Das daran werfen muss so geschehen, dass der Ball nur streift und mithin weiter fortfliegt, und der Werfende muss dann schnell ins Mal laufen. Das Warum siehe unter 3 in e.
b) Wann kein Schläger im Male ist. Dann nimmt der Aufwerfer den Ball, rust wieder seinen mitdienenden Gespielen zu: herein! und wirft den Ball unter dem Ausrufe: verbrannt! in schrä- ger Richtung gegen den Boden des Males, so dass er weiter fortfliegt und nicht gleich liegen bleibt. Ursach siehe unten 3. e. Er selbst aber darf beym Werfen nicht innerhalb des Bogens A B stehn, und muss nach dem Wurfe gleich hinein springen.
3. Berühren oder werfen. Kein Schläger darf sich ausser dem Male mit dem Balle berühren, d. i. werfen lassen, sonst hat seine Parthey den Schlag verloren. Dieses Gesetz ist sehr wirksam und äu- sert sich in den folgenden Fällen.
a) Hat der Schläger den Ball getroffen, so läuft er nach 1. 2. 3. u. s. w. fort, bis der Ball ins Mal geworfen ist, alsdann darf er nicht weiter, son- dern muss auf dem freyen Platze stehn bleiben, wo er ist, bis ein neuer Schlag geschiehet oder der Ball auf sonst eine Art aus dem Male kömmt.
Lässt er sich nun bey diesem Laufen von ir- gend einem Dienenden werfen: so ist der Schlag für seine Parthey weg. -- Es ist schon oben ge- sagt, dass der Schläger im Male das Recht zu 3
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Das daran werfen muſs ſo geſchehen, daſs der Ball nur ſtreift und mithin weiter fortfliegt, und der Werfende muſs dann ſchnell ins Mal laufen. Das Warum ſiehe unter 3 in e.
b) Wann kein Schläger im Male iſt. Dann nimmt der Aufwerfer den Ball, ruſt wieder ſeinen mitdienenden Geſpielen zu: herein! und wirft den Ball unter dem Ausrufe: verbrannt! in ſchrä- ger Richtung gegen den Boden des Males, ſo daſs er weiter fortfliegt und nicht gleich liegen bleibt. Urſach ſiehe unten 3. e. Er ſelbſt aber darf beym Werfen nicht innerhalb des Bogens A B ſtehn, und muſs nach dem Wurfe gleich hinein ſpringen.
3. Berühren oder werfen. Kein Schläger darf ſich auſser dem Male mit dem Balle berühren, d. i. werfen laſſen, ſonſt hat ſeine Parthey den Schlag verloren. Dieſes Geſetz iſt ſehr wirkſam und äu- ſert ſich in den folgenden Fällen.
a) Hat der Schläger den Ball getroffen, ſo läuft er nach 1. 2. 3. u. ſ. w. fort, bis der Ball ins Mal geworfen iſt, alsdann darf er nicht weiter, ſon- dern muſs auf dem freyen Platze ſtehn bleiben, wo er iſt, bis ein neuer Schlag geſchiehet oder der Ball auf ſonſt eine Art aus dem Male kömmt.
Läſst er ſich nun bey dieſem Laufen von ir- gend einem Dienenden werfen: ſo iſt der Schlag für ſeine Parthey weg. — Es iſt ſchon oben ge- ſagt, daſs der Schläger im Male das Recht zu 3
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Das daran werfen muſs ſo geſchehen, daſs der
Ball nur ſtreift und mithin weiter fortfliegt, und
der Werfende muſs dann ſchnell ins Mal laufen.
Das Warum ſiehe unter 3 in e.
b) Wann kein Schläger im Male iſt. Dann
nimmt der Aufwerfer den Ball, ruſt wieder ſeinen
mitdienenden Geſpielen zu: herein! und wirft
den Ball unter dem Ausrufe: verbrannt! in ſchrä-
ger Richtung gegen den Boden des Males, ſo daſs
er weiter fortfliegt und nicht gleich liegen bleibt.
Urſach ſiehe unten 3. e. Er ſelbſt aber darf beym
Werfen nicht innerhalb des Bogens A B ſtehn,
und muſs nach dem Wurfe gleich hinein ſpringen.
3. Berühren oder werfen. Kein Schläger darf
ſich auſser dem Male mit dem Balle berühren, d. i.
werfen laſſen, ſonſt hat ſeine Parthey den Schlag
verloren. Dieſes Geſetz iſt ſehr wirkſam und äu-
ſert ſich in den folgenden Fällen.
a) Hat der Schläger den Ball getroffen, ſo läuft
er nach 1. 2. 3. u. ſ. w. fort, bis der Ball ins Mal
geworfen iſt, alsdann darf er nicht weiter, ſon-
dern muſs auf dem freyen Platze ſtehn bleiben,
wo er iſt, bis ein neuer Schlag geſchiehet oder
der Ball auf ſonſt eine Art aus dem Male kömmt.
Läſst er ſich nun bey dieſem Laufen von ir-
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Guts Muths, Johann Christoph Friedrich: Spiele zur Übung und Erholung des Körpers und Geistes. Schnepfenthal, 1796, S. 81. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gutsmuths_spiele_1796/113>, abgerufen am 25.11.2024.
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