="3"><head><hirendition="#b"><hirendition="#g">Colorit</hi>.</hi></head><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><divn="4"><head>871.</head><lb/><p>Indem wir nunmehr zur Farbengebung uͤbergehen,<lb/>ſetzen wir voraus, daß der Maler uͤberhaupt mit dem<lb/>
Entwurf unſerer Farbenlehre bekannt ſey und ſich ge-<lb/>
wiſſe Kapitel und Rubriken, die ihn vorzuͤglich beruͤh-<lb/>
ren, wohl zu eigen gemacht habe: denn ſo wird er<lb/>ſich im Stande befinden, das Theoretiſche ſowohl als<lb/>
das Praktiſche, im Erkennen der Natur und im An-<lb/>
wenden auf die Kunſt, mit Leichtigkeit zu behan-<lb/>
deln.</p></div></div><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><divn="3"><head><hirendition="#b"><hirendition="#g">Colorit des Orts</hi>.</hi></head><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><divn="4"><head>872.</head><lb/><p>Die erſte Erſcheinung des Colorits tritt in der<lb/>
Natur gleich mit der Haltung ein: denn die Luftper-<lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[322/0376]
ſtellt ſie praktiſch dar, indem er die Theile eines Koͤr-
pers, z. B. eines voͤllig vorwaͤrts gekehrten Geſichtes,
von einander abſtuft. Hiebey behauptet Beleuchtung
ihre Rechte. Dieſe kommt von der Seite in Betracht,
ſo wie die Haltung von vorn nach der Tiefe zu.
Colorit.
871.
Indem wir nunmehr zur Farbengebung uͤbergehen,
ſetzen wir voraus, daß der Maler uͤberhaupt mit dem
Entwurf unſerer Farbenlehre bekannt ſey und ſich ge-
wiſſe Kapitel und Rubriken, die ihn vorzuͤglich beruͤh-
ren, wohl zu eigen gemacht habe: denn ſo wird er
ſich im Stande befinden, das Theoretiſche ſowohl als
das Praktiſche, im Erkennen der Natur und im An-
wenden auf die Kunſt, mit Leichtigkeit zu behan-
deln.
Colorit des Orts.
872.
Die erſte Erſcheinung des Colorits tritt in der
Natur gleich mit der Haltung ein: denn die Luftper-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Goethe, Johann Wolfgang von: Zur Farbenlehre. Bd. 1. Tübingen, 1810, S. 322. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/goethe_farbenlehre01_1810/376>, abgerufen am 23.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.