durch den oft schwermüthigen Inhalt ihrer Bilder, auf einen ganz andren Weg gelenkt wurden.
In Betreff der Harmonie, oder mit andern Wor- ten, der künstlichen Stellung und Vertheilung der Farben, sind die Alten, wie wir uns in der Folge zu zeigen bemühen werden, solchen Regeln gefolgt, die ihnen mehrere Mannigfaltigkeit und größern Spiel- raum erlaubten, als die Neuern bey ihrer Weise zu denken und zu malen gehabt haben.
Die antiken Gemälde, welche zu Rom in den Ruinen der Bäder des Titus noch an Ort und Stelle übrig sind; andere bessere, die vor etwa dreyßig Jah- ren in der Villa Negroni ausgegraben und seither nach England gebracht worden; ferner die berühmte aldo- brandinische Hochzeit, welche schon im siebzehnten Jahr- hundert entdeckt und noch jetzt in Rom befindlich ist, sind ohne Zweifel sämmtlich zeitverwandt mit den Ma- lereyen aus Herculanum und Pompeji. Wenigstens ent- sprechen ihre Eigenschaften und Vorzüge einander der- gestalt, daß wenn wir hier noch einiges Nähere über das Colorit, über Anwendung und Austheilung der Farben, wie auch über die Behandlung in der eben erwähnten aldobrandinischen Hochzeit beybringen, sol- ches als von allen den noch vorhandenen antiken Ge- malden besserer Art wird gelten können.
Beabsichtigter Kürze wegen müssen wir annehmen, unseren Lesern sey die Darstellung der aldobrandini- schen Hochzeit schon bekannt, und so unterlassen wir
II. 7
durch den oft ſchwermuͤthigen Inhalt ihrer Bilder, auf einen ganz andren Weg gelenkt wurden.
In Betreff der Harmonie, oder mit andern Wor- ten, der kuͤnſtlichen Stellung und Vertheilung der Farben, ſind die Alten, wie wir uns in der Folge zu zeigen bemuͤhen werden, ſolchen Regeln gefolgt, die ihnen mehrere Mannigfaltigkeit und groͤßern Spiel- raum erlaubten, als die Neuern bey ihrer Weiſe zu denken und zu malen gehabt haben.
Die antiken Gemaͤlde, welche zu Rom in den Ruinen der Baͤder des Titus noch an Ort und Stelle uͤbrig ſind; andere beſſere, die vor etwa dreyßig Jah- ren in der Villa Negroni ausgegraben und ſeither nach England gebracht worden; ferner die beruͤhmte aldo- brandiniſche Hochzeit, welche ſchon im ſiebzehnten Jahr- hundert entdeckt und noch jetzt in Rom befindlich iſt, ſind ohne Zweifel ſaͤmmtlich zeitverwandt mit den Ma- lereyen aus Herculanum und Pompeji. Wenigſtens ent- ſprechen ihre Eigenſchaften und Vorzuͤge einander der- geſtalt, daß wenn wir hier noch einiges Naͤhere uͤber das Colorit, uͤber Anwendung und Austheilung der Farben, wie auch uͤber die Behandlung in der eben erwaͤhnten aldobrandiniſchen Hochzeit beybringen, ſol- ches als von allen den noch vorhandenen antiken Ge- malden beſſerer Art wird gelten koͤnnen.
Beabſichtigter Kuͤrze wegen muͤſſen wir annehmen, unſeren Leſern ſey die Darſtellung der aldobrandini- ſchen Hochzeit ſchon bekannt, und ſo unterlaſſen wir
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durch den oft ſchwermuͤthigen Inhalt ihrer Bilder, auf
einen ganz andren Weg gelenkt wurden.
In Betreff der Harmonie, oder mit andern Wor-
ten, der kuͤnſtlichen Stellung und Vertheilung der
Farben, ſind die Alten, wie wir uns in der Folge zu
zeigen bemuͤhen werden, ſolchen Regeln gefolgt, die
ihnen mehrere Mannigfaltigkeit und groͤßern Spiel-
raum erlaubten, als die Neuern bey ihrer Weiſe zu
denken und zu malen gehabt haben.
Die antiken Gemaͤlde, welche zu Rom in den
Ruinen der Baͤder des Titus noch an Ort und Stelle
uͤbrig ſind; andere beſſere, die vor etwa dreyßig Jah-
ren in der Villa Negroni ausgegraben und ſeither nach
England gebracht worden; ferner die beruͤhmte aldo-
brandiniſche Hochzeit, welche ſchon im ſiebzehnten Jahr-
hundert entdeckt und noch jetzt in Rom befindlich iſt,
ſind ohne Zweifel ſaͤmmtlich zeitverwandt mit den Ma-
lereyen aus Herculanum und Pompeji. Wenigſtens ent-
ſprechen ihre Eigenſchaften und Vorzuͤge einander der-
geſtalt, daß wenn wir hier noch einiges Naͤhere uͤber
das Colorit, uͤber Anwendung und Austheilung der
Farben, wie auch uͤber die Behandlung in der eben
erwaͤhnten aldobrandiniſchen Hochzeit beybringen, ſol-
ches als von allen den noch vorhandenen antiken Ge-
malden beſſerer Art wird gelten koͤnnen.
Beabſichtigter Kuͤrze wegen muͤſſen wir annehmen,
unſeren Leſern ſey die Darſtellung der aldobrandini-
ſchen Hochzeit ſchon bekannt, und ſo unterlaſſen wir
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Goethe, Johann Wolfgang von: Zur Farbenlehre. Bd. 2. Tübingen, 1810, S. 97. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/goethe_farbenlehre02_1810/131>, abgerufen am 21.11.2024.
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