Reinecke hörte nicht gern des Königs be- dächtige Rede, Sprach: so weis' ich euch doch nicht fern von hinnen, als hättet Ihr am Jordan zu suchen. Wie schien ich euch jetzo verdächtig? Nächst, ich bleibe dabey, ist alles in Flandern zu finden. Laßt uns einige fragen; es mag es ein an- drer versichern. Kreckelborn! Hüsterlo! sagte ich, und also heißen die Nahmen. Lampen rief er darauf; und Lampe zauderte bebend. Reinecke rief: so komm nur getrost, der Kö- nig begehrt euch, Will, ihr sollt bey Eid und bey Pflicht, die ihr neulich geleistet, Wahrhaft reden; so zeiget denn an, wofern ihr es wisset,
Reinecke hoͤrte nicht gern des Koͤnigs be- daͤchtige Rede, Sprach: so weis' ich euch doch nicht fern von hinnen, als haͤttet Ihr am Jordan zu suchen. Wie schien ich euch jetzo verdaͤchtig? Naͤchst, ich bleibe dabey, ist alles in Flandern zu finden. Laßt uns einige fragen; es mag es ein an- drer versichern. Kreckelborn! Huͤsterlo! sagte ich, und also heißen die Nahmen. Lampen rief er darauf; und Lampe zauderte bebend. Reinecke rief: so komm nur getrost, der Koͤ- nig begehrt euch, Will, ihr sollt bey Eid und bey Pflicht, die ihr neulich geleistet, Wahrhaft reden; so zeiget denn an, wofern ihr es wisset,
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Reinecke hoͤrte nicht gern des Koͤnigs be-
daͤchtige Rede,
Sprach: so weis' ich euch doch nicht fern von
hinnen, als haͤttet
Ihr am Jordan zu suchen. Wie schien ich
euch jetzo verdaͤchtig?
Naͤchst, ich bleibe dabey, ist alles in Flandern
zu finden.
Laßt uns einige fragen; es mag es ein an-
drer versichern.
Kreckelborn! Huͤsterlo! sagte ich, und also
heißen die Nahmen.
Lampen rief er darauf; und Lampe zauderte
bebend.
Reinecke rief: so komm nur getrost, der Koͤ-
nig begehrt euch,
Will, ihr sollt bey Eid und bey Pflicht, die
ihr neulich geleistet,
Wahrhaft reden; so zeiget denn an, wofern
ihr es wisset,
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Goethe, Johann Wolfgang von: Reinecke Fuchs. In zwölf Gesängen. Berlin, 1794 (= Goethe's Neue Schriften, Bd. 2), S. 183. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/goethe_reineke_1794/191>, abgerufen am 27.11.2024.
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