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Gutzkow, Karl: Die Zeitgenossen. 2. Bd. 2. Aufl. Pforzheim, 1842.

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nachdrucken, sondern in einem Lande, wo die Wissenschaft so große Triumphe gefeiert hat und man möchte fast sagen, ein literarisches Bewußtseyn das politische ersezt, druckt noch eine Provinz der andern, der Süden dem Norden nach. Ein Hauptgrund dieses mangelhaften Zustandes liegt in dem anmaßlichen Vorgeben der Jurisprudenz, daß sich juristisch der Nachdruck entschuldigen lasse. Rom und Griechenland, die die Presse nicht kannten, sollen eine Verletzung der Rechte, die man durch sie erwirbt, gestatten. Man überträgt vom Abschreiben die Analogie auf das Abdrucken und sagt: so wenig unangenehm es dem Horaz war, von seinen Gedichten möglichst viele Abschriften verbreitet zu sehen und so gern er den Sosiern zu Haus und übers Meer den Absatz derselben gestattete, ebenso sollen auch Byron, Schiller und Göthe zufrieden seyn, wenn sie nur ja recht verbreitet werden. Es ist unzart, die Dichter zu zwingen, daß sie nun hier entgegnen müssen: "Wir leben von unsren Gedichten!" Die Juristen lachen darüber, weil die Römer den Verlag nicht kannten. Jm Gegentheil haben sie noch eine Menge Analogien, um nach dem Schema: "wenn ich mich meines Rechtes bediene, thue ich Niemanden Unrecht," den Nachdruck als ein natürliches und ehrliches Gewerb hinzustellen. Denn einmal sagen sie, hab ich das Recht, mit meinem Eigenthum zu machen, was ich will, d. h., ein gekauftes Buchexemplar tausendfältig zu

nachdrucken, sondern in einem Lande, wo die Wissenschaft so große Triumphe gefeiert hat und man möchte fast sagen, ein literarisches Bewußtseyn das politische ersezt, druckt noch eine Provinz der andern, der Süden dem Norden nach. Ein Hauptgrund dieses mangelhaften Zustandes liegt in dem anmaßlichen Vorgeben der Jurisprudenz, daß sich juristisch der Nachdruck entschuldigen lasse. Rom und Griechenland, die die Presse nicht kannten, sollen eine Verletzung der Rechte, die man durch sie erwirbt, gestatten. Man überträgt vom Abschreiben die Analogie auf das Abdrucken und sagt: so wenig unangenehm es dem Horaz war, von seinen Gedichten möglichst viele Abschriften verbreitet zu sehen und so gern er den Sosiern zu Haus und übers Meer den Absatz derselben gestattete, ebenso sollen auch Byron, Schiller und Göthe zufrieden seyn, wenn sie nur ja recht verbreitet werden. Es ist unzart, die Dichter zu zwingen, daß sie nun hier entgegnen müssen: "Wir leben von unsren Gedichten!" Die Juristen lachen darüber, weil die Römer den Verlag nicht kannten. Jm Gegentheil haben sie noch eine Menge Analogien, um nach dem Schema: "wenn ich mich meines Rechtes bediene, thue ich Niemanden Unrecht," den Nachdruck als ein natürliches und ehrliches Gewerb hinzustellen. Denn einmal sagen sie, hab ich das Recht, mit meinem Eigenthum zu machen, was ich will, d. h., ein gekauftes Buchexemplar tausendfältig zu

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[302/0304] nachdrucken, sondern in einem Lande, wo die Wissenschaft so große Triumphe gefeiert hat und man möchte fast sagen, ein literarisches Bewußtseyn das politische ersezt, druckt noch eine Provinz der andern, der Süden dem Norden nach. Ein Hauptgrund dieses mangelhaften Zustandes liegt in dem anmaßlichen Vorgeben der Jurisprudenz, daß sich juristisch der Nachdruck entschuldigen lasse. Rom und Griechenland, die die Presse nicht kannten, sollen eine Verletzung der Rechte, die man durch sie erwirbt, gestatten. Man überträgt vom Abschreiben die Analogie auf das Abdrucken und sagt: so wenig unangenehm es dem Horaz war, von seinen Gedichten möglichst viele Abschriften verbreitet zu sehen und so gern er den Sosiern zu Haus und übers Meer den Absatz derselben gestattete, ebenso sollen auch Byron, Schiller und Göthe zufrieden seyn, wenn sie nur ja recht verbreitet werden. Es ist unzart, die Dichter zu zwingen, daß sie nun hier entgegnen müssen: "Wir leben von unsren Gedichten!" Die Juristen lachen darüber, weil die Römer den Verlag nicht kannten. Jm Gegentheil haben sie noch eine Menge Analogien, um nach dem Schema: "wenn ich mich meines Rechtes bediene, thue ich Niemanden Unrecht," den Nachdruck als ein natürliches und ehrliches Gewerb hinzustellen. Denn einmal sagen sie, hab ich das Recht, mit meinem Eigenthum zu machen, was ich will, d. h., ein gekauftes Buchexemplar tausendfältig zu

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Gutzkow Editionsprojekt: Bereitstellung der Texttranskription. (2013-09-13T12:39:16Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
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Zitationshilfe: Gutzkow, Karl: Die Zeitgenossen. 2. Bd. 2. Aufl. Pforzheim, 1842, S. 302. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gutzkow_zeitgenossen02_1842/304>, abgerufen am 22.11.2024.