Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Günther, Karl Gottlob: Europäisches Völkerrecht in Friedenszeiten nach Vernunft, Verträgen und Herkommen, mit Anwendung auf die teutschen Reichsstände. Bd. 1. Altenburg, 1787.

Bild:
<< vorherige Seite
Vorerinnerung.

Ob aber die Ausführung meiner Absicht und
der Erwartung des Publikums entspreche? muß
ich der Beurteilung der Kenner überlassen. An
meinen Bemühungen hat es indes nicht gefehlt.
Ich habe bey ieder Materie die natürlichen Grund-
sätze vorausgeschickt und deren Bestätigung oder
Abänderung durch das practische Völkerrecht be-
merklich zu machen gesucht. Dabey sind iederzeit
die vorzüglichsten Schriftsteller, sowohl die algemei-
nen als auch die besondern, soviel ich deren habe
erlangen können, zu Rathe gezogen worden. Ich
habe ihre Grundsätze mit einander verglichen und die
wichtigsten Abweichungen, wo mir es nöthig ge-
schienen, angezeigt. Zuweilen hielt ich es für rath-
sam, die Stellen ihrer Werke selbst wörtlich in den
Noten beyzufügen, damit man ihre Meinung desto
besser beurteilen und das öftere Nachschlagen erspa-
ren könnte. In Ansehung der zu Bestärkung des
europäischen Völkerrechts nothwendigen Beispiele
habe ich aus den Staatsschriften und andern Mate-
rialien eine Auswahl gemacht, und nur die merk-
würdigsten und treffendsten aufgenommen. Etwas
ganz neues kan und wird man in diesem Werke nicht
erwarten. Das Verdienst desselben soll blos in ge-
höriger systematischer Zusammenstellung der bereits

vorhan-
Vorerinnerung.

Ob aber die Ausfuͤhrung meiner Abſicht und
der Erwartung des Publikums entſpreche? muß
ich der Beurteilung der Kenner uͤberlaſſen. An
meinen Bemuͤhungen hat es indes nicht gefehlt.
Ich habe bey ieder Materie die natuͤrlichen Grund-
ſaͤtze vorausgeſchickt und deren Beſtaͤtigung oder
Abaͤnderung durch das practiſche Voͤlkerrecht be-
merklich zu machen geſucht. Dabey ſind iederzeit
die vorzuͤglichſten Schriftſteller, ſowohl die algemei-
nen als auch die beſondern, ſoviel ich deren habe
erlangen koͤnnen, zu Rathe gezogen worden. Ich
habe ihre Grundſaͤtze mit einander verglichen und die
wichtigſten Abweichungen, wo mir es noͤthig ge-
ſchienen, angezeigt. Zuweilen hielt ich es fuͤr rath-
ſam, die Stellen ihrer Werke ſelbſt woͤrtlich in den
Noten beyzufuͤgen, damit man ihre Meinung deſto
beſſer beurteilen und das oͤftere Nachſchlagen erſpa-
ren koͤnnte. In Anſehung der zu Beſtaͤrkung des
europaͤiſchen Voͤlkerrechts nothwendigen Beiſpiele
habe ich aus den Staatsſchriften und andern Mate-
rialien eine Auswahl gemacht, und nur die merk-
wuͤrdigſten und treffendſten aufgenommen. Etwas
ganz neues kan und wird man in dieſem Werke nicht
erwarten. Das Verdienſt deſſelben ſoll blos in ge-
hoͤriger ſyſtematiſcher Zuſammenſtellung der bereits

vorhan-
<TEI>
  <text>
    <front>
      <div n="1">
        <pb facs="#f0021"/>
        <fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Vorerinnerung</hi>.</fw><lb/>
        <p>Ob aber die Ausfu&#x0364;hrung meiner Ab&#x017F;icht und<lb/>
der Erwartung des Publikums ent&#x017F;preche? muß<lb/>
ich der Beurteilung der Kenner u&#x0364;berla&#x017F;&#x017F;en. An<lb/>
meinen Bemu&#x0364;hungen hat es indes nicht gefehlt.<lb/>
Ich habe bey ieder Materie die natu&#x0364;rlichen Grund-<lb/>
&#x017F;a&#x0364;tze vorausge&#x017F;chickt und deren Be&#x017F;ta&#x0364;tigung oder<lb/>
Aba&#x0364;nderung durch das practi&#x017F;che Vo&#x0364;lkerrecht be-<lb/>
merklich zu machen ge&#x017F;ucht. Dabey &#x017F;ind iederzeit<lb/>
die vorzu&#x0364;glich&#x017F;ten Schrift&#x017F;teller, &#x017F;owohl die algemei-<lb/>
nen als auch die be&#x017F;ondern, &#x017F;oviel ich deren habe<lb/>
erlangen ko&#x0364;nnen, zu Rathe gezogen worden. Ich<lb/>
habe ihre Grund&#x017F;a&#x0364;tze mit einander verglichen und die<lb/>
wichtig&#x017F;ten Abweichungen, wo mir es no&#x0364;thig ge-<lb/>
&#x017F;chienen, angezeigt. Zuweilen hielt ich es fu&#x0364;r rath-<lb/>
&#x017F;am, die Stellen ihrer Werke &#x017F;elb&#x017F;t wo&#x0364;rtlich in den<lb/>
Noten beyzufu&#x0364;gen, damit man ihre Meinung de&#x017F;to<lb/>
be&#x017F;&#x017F;er beurteilen und das o&#x0364;ftere Nach&#x017F;chlagen er&#x017F;pa-<lb/>
ren ko&#x0364;nnte. In An&#x017F;ehung der zu Be&#x017F;ta&#x0364;rkung des<lb/>
europa&#x0364;i&#x017F;chen Vo&#x0364;lkerrechts nothwendigen Bei&#x017F;piele<lb/>
habe ich aus den Staats&#x017F;chriften und andern Mate-<lb/>
rialien eine Auswahl gemacht, und nur die merk-<lb/>
wu&#x0364;rdig&#x017F;ten und treffend&#x017F;ten aufgenommen. Etwas<lb/>
ganz neues kan und wird man in die&#x017F;em Werke nicht<lb/>
erwarten. Das Verdien&#x017F;t de&#x017F;&#x017F;elben &#x017F;oll blos in ge-<lb/>
ho&#x0364;riger &#x017F;y&#x017F;temati&#x017F;cher Zu&#x017F;ammen&#x017F;tellung der bereits<lb/>
<fw place="bottom" type="catch">vorhan-</fw><lb/></p>
      </div>
    </front>
  </text>
</TEI>
[0021] Vorerinnerung. Ob aber die Ausfuͤhrung meiner Abſicht und der Erwartung des Publikums entſpreche? muß ich der Beurteilung der Kenner uͤberlaſſen. An meinen Bemuͤhungen hat es indes nicht gefehlt. Ich habe bey ieder Materie die natuͤrlichen Grund- ſaͤtze vorausgeſchickt und deren Beſtaͤtigung oder Abaͤnderung durch das practiſche Voͤlkerrecht be- merklich zu machen geſucht. Dabey ſind iederzeit die vorzuͤglichſten Schriftſteller, ſowohl die algemei- nen als auch die beſondern, ſoviel ich deren habe erlangen koͤnnen, zu Rathe gezogen worden. Ich habe ihre Grundſaͤtze mit einander verglichen und die wichtigſten Abweichungen, wo mir es noͤthig ge- ſchienen, angezeigt. Zuweilen hielt ich es fuͤr rath- ſam, die Stellen ihrer Werke ſelbſt woͤrtlich in den Noten beyzufuͤgen, damit man ihre Meinung deſto beſſer beurteilen und das oͤftere Nachſchlagen erſpa- ren koͤnnte. In Anſehung der zu Beſtaͤrkung des europaͤiſchen Voͤlkerrechts nothwendigen Beiſpiele habe ich aus den Staatsſchriften und andern Mate- rialien eine Auswahl gemacht, und nur die merk- wuͤrdigſten und treffendſten aufgenommen. Etwas ganz neues kan und wird man in dieſem Werke nicht erwarten. Das Verdienſt deſſelben ſoll blos in ge- hoͤriger ſyſtematiſcher Zuſammenſtellung der bereits vorhan-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/guenther_voelkerrecht01_1787
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/guenther_voelkerrecht01_1787/21
Zitationshilfe: Günther, Karl Gottlob: Europäisches Völkerrecht in Friedenszeiten nach Vernunft, Verträgen und Herkommen, mit Anwendung auf die teutschen Reichsstände. Bd. 1. Altenburg, 1787, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/guenther_voelkerrecht01_1787/21>, abgerufen am 05.05.2024.