einem diametral gegenüberliegenden Interradius zusammengesetzt. Diesen drei Formen der Kreuzaxen entsprechend können wir auch die drei Arten von Kreuzebenen (Meridianebenen, die durch die Kreuzaxen gelegt werden können) unterscheiden: 1) die Strahlebene (strahlige oder radiale Kreuzebene), Planum radiale, ist aus den Medianebenen zweier diametral gegenüberliegender Antimeren zu- sammengesetzt; 2) die Zwischenstrahlebene (zwischenstrahlige oder interradiale Kreuzebene), Planum interradiale, besteht aus den diametral entgegengesetzten Grenzebenen zweier Antimeren-Paare; 3) die Halbstrahlebene (halbstrahlige oder semiradiale Kreuz- ebene), Planum semiradiale, ist aus der Medianebene eines An- timeres und aus der diametral gegenüberliegenden Grenzebene eines Antimeren-Paares zusammengesetzt. (Vergl. Taf. I nebst Erklärung).
Wenn wir diese wesentlichen Unterschiede der drei Arten von Kreuzaxen und der ihnen entsprechenden drei Arten von Kreuz- ebenen festhalten und nun die Zahl derselben mit der Zahl der Anti- meren vergleichen, so ergiebt sich ohne Weiteres in allen Fällen das allgemeine Gesetz: die Zahl der Antimeren (oder die homo- typische Grundzahl) ist gleich der Zahl der Kreuzaxen (oder der Kreuzebenen), gleichviel ob diese Zahl gerade (2n) oder ungerade (2n--1) ist. Wenn die Antimeren-Zahl gerade ist (= 2 n), wie bei den meisten Coelenteraten, so sind die Kreuzaxen von zweierlei Art, und es ist die Hälfte der Kreuzaxen (und Kreuzebenen) radial, die Hälfte interradial, so dass strahlige und zwischenstrahlige alterniren. So sind z. B. bei den Carmariniden (den sechsstrahligen Geryoniden) drei radiale Kreuzebenen vorhanden, in denen die sechs Radialcanäle und die sechs radialen Randbläschen liegen, und drei in- terradiale Kreuzebenen, in denen die sechs interradialen Randbläschen und Mantelspangen liegen; zusammen also sechs Kreuzebenen, gleich der Antimeren-Zahl. (Taf. I, Fig. 1). Ebenso finden wir bei den hexactinoten Anthozoen drei radiale Kreuzebenen, in denen die sechs primären Fächer der perigastrischen Höhle, und drei inter- radiale, in denen die sechs primären Septa der Leibeswand liegen, die jene trennen. Wenn die homotypische Grundzahl dagegen unge- rade (2n--1) ist, wie bei den meisten Echinodermen, so sind alle Kreuzebenen von einerlei Art, nämlich semiradial, und es ist die Hälfte je- der Kreuzaxe ein Radius, die Hälfte ein Interradius (Taf. I, Fig. 6). So sind z. B. bei allen Seesternen mit fünf Antimeren fünf Kreuz- ebenen vorhanden, deren jede zur Hälfte aus der Medianebene eines Armes, zur Hälfte aus der Grenzebene zweier Arme gebildet wird.
Als Zusatz müssen wir diesem wichtigen Gesetze hinzufügen, dass bei einem sehr kleinen Theile der Stauraxonien, und zwar nur bei einem kleinen Theile der Centrepipeden oder der allopolen Hetero-
System der organischen Grundformen.
einem diametral gegenüberliegenden Interradius zusammengesetzt. Diesen drei Formen der Kreuzaxen entsprechend können wir auch die drei Arten von Kreuzebenen (Meridianebenen, die durch die Kreuzaxen gelegt werden können) unterscheiden: 1) die Strahlebene (strahlige oder radiale Kreuzebene), Planum radiale, ist aus den Medianebenen zweier diametral gegenüberliegender Antimeren zu- sammengesetzt; 2) die Zwischenstrahlebene (zwischenstrahlige oder interradiale Kreuzebene), Planum interradiale, besteht aus den diametral entgegengesetzten Grenzebenen zweier Antimeren-Paare; 3) die Halbstrahlebene (halbstrahlige oder semiradiale Kreuz- ebene), Planum semiradiale, ist aus der Medianebene eines An- timeres und aus der diametral gegenüberliegenden Grenzebene eines Antimeren-Paares zusammengesetzt. (Vergl. Taf. I nebst Erklärung).
Wenn wir diese wesentlichen Unterschiede der drei Arten von Kreuzaxen und der ihnen entsprechenden drei Arten von Kreuz- ebenen festhalten und nun die Zahl derselben mit der Zahl der Anti- meren vergleichen, so ergiebt sich ohne Weiteres in allen Fällen das allgemeine Gesetz: die Zahl der Antimeren (oder die homo- typische Grundzahl) ist gleich der Zahl der Kreuzaxen (oder der Kreuzebenen), gleichviel ob diese Zahl gerade (2n) oder ungerade (2n—1) ist. Wenn die Antimeren-Zahl gerade ist (= 2 n), wie bei den meisten Coelenteraten, so sind die Kreuzaxen von zweierlei Art, und es ist die Hälfte der Kreuzaxen (und Kreuzebenen) radial, die Hälfte interradial, so dass strahlige und zwischenstrahlige alterniren. So sind z. B. bei den Carmariniden (den sechsstrahligen Geryoniden) drei radiale Kreuzebenen vorhanden, in denen die sechs Radialcanäle und die sechs radialen Randbläschen liegen, und drei in- terradiale Kreuzebenen, in denen die sechs interradialen Randbläschen und Mantelspangen liegen; zusammen also sechs Kreuzebenen, gleich der Antimeren-Zahl. (Taf. I, Fig. 1). Ebenso finden wir bei den hexactinoten Anthozoen drei radiale Kreuzebenen, in denen die sechs primären Fächer der perigastrischen Höhle, und drei inter- radiale, in denen die sechs primären Septa der Leibeswand liegen, die jene trennen. Wenn die homotypische Grundzahl dagegen unge- rade (2n—1) ist, wie bei den meisten Echinodermen, so sind alle Kreuzebenen von einerlei Art, nämlich semiradial, und es ist die Hälfte je- der Kreuzaxe ein Radius, die Hälfte ein Interradius (Taf. I, Fig. 6). So sind z. B. bei allen Seesternen mit fünf Antimeren fünf Kreuz- ebenen vorhanden, deren jede zur Hälfte aus der Medianebene eines Armes, zur Hälfte aus der Grenzebene zweier Arme gebildet wird.
Als Zusatz müssen wir diesem wichtigen Gesetze hinzufügen, dass bei einem sehr kleinen Theile der Stauraxonien, und zwar nur bei einem kleinen Theile der Centrepipeden oder der allopolen Hetero-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0471"n="432"/><fwplace="top"type="header">System der organischen Grundformen.</fw><lb/>
einem diametral gegenüberliegenden Interradius zusammengesetzt.<lb/>
Diesen drei Formen der Kreuzaxen entsprechend können wir auch<lb/>
die drei Arten von Kreuzebenen (Meridianebenen, die durch die<lb/>
Kreuzaxen gelegt werden können) unterscheiden: 1) die <hirendition="#g">Strahlebene</hi><lb/>
(strahlige oder radiale Kreuzebene), <hirendition="#g">Planum radiale,</hi> ist aus den<lb/>
Medianebenen zweier diametral gegenüberliegender Antimeren zu-<lb/>
sammengesetzt; 2) die <hirendition="#g">Zwischenstrahlebene</hi> (zwischenstrahlige<lb/>
oder interradiale Kreuzebene), <hirendition="#g">Planum interradiale,</hi> besteht aus<lb/>
den diametral entgegengesetzten Grenzebenen zweier Antimeren-Paare;<lb/>
3) die <hirendition="#g">Halbstrahlebene</hi> (halbstrahlige oder semiradiale Kreuz-<lb/>
ebene), <hirendition="#g">Planum semiradiale,</hi> ist aus der Medianebene eines An-<lb/>
timeres und aus der diametral gegenüberliegenden Grenzebene eines<lb/>
Antimeren-Paares zusammengesetzt. (Vergl. Taf. I nebst Erklärung).</p><lb/><p>Wenn wir diese wesentlichen Unterschiede der drei Arten von<lb/>
Kreuzaxen und der ihnen entsprechenden drei Arten von Kreuz-<lb/>
ebenen festhalten und nun die Zahl derselben mit der Zahl der Anti-<lb/>
meren vergleichen, so ergiebt sich ohne Weiteres in allen Fällen das<lb/>
allgemeine Gesetz: <hirendition="#g">die Zahl der Antimeren (oder die homo-<lb/>
typische Grundzahl) ist gleich der Zahl der Kreuzaxen</hi><lb/>
(oder der Kreuzebenen), gleichviel ob diese Zahl gerade (2n) oder<lb/>
ungerade (2n—1) ist. Wenn die Antimeren-Zahl gerade ist (= 2 n),<lb/>
wie bei den meisten Coelenteraten, so sind die Kreuzaxen von<lb/>
zweierlei Art, und es ist die Hälfte der Kreuzaxen (und Kreuzebenen)<lb/>
radial, die Hälfte interradial, so dass strahlige und zwischenstrahlige<lb/>
alterniren. So sind z. B. bei den Carmariniden (den sechsstrahligen<lb/>
Geryoniden) drei radiale Kreuzebenen vorhanden, in denen die sechs<lb/>
Radialcanäle und die sechs radialen Randbläschen liegen, und drei in-<lb/>
terradiale Kreuzebenen, in denen die sechs interradialen Randbläschen<lb/>
und Mantelspangen liegen; zusammen also sechs Kreuzebenen, gleich<lb/>
der Antimeren-Zahl. (Taf. I, Fig. 1). Ebenso finden wir bei den<lb/>
hexactinoten Anthozoen drei radiale Kreuzebenen, in denen die<lb/>
sechs primären Fächer der perigastrischen Höhle, und drei inter-<lb/>
radiale, in denen die sechs primären Septa der Leibeswand liegen,<lb/>
die jene trennen. Wenn die homotypische Grundzahl dagegen unge-<lb/>
rade (2n—1) ist, wie bei den meisten Echinodermen, so sind alle<lb/>
Kreuzebenen von einerlei Art, nämlich semiradial, und es ist die Hälfte je-<lb/>
der Kreuzaxe ein Radius, die Hälfte ein Interradius (Taf. I, Fig. 6).<lb/>
So sind z. B. bei allen Seesternen mit fünf Antimeren fünf Kreuz-<lb/>
ebenen vorhanden, deren jede zur Hälfte aus der Medianebene eines<lb/>
Armes, zur Hälfte aus der Grenzebene zweier Arme gebildet wird.</p><lb/><p>Als Zusatz müssen wir diesem wichtigen Gesetze hinzufügen, dass<lb/>
bei einem sehr kleinen Theile der Stauraxonien, und zwar nur bei<lb/>
einem kleinen Theile der Centrepipeden oder der allopolen Hetero-<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[432/0471]
System der organischen Grundformen.
einem diametral gegenüberliegenden Interradius zusammengesetzt.
Diesen drei Formen der Kreuzaxen entsprechend können wir auch
die drei Arten von Kreuzebenen (Meridianebenen, die durch die
Kreuzaxen gelegt werden können) unterscheiden: 1) die Strahlebene
(strahlige oder radiale Kreuzebene), Planum radiale, ist aus den
Medianebenen zweier diametral gegenüberliegender Antimeren zu-
sammengesetzt; 2) die Zwischenstrahlebene (zwischenstrahlige
oder interradiale Kreuzebene), Planum interradiale, besteht aus
den diametral entgegengesetzten Grenzebenen zweier Antimeren-Paare;
3) die Halbstrahlebene (halbstrahlige oder semiradiale Kreuz-
ebene), Planum semiradiale, ist aus der Medianebene eines An-
timeres und aus der diametral gegenüberliegenden Grenzebene eines
Antimeren-Paares zusammengesetzt. (Vergl. Taf. I nebst Erklärung).
Wenn wir diese wesentlichen Unterschiede der drei Arten von
Kreuzaxen und der ihnen entsprechenden drei Arten von Kreuz-
ebenen festhalten und nun die Zahl derselben mit der Zahl der Anti-
meren vergleichen, so ergiebt sich ohne Weiteres in allen Fällen das
allgemeine Gesetz: die Zahl der Antimeren (oder die homo-
typische Grundzahl) ist gleich der Zahl der Kreuzaxen
(oder der Kreuzebenen), gleichviel ob diese Zahl gerade (2n) oder
ungerade (2n—1) ist. Wenn die Antimeren-Zahl gerade ist (= 2 n),
wie bei den meisten Coelenteraten, so sind die Kreuzaxen von
zweierlei Art, und es ist die Hälfte der Kreuzaxen (und Kreuzebenen)
radial, die Hälfte interradial, so dass strahlige und zwischenstrahlige
alterniren. So sind z. B. bei den Carmariniden (den sechsstrahligen
Geryoniden) drei radiale Kreuzebenen vorhanden, in denen die sechs
Radialcanäle und die sechs radialen Randbläschen liegen, und drei in-
terradiale Kreuzebenen, in denen die sechs interradialen Randbläschen
und Mantelspangen liegen; zusammen also sechs Kreuzebenen, gleich
der Antimeren-Zahl. (Taf. I, Fig. 1). Ebenso finden wir bei den
hexactinoten Anthozoen drei radiale Kreuzebenen, in denen die
sechs primären Fächer der perigastrischen Höhle, und drei inter-
radiale, in denen die sechs primären Septa der Leibeswand liegen,
die jene trennen. Wenn die homotypische Grundzahl dagegen unge-
rade (2n—1) ist, wie bei den meisten Echinodermen, so sind alle
Kreuzebenen von einerlei Art, nämlich semiradial, und es ist die Hälfte je-
der Kreuzaxe ein Radius, die Hälfte ein Interradius (Taf. I, Fig. 6).
So sind z. B. bei allen Seesternen mit fünf Antimeren fünf Kreuz-
ebenen vorhanden, deren jede zur Hälfte aus der Medianebene eines
Armes, zur Hälfte aus der Grenzebene zweier Arme gebildet wird.
Als Zusatz müssen wir diesem wichtigen Gesetze hinzufügen, dass
bei einem sehr kleinen Theile der Stauraxonien, und zwar nur bei
einem kleinen Theile der Centrepipeden oder der allopolen Hetero-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Haeckel, Erich: Generelle Morphologie der Organismen. Bd. 1. Berlin, 1866, S. 432. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haeckel_morphologie01_1866/471>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.