Günther, Karl Gottlob: Europäisches Völkerrecht in Friedenszeiten nach Vernunft, Verträgen und Herkommen, mit Anwendung auf die teutschen Reichsstände. Bd. 1. Altenburg, 1787.und den europäischen insbesondere. §. 5. Ausdrücklich oder stilschweigend. Die Anerkennung der Unabhängigkeit kan entweder Eine ausdrückliche Anerkennung erfolgte unter Vereinigten Niederlanden, welche nicht nur Der Krimm gestand die ottomannische Pforte Die vereinigren Staaten von Nordameri- Stilschweigend geschah die Unabhängigkeits- Der Eidgenossenschaft vom teutschen Reiche nabr. F 4
und den europaͤiſchen insbeſondere. §. 5. Ausdruͤcklich oder ſtilſchweigend. Die Anerkennung der Unabhaͤngigkeit kan entweder Eine ausdruͤckliche Anerkennung erfolgte unter Vereinigten Niederlanden, welche nicht nur Der Krimm geſtand die ottomanniſche Pforte Die vereinigren Staaten von Nordameri- Stilſchweigend geſchah die Unabhaͤngigkeits- Der Eidgenoſſenſchaft vom teutſchen Reiche nabr. F 4
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und den europaͤiſchen insbeſondere.
§. 5.
Ausdruͤcklich oder ſtilſchweigend.
Die Anerkennung der Unabhaͤngigkeit kan entweder
ausdruͤcklich, durch foͤrmliche Vertraͤge, Friedensſchluͤſſe
ꝛc. oder auch durch ſolche Handlungen geſchehen, welche
die Anerkennung der Freiheit nothwendig vorausſetzen;
wohin z. B. die Annehmung foͤrmlicher Geſandten von
einem ſolchen Volke ꝛc. zu rechnen. Beide Arten finden
ſowohl von Seiten des die Oberherſchaft bisher behaup-
tenden Staats, als auch der uͤbrigen dabey beſonders
nicht intereſſirten Nazionen Statt.
Eine ausdruͤckliche Anerkennung erfolgte unter
andern bey den
Vereinigten Niederlanden, welche nicht nur
durch den Waffenſtilſtand vom 9. April 1609. mit
Spanien und dem Hauſe Oeſterreich, ſondern auch
hauptſaͤchlich im Muͤnſterſchen Frieden zwiſchen Spanien
und den vereinigten Niederlanden vom 30. Jannuar
1648. Art. 1. fuͤr einen freien und unabhaͤngigen Staat
erklaͤrt wurden.
Der Krimm geſtand die ottomanniſche Pforte
im Frieden zu Kaingard mit Rußland vom 10/21. Jul.
1774. Art. 3. die Unabhaͤngigkeit zu. Mercure hiſt.
Oct. 1774. p. 443.
Die vereinigren Staaten von Nordameri-
ka erhielten in den Friedens-Praͤliminarien vom 30.
Novbr. 1782 und in dem Definitiv. Frieden vom 3.
Sept. 1783 mit Grosbritannien Art. 1. ihre Freiheit
und die Rechte eines freien, unabhaͤngigen und ſouve-
rainen Staats.
Stilſchweigend geſchah die Unabhaͤngigkeits-
Erkennung
Der Eidgenoſſenſchaft vom teutſchen Reiche
im weſtphaͤliſchen Frieden 1648. [Muͤnſter. Art. 8. Oß-
nabr.
F 4
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