stande im Ausdrucke niedergeschrieben: so wer- fen alle die zusammen gerollten Blätter wieder hinein, vermischen sie, ziehn sie vom neuen, und schreiben ferner unter. Diess wird so lange wie- derholt, bis die Seiten voll geschrieben sind. Zieht Jemand seinen eigenen Nahmen heraus, so muss er mit einem Andern das Blatt vertauschen. Will man diess aber vermeiden, so kann man die Ziehung ganz weglassen und die Einrichtung so treffen, dass Jeder das ledige Blatt, nachdem er seinen Nahmen darauf geschrieben hat, dem Nachbar rechter Hand giebt, und dass alle Blät- ter von Allen nach und nach rechts herum, von Person zu Person, bis an ihren Eigenthümer zu- rückgehen. Die Ziehung hat jedoch andre Vor- züge. Ist man endlich mit dem Niederschreiben der Bemerkungen fertig, so wählt man einen zum Vorleser. Dieser nimmt die Blätter, sezt sich abgesondert, so dass Niemand einsehen kann, zieht eines nach dem andern aus dem Gefässe, nennt den Namen und liest die darunter geschrie- benen Bemerkungen einzeln vor. Bey jeder hat die genannte Person das Recht, den ihr un- bekannten Kritiker zu errathen. Sie durchspä- het zu dem Ende die Gesichter und sucht ihm hieraus auf die Spur zu kommen. Hierin liegt das Beobachtende des Spiels, und nicht sowohl in den Bemerkungen, welche man niederschreibt
ſtande im Ausdrucke niedergeſchrieben: ſo wer- fen alle die zuſammen gerollten Blätter wieder hinein, vermiſchen ſie, ziehn ſie vom neuen, und ſchreiben ferner unter. Dieſs wird ſo lange wie- derholt, bis die Seiten voll geſchrieben ſind. Zieht Jemand ſeinen eigenen Nahmen heraus, ſo muſs er mit einem Andern das Blatt vertauſchen. Will man dieſs aber vermeiden, ſo kann man die Ziehung ganz weglaſſen und die Einrichtung ſo treffen, daſs Jeder das ledige Blatt, nachdem er ſeinen Nahmen darauf geſchrieben hat, dem Nachbar rechter Hand giebt, und daſs alle Blät- ter von Allen nach und nach rechts herum, von Perſon zu Perſon, bis an ihren Eigenthümer zu- rückgehen. Die Ziehung hat jedoch andre Vor- züge. Iſt man endlich mit dem Niederſchreiben der Bemerkungen fertig, ſo wählt man einen zum Vorleſer. Dieſer nimmt die Blätter, ſezt ſich abgeſondert, ſo daſs Niemand einſehen kann, zieht eines nach dem andern aus dem Gefäſse, nennt den Namen und lieſt die darunter geſchrie- benen Bemerkungen einzeln vor. Bey jeder hat die genannte Perſon das Recht, den ihr un- bekannten Kritiker zu errathen. Sie durchſpä- het zu dem Ende die Geſichter und ſucht ihm hieraus auf die Spur zu kommen. Hierin liegt das Beobachtende des Spiels, und nicht ſowohl in den Bemerkungen, welche man niederſchreibt
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ſtande im Ausdrucke niedergeſchrieben: ſo wer-
fen alle die zuſammen gerollten Blätter wieder
hinein, vermiſchen ſie, ziehn ſie vom neuen, und
ſchreiben ferner unter. Dieſs wird ſo lange wie-
derholt, bis die Seiten voll geſchrieben ſind.
Zieht Jemand ſeinen eigenen Nahmen heraus, ſo
muſs er mit einem Andern das Blatt vertauſchen.
Will man dieſs aber vermeiden, ſo kann man
die Ziehung ganz weglaſſen und die Einrichtung
ſo treffen, daſs Jeder das ledige Blatt, nachdem
er ſeinen Nahmen darauf geſchrieben hat, dem
Nachbar rechter Hand giebt, und daſs alle Blät-
ter von Allen nach und nach rechts herum, von
Perſon zu Perſon, bis an ihren Eigenthümer zu-
rückgehen. Die Ziehung hat jedoch andre Vor-
züge. Iſt man endlich mit dem Niederſchreiben
der Bemerkungen fertig, ſo wählt man einen
zum Vorleſer. Dieſer nimmt die Blätter, ſezt ſich
abgeſondert, ſo daſs Niemand einſehen kann,
zieht eines nach dem andern aus dem Gefäſse,
nennt den Namen und lieſt die darunter geſchrie-
benen Bemerkungen einzeln vor. Bey jeder
hat die genannte Perſon das Recht, den ihr un-
bekannten Kritiker zu errathen. Sie durchſpä-
het zu dem Ende die Geſichter und ſucht ihm
hieraus auf die Spur zu kommen. Hierin liegt
das Beobachtende des Spiels, und nicht ſowohl in
den Bemerkungen, welche man niederſchreibt
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Guts Muths, Johann Christoph Friedrich: Spiele zur Übung und Erholung des Körpers und Geistes. Schnepfenthal, 1796, S. 303. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gutsmuths_spiele_1796/335>, abgerufen am 24.11.2024.
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