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Goethe, Johann Wolfgang von: Die Wahlverwandtschaften. Bd. 1. Tübingen, 1809.

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gemeinsame Gute muß durch das unumschränkte
Majestätsrecht gefördert werden.

Indem sie standen und sprachen, bettelte
sie ein Mensch an, der mehr frech als be¬
dürftig aussah. Eduard, ungern unterbrochen
und beunruhigt, schalt ihn, nachdem er ihn
einigemal vergebens gelassener abgewiesen hatte;
als aber der Kerl sich murrend, ja gegen¬
scheltend, mit kleinen Schritten entfernte, auf
die Rechte des Bettlers trotzte, dem man
wohl ein Almosen versagen, ihn aber nicht
beleidigen dürfe, weil er so gut wie jeder an¬
dere unter dem Schutze Gottes und der Obrig¬
keit stehe, kam Eduard ganz aus der Fassung.

Der Hauptmann, ihn zu begütigen, sagte
darauf: laß uns diesen Vorfall als eine Auf¬
forderung annehmen, unsere ländliche Polizey
auch hierüber zu erstrecken. Almosen muß man
einmal geben; man thut aber besser, wenn
man sie nicht selbst giebt, besonders zu Hause.

gemeinſame Gute muß durch das unumſchraͤnkte
Majeſtaͤtsrecht gefoͤrdert werden.

Indem ſie ſtanden und ſprachen, bettelte
ſie ein Menſch an, der mehr frech als be¬
duͤrftig ausſah. Eduard, ungern unterbrochen
und beunruhigt, ſchalt ihn, nachdem er ihn
einigemal vergebens gelaſſener abgewieſen hatte;
als aber der Kerl ſich murrend, ja gegen¬
ſcheltend, mit kleinen Schritten entfernte, auf
die Rechte des Bettlers trotzte, dem man
wohl ein Almoſen verſagen, ihn aber nicht
beleidigen duͤrfe, weil er ſo gut wie jeder an¬
dere unter dem Schutze Gottes und der Obrig¬
keit ſtehe, kam Eduard ganz aus der Faſſung.

Der Hauptmann, ihn zu beguͤtigen, ſagte
darauf: laß uns dieſen Vorfall als eine Auf¬
forderung annehmen, unſere laͤndliche Polizey
auch hieruͤber zu erſtrecken. Almoſen muß man
einmal geben; man thut aber beſſer, wenn
man ſie nicht ſelbſt giebt, beſonders zu Hauſe.

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[117/0122] gemeinſame Gute muß durch das unumſchraͤnkte Majeſtaͤtsrecht gefoͤrdert werden. Indem ſie ſtanden und ſprachen, bettelte ſie ein Menſch an, der mehr frech als be¬ duͤrftig ausſah. Eduard, ungern unterbrochen und beunruhigt, ſchalt ihn, nachdem er ihn einigemal vergebens gelaſſener abgewieſen hatte; als aber der Kerl ſich murrend, ja gegen¬ ſcheltend, mit kleinen Schritten entfernte, auf die Rechte des Bettlers trotzte, dem man wohl ein Almoſen verſagen, ihn aber nicht beleidigen duͤrfe, weil er ſo gut wie jeder an¬ dere unter dem Schutze Gottes und der Obrig¬ keit ſtehe, kam Eduard ganz aus der Faſſung. Der Hauptmann, ihn zu beguͤtigen, ſagte darauf: laß uns dieſen Vorfall als eine Auf¬ forderung annehmen, unſere laͤndliche Polizey auch hieruͤber zu erſtrecken. Almoſen muß man einmal geben; man thut aber beſſer, wenn man ſie nicht ſelbſt giebt, beſonders zu Hauſe.

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Zitationshilfe: Goethe, Johann Wolfgang von: Die Wahlverwandtschaften. Bd. 1. Tübingen, 1809, S. 117. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/goethe_wahlverw01_1809/122>, abgerufen am 24.11.2024.