Günther, Karl Gottlob: Europäisches Völkerrecht in Friedenszeiten nach Vernunft, Verträgen und Herkommen, mit Anwendung auf die teutschen Reichsstände. Bd. 1. Altenburg, 1787.Von der Macht der Nazionen Oesterreich blieb im Besitz des grösten Theils der spani-schen Lande in Italien, Sicilien ausgenommen, welches an Savoyen kam. In der Folge erwarb die spanische Linie des Hauses Burbon in der Quadrupelallianz, dem Wiener und Aachner Frieden etc. ansehnliche Lande, als Neapel, Sicilien und Parma. Im Jahr 1752 errichte- ten Spanien, Sardinien und Oesterreich des Gleichge- wichts und der Ruhe in Italien wegen einen Tractat a], und der König von Sicilien stelte, als er 1759 die Kron Spanien erhielt, und ersteres Reich seinem dritten Prin- zen abtrat, zugleich fest, daß diese beiden Königreiche in Zukunft iederzeit von einander getrennt und von ver- schiedenen Regenten beherscht werden solten. Itzt ist seit langer Zeit von einer Gefahr in Ansehung dieses Gleichgewichts nichts zu vernehmen gewesen b]. a] Mosers Beiträge in Friedensz. 1. Th. S. 79. b] Ebendesselben Versuch 1. Th. S. 73. u. f. §. 22. Gleichgewicht im teutschen Reiche. Teutschland komt in Rücksicht des Gleichgewichts ob-
Von der Macht der Nazionen Oeſterreich blieb im Beſitz des groͤſten Theils der ſpani-ſchen Lande in Italien, Sicilien ausgenommen, welches an Savoyen kam. In der Folge erwarb die ſpaniſche Linie des Hauſes Burbon in der Quadrupelallianz, dem Wiener und Aachner Frieden ꝛc. anſehnliche Lande, als Neapel, Sicilien und Parma. Im Jahr 1752 errichte- ten Spanien, Sardinien und Oeſterreich des Gleichge- wichts und der Ruhe in Italien wegen einen Tractat a], und der Koͤnig von Sicilien ſtelte, als er 1759 die Kron Spanien erhielt, und erſteres Reich ſeinem dritten Prin- zen abtrat, zugleich feſt, daß dieſe beiden Koͤnigreiche in Zukunft iederzeit von einander getrennt und von ver- ſchiedenen Regenten beherſcht werden ſolten. Itzt iſt ſeit langer Zeit von einer Gefahr in Anſehung dieſes Gleichgewichts nichts zu vernehmen geweſen b]. a] Moſers Beitraͤge in Friedensz. 1. Th. S. 79. b] Ebendeſſelben Verſuch 1. Th. S. 73. u. f. §. 22. Gleichgewicht im teutſchen Reiche. Teutſchland komt in Ruͤckſicht des Gleichgewichts ob-
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Von der Macht der Nazionen
Oeſterreich blieb im Beſitz des groͤſten Theils der ſpani-
ſchen Lande in Italien, Sicilien ausgenommen, welches
an Savoyen kam. In der Folge erwarb die ſpaniſche
Linie des Hauſes Burbon in der Quadrupelallianz, dem
Wiener und Aachner Frieden ꝛc. anſehnliche Lande, als
Neapel, Sicilien und Parma. Im Jahr 1752 errichte-
ten Spanien, Sardinien und Oeſterreich des Gleichge-
wichts und der Ruhe in Italien wegen einen Tractat a],
und der Koͤnig von Sicilien ſtelte, als er 1759 die Kron
Spanien erhielt, und erſteres Reich ſeinem dritten Prin-
zen abtrat, zugleich feſt, daß dieſe beiden Koͤnigreiche
in Zukunft iederzeit von einander getrennt und von ver-
ſchiedenen Regenten beherſcht werden ſolten. Itzt iſt
ſeit langer Zeit von einer Gefahr in Anſehung dieſes
Gleichgewichts nichts zu vernehmen geweſen b].
a] Moſers Beitraͤge in Friedensz. 1. Th. S. 79.
b] Ebendeſſelben Verſuch 1. Th. S. 73. u. f.
§. 22.
Gleichgewicht im teutſchen Reiche.
Teutſchland komt in Ruͤckſicht des Gleichgewichts
doppelt in Anſchlag. Einmal traͤgt die conſtitutions-
maͤſige Fortdauer dieſer aus mehrern obgleich nicht voͤllig
ſouverainen Staaten zuſammengeſezten ſonderbaren Mo-
narchie zu Erhaltung des algemeinen Gleichgewichts in
Europa nicht wenig bey; wie dies die uͤbrigen Nazionen
bey verſchiedenen Gelegenheiten erkant haben. Dann
aber haͤngt iene Fortdauer ſelbſt von einem gewiſſen
Gleichgewichte der Macht unter den einzelnen Gliedern
dieſes Staatskoͤrpers gegeneinander und gegen deſſen
Oberhaupt ab. Je enger die Verbindung iſt, worinn
mehrere Staaten leben, und ie nothwendiger die Be-
ob-
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