V. Grundformen der Personen. Promorphen der morphologischen Individuen fünfter Ordnung.
Die Personen oder Sprossen, sowohl die solitären, welche isolirt als einzelne Bionten leben, als auch die socialen, welche als Form- Individuen fünfter Ordnung solche sechster Ordnung (Stöcke) zusam- mensetzen, stimmen in ihrer Grundform gewöhnlich mit den Meta- meren überein, aus denen sie aufgebaut sind, und zeigen eine weit grössere promorphologische Mannichfaltigkeit, als die Antimeren. In den verschiedenen Klassen und Stämmen der drei Reiche ist die Grundform der Personen eine äusserst verschiedenartige; wir können hier aber auf deren Aufzählung völlig verzichten, da wir bei dem System der stereometrischen Grundformen, das wir im vorigen Capitel entwickelten, stets vorzugsweise die Person im Auge hatten, und fast bei allen einzelnen Grundformen Beispiele von Personen anführten.
Nur im Allgemeinen mag also daran erinnert werden, dass bei allen höheren Thieren (allen Wirbelthieren, Arthropoden und höheren Würmern) die Zygopleuren-Form (die gleichschenkelige Pyramide) die allgemein maassgebende Grundform ist, und zwar bei den am meisten entwickelten die dipleure, bei den tiefer stehenden die tetrapleure. Bei den Strahlthieren dagegen (Echinodermen und Coelenteraten) wie bei den Phanerogamen, ist die Grundform der Amphipleuren, der autopolen Heterostauren und der homostauren Heteropolen die vorherrschende. Die übrigen Grundformen, in denen die Person noch auftreten kann, finden sich grösstentheils bei Protisten und niederen Pflanzen verkörpert.
Dass sehr oft die Grundform der verschiedenen Metameren bei einer und derselben Person eine verschiedene ist (z. B. bei den ver- schiedenen Blattkreisen einer Blüthe), wurde schon vorher erwähnt, und hinzugefügt, dass in diesen Fällen immer die vollkommenste, am mei- sten differenzirte Grundform als diejenige der Person angesehen wer- den muss. Hier ist nun noch zu bemerken, dass auch sehr oft die Grundform einer und derselben Person in verschiedenen Lebensaltern eine verschiedene sein kann, je nachdem das eine oder das andere Metamer mit seiner maassgebenden Grundform vorwiegend oder allein entwickelt ist. So hat namentlich die Phanerogamen-Blüthe (Ge- schlechts-Person) sehr häufig eine wesentlich andere Grundform, als die Frucht, welche sich daraus entwickelt. Bei den Cruciferen z. B. ist die Promorphe der Blüthe die Tetraphragme, der Frucht die Diphragme, bei den Papilionaceen die Form der Blüthe Pentamphipleure, die der Frucht Eudipleure. Hier muss dann bestimmt das Entwickelungs-Sta- dium der Person angegeben werden, wenn ihre Promorphe bestimmt werden soll.
V. Grundformen der Personen.
V. Grundformen der Personen. Promorphen der morphologischen Individuen fünfter Ordnung.
Die Personen oder Sprossen, sowohl die solitären, welche isolirt als einzelne Bionten leben, als auch die socialen, welche als Form- Individuen fünfter Ordnung solche sechster Ordnung (Stöcke) zusam- mensetzen, stimmen in ihrer Grundform gewöhnlich mit den Meta- meren überein, aus denen sie aufgebaut sind, und zeigen eine weit grössere promorphologische Mannichfaltigkeit, als die Antimeren. In den verschiedenen Klassen und Stämmen der drei Reiche ist die Grundform der Personen eine äusserst verschiedenartige; wir können hier aber auf deren Aufzählung völlig verzichten, da wir bei dem System der stereometrischen Grundformen, das wir im vorigen Capitel entwickelten, stets vorzugsweise die Person im Auge hatten, und fast bei allen einzelnen Grundformen Beispiele von Personen anführten.
Nur im Allgemeinen mag also daran erinnert werden, dass bei allen höheren Thieren (allen Wirbelthieren, Arthropoden und höheren Würmern) die Zygopleuren-Form (die gleichschenkelige Pyramide) die allgemein maassgebende Grundform ist, und zwar bei den am meisten entwickelten die dipleure, bei den tiefer stehenden die tetrapleure. Bei den Strahlthieren dagegen (Echinodermen und Coelenteraten) wie bei den Phanerogamen, ist die Grundform der Amphipleuren, der autopolen Heterostauren und der homostauren Heteropolen die vorherrschende. Die übrigen Grundformen, in denen die Person noch auftreten kann, finden sich grösstentheils bei Protisten und niederen Pflanzen verkörpert.
Dass sehr oft die Grundform der verschiedenen Metameren bei einer und derselben Person eine verschiedene ist (z. B. bei den ver- schiedenen Blattkreisen einer Blüthe), wurde schon vorher erwähnt, und hinzugefügt, dass in diesen Fällen immer die vollkommenste, am mei- sten differenzirte Grundform als diejenige der Person angesehen wer- den muss. Hier ist nun noch zu bemerken, dass auch sehr oft die Grundform einer und derselben Person in verschiedenen Lebensaltern eine verschiedene sein kann, je nachdem das eine oder das andere Metamer mit seiner maassgebenden Grundform vorwiegend oder allein entwickelt ist. So hat namentlich die Phanerogamen-Blüthe (Ge- schlechts-Person) sehr häufig eine wesentlich andere Grundform, als die Frucht, welche sich daraus entwickelt. Bei den Cruciferen z. B. ist die Promorphe der Blüthe die Tetraphragme, der Frucht die Diphragme, bei den Papilionaceen die Form der Blüthe Pentamphipleure, die der Frucht Eudipleure. Hier muss dann bestimmt das Entwickelungs-Sta- dium der Person angegeben werden, wenn ihre Promorphe bestimmt werden soll.
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V. Grundformen der Personen.
V. Grundformen der Personen.
Promorphen der morphologischen Individuen fünfter Ordnung.
Die Personen oder Sprossen, sowohl die solitären, welche isolirt
als einzelne Bionten leben, als auch die socialen, welche als Form-
Individuen fünfter Ordnung solche sechster Ordnung (Stöcke) zusam-
mensetzen, stimmen in ihrer Grundform gewöhnlich mit den Meta-
meren überein, aus denen sie aufgebaut sind, und zeigen eine weit
grössere promorphologische Mannichfaltigkeit, als die Antimeren. In
den verschiedenen Klassen und Stämmen der drei Reiche ist die
Grundform der Personen eine äusserst verschiedenartige; wir können
hier aber auf deren Aufzählung völlig verzichten, da wir bei dem
System der stereometrischen Grundformen, das wir im vorigen Capitel
entwickelten, stets vorzugsweise die Person im Auge hatten, und
fast bei allen einzelnen Grundformen Beispiele von Personen anführten.
Nur im Allgemeinen mag also daran erinnert werden, dass bei
allen höheren Thieren (allen Wirbelthieren, Arthropoden und höheren
Würmern) die Zygopleuren-Form (die gleichschenkelige Pyramide) die
allgemein maassgebende Grundform ist, und zwar bei den am meisten
entwickelten die dipleure, bei den tiefer stehenden die tetrapleure.
Bei den Strahlthieren dagegen (Echinodermen und Coelenteraten)
wie bei den Phanerogamen, ist die Grundform der Amphipleuren,
der autopolen Heterostauren und der homostauren Heteropolen die
vorherrschende. Die übrigen Grundformen, in denen die Person noch
auftreten kann, finden sich grösstentheils bei Protisten und niederen
Pflanzen verkörpert.
Dass sehr oft die Grundform der verschiedenen Metameren bei
einer und derselben Person eine verschiedene ist (z. B. bei den ver-
schiedenen Blattkreisen einer Blüthe), wurde schon vorher erwähnt, und
hinzugefügt, dass in diesen Fällen immer die vollkommenste, am mei-
sten differenzirte Grundform als diejenige der Person angesehen wer-
den muss. Hier ist nun noch zu bemerken, dass auch sehr oft die
Grundform einer und derselben Person in verschiedenen Lebensaltern
eine verschiedene sein kann, je nachdem das eine oder das andere
Metamer mit seiner maassgebenden Grundform vorwiegend oder allein
entwickelt ist. So hat namentlich die Phanerogamen-Blüthe (Ge-
schlechts-Person) sehr häufig eine wesentlich andere Grundform, als
die Frucht, welche sich daraus entwickelt. Bei den Cruciferen z. B. ist
die Promorphe der Blüthe die Tetraphragme, der Frucht die Diphragme,
bei den Papilionaceen die Form der Blüthe Pentamphipleure, die der
Frucht Eudipleure. Hier muss dann bestimmt das Entwickelungs-Sta-
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Haeckel, Erich: Generelle Morphologie der Organismen. Bd. 1. Berlin, 1866, S. 537. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haeckel_morphologie01_1866/576>, abgerufen am 25.11.2024.
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